Einigung im langjährigen Filmstreit
Der Konflikt zwischen dem Regisseur Wim Wenders und der Schauspielerin Nastassja Kinski um eine umstrittene Sequenz im Film „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975 ist beigelegt. Wie aus einer gemeinsamen Mitteilung hervorgeht, die über die Wenders Stiftung publiziert wurde, wird die beanstandete Szene aus dem Werk entfernt. Der Regisseur hat sich bei Kinski für die Vorkommnisse entschuldigt und ihrem Wunsch nach einer Nachbearbeitung des Films entsprochen.
Ziel dieser Entscheidung ist es, die langjährige freundschaftliche Beziehung zwischen den beiden Filmschaffenden wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Rezeption des Werkes nicht länger durch die öffentliche Debatte um die Szene belastet wird.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Im Zentrum der Kritik stand eine etwa zweiminütige Sequenz, in der die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen war. Die Szene zeigt eine Situation, in der die junge Darstellerin geohrfeigt wird und anschließend eine Berührung im Gesicht erfährt. Kinski gab an, über Jahre hinweg das Gespräch mit Wenders gesucht zu haben, um die Entfernung des Materials zu erwirken. Da diese Bitten nach ihrer Darstellung nicht ernst genommen wurden, schaltete die heute 65-Jährige schließlich juristischen Beistand ein, um formale Schritte gegen den Regisseur einzuleiten.
Öffentliche Debatte und filmhistorische Einordnung
Die Thematik gewann im Mai dieses Jahres an öffentlicher Aufmerksamkeit, nachdem Kinski in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ ihre Erfahrungen am Set öffentlich machte. Sie betonte, dass sie selbst sowie ihre Mutter im Vorfeld nicht auf die Nacktszene vorbereitet worden seien. Auch wenn sie zum damaligen Zeitpunkt erst 13 Jahre alt war, habe sie bereits ein Unbehagen über die Situation verspürt.
Wim Wenders äußerte sich Ende Mai im Rahmen des Deutschen Filmpreises zu den Vorwürfen. Er räumte ein, dass er eine solche Szene aus heutiger Sicht nicht mehr drehen würde. Gleichzeitig verwies er auf die Entstehungszeit des Films und betonte, er könne seinem damaligen jüngeren Ich keine direkten Vorwürfe machen. Dennoch warf der Fall grundsätzliche Fragen darüber auf, wie die Filmbranche mit ihrem historischen Erbe und veränderten ethischen Standards umgehen sollte.
Konsequenzen für den Vertrieb
Bereits Anfang Juni hatte die Wenders Stiftung auf die anhaltende öffentliche Kritik reagiert und den Film „Falsche Bewegung“ vorläufig aus dem Verkehr gezogen. Streaming-Anbieter, Fernsehsender und Vertriebspartner wurden angewiesen, das Werk nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Mit der nun erzielten Einigung folgt die technische Nachbearbeitung des Films. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Punkt in der Aufarbeitung der Produktionsgeschichte des Werkes und unterstreicht den Wandel im Umgang mit sensiblen Inhalten der Filmgeschichte.