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Datenpannen im Gesundheitswesen: „Ich habe mehr Angst vor der Dunkelziffer“
Technik · 24.08.2026 10:23

Datenpannen im Gesundheitswesen: „Ich habe mehr Angst vor der Dunkelziffer“

Kurz: Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Prof. Tobias Keber warnt vor einer hohen Dunkelziffer bei Datenpannen im Gesundheitswesen und fordert mehr Tra

Ein besorgniserregender Anstieg bei Datenpannen

Die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten in Deutschland steht unter wachsendem Druck. Prof. Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg und derzeitige Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, schlägt Alarm. In einer aktuellen Analyse der Sicherheitslage im medizinischen Sektor verdeutlicht er, dass die Anzahl der gemeldeten Datenpannen nicht nur zunimmt, sondern die Vorfälle auch stetig an Komplexität gewinnen. Allein in Baden-Württemberg wurden bis Ende Juli des laufenden Jahres 428 Datenpannen im Gesundheitsbereich offiziell gemeldet. Zum Vergleich: Im gesamten vorangegangenen Jahr belief sich die Gesamtzahl auf 572 Fälle. Dieser Trend spiegelt sich auch auf Bundesebene wider, wo Landesdatenschützer zunehmend mit Rekordzahlen bei Meldungen und Beschwerden konfrontiert sind. Keber betont, dass diese Entwicklung durch den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) weiter befeuert wird. Die technischen Herausforderungen wachsen, während die Verantwortlichkeiten bei der Datenverarbeitung zunehmend unübersichtlich werden. Besonders kritisch ist dies im Gesundheitswesen, da hier ein tiefes Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten besteht, das durch Datenabflüsse massiv beschädigt werden kann.

Die Problematik der Dunkelziffer und Fehlerkultur

Ein zentraler Punkt in der Argumentation von Prof. Keber ist die Sorge vor einer hohen Dunkelziffer. Er äußert explizit, dass er mehr Angst vor den Vorfällen habe, die trotz bestehender Meldepflichten nicht bei den Behörden angezeigt werden, als vor den bereits bekannten Pannen. Ein wiederkehrendes Problem in der Praxis sind sogenannte Fehlversandkonstellationen, bei denen Patientendaten irrtümlich an falsche Empfänger gelangen. Sobald ein hohes Risiko für die Betroffenen besteht, sind die Verantwortlichen rechtlich dazu verpflichtet, nicht nur die Datenschutzaufsicht zu informieren, sondern auch die Patienten selbst in Kenntnis zu setzen. Keber plädiert daher nachdrücklich für eine offenere Fehlerkultur. Wenn Institutionen Fehler vertuschen, anstatt sie proaktiv aufzuarbeiten, gefährden sie das Vertrauen in das gesamte System. Die Komplexität der Aufarbeitung zeigt sich exemplarisch an Fällen, in denen Reha-Kliniken involviert sind. Hier müssen oft mehrere Einrichtungen, externe Dienstleister und Aufsichtsbehörden aus verschiedenen Bundesländern zusammenarbeiten, um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit überhaupt erst zu klären. Die sogenannten Stuttgarter Impulse der Landesaufsichtsbehörden sollen hier Abhilfe schaffen und die Zusammenarbeit bei solch komplexen Sachverhalten effizienter gestalten.

Streitpunkt Anonymisierung bei IT-Dienstleistern

Neben den akuten Pannen steht die Frage der Datenanonymisierung im Fokus der Aufsichtsbehörden. Prof. Keber prüft derzeit den Fall eines IT-Dienstleisters für Krankenhäuser namens Bindoc. Dabei geht es um die fundamentale Frage, ob Daten aus Millionen von Krankenhausfällen tatsächlich als anonymisiert gelten können oder ob sie weiterhin als personenbezogene Gesundheitsdaten einzustufen sind. Das Unternehmen hat gegen eine entsprechende Auskunftsanordnung der Behörde Klage erhoben, was den juristischen Konflikt um die Definition von Anonymität unterstreicht. Die Debatte ist hochaktuell, da mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und nationalen Regelungen wie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) der politische Druck wächst, Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zur Verbesserung der Versorgung breiter verfügbar zu machen. Technologische Ansätze wie „Secure Multiparty Computation“ bieten zwar Möglichkeiten, klinische Daten länderübergreifend auszuwerten, ohne sie physisch auszutauschen, doch die praktische Umsetzung bleibt eine Herkulesaufgabe. Der Deutsche Ärztetag fordert zudem strengere Schutzvorkehrungen gegen eine Reidentifizierung, da KI-gestützte Mustererkennung selbst formal anonymisierte Datensätze wieder einzelnen Personen zuordnen könnte.

Die Verantwortung der Kliniken gegenüber Dienstleistern

Ein wesentlicher Aspekt des Datenschutzes ist die Frage der Verantwortlichkeit. Prof. Keber mahnt an, dass Kliniken ihre Verantwortung nicht einfach an externe IT-Dienstleister delegieren dürfen. Rechtlich gesehen bleiben die medizinischen Einrichtungen für die Sicherheit der Daten verantwortlich. Sie sind in der Pflicht, die technische und organisatorische Zuverlässigkeit ihrer Partner kontinuierlich zu prüfen. Wenn Kliniken sensible Patientendaten an Dritte übergeben, müssen sie sicherstellen, dass diese Dienstleister die hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Diese Verantwortung lässt sich nicht durch Verträge auf die Dienstleister abwälzen. Die zunehmende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Prozesse in die Hände externer Firmen gelegt werden, was die Kontrollmöglichkeiten der Kliniken vor Herausforderungen stellt. Keber betont, dass der Schutz der Patientendaten ein integraler Bestandteil des medizinischen Betriebs sein muss und nicht als bloße IT-Aufgabe betrachtet werden darf. Nur durch eine konsequente Überprüfung der Dienstleister kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in einer digitalisierten Welt aufrechterhalten werden.

Eingriffe in das Arzt-Patienten-Verhältnis durch Nachrichtendienste

Ein weiteres hochsensibles Thema ist die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts. Diese sieht vor, dass unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch Arzt-Patienten-Gespräche, Patientenakten und andere Informationen, die dem ärztlichen Berufsgeheimnis unterliegen, in den Fokus nachrichtendienstlicher Maßnahmen geraten können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung äußert hierzu scharfe Kritik. Sie fordert einen absoluten Schutz für Ärzte und Psychotherapeuten, anstatt eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Ungleichbehandlung: Während Geistliche und Rechtsanwälte im Entwurf einen absoluten Schutz genießen, sind Ärzte und Psychotherapeuten nur relativ geschützt. Die Sorge geht so weit, dass befürchtet wird, Praxis- und Geschäftsräume könnten heimlich betreten werden, etwa um Abhörgeräte zu installieren. Prof. Keber bewertet den Entwurf zwar nicht im Detail, betont jedoch die grundrechtliche Fallhöhe. Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist traditionell besonders geschützt. Wenn der Staat in dieses Vertrauensverhältnis eingreifen möchte, müssen sehr gute Gründe vorliegen, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Einordnung der regulatorischen Herausforderungen

Die aktuelle Situation lässt sich laut Prof. Keber als ein noch „ordentlich brüchiges“ Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Datennutzung beschreiben. Einerseits ist die Nutzung von Gesundheitsdaten ein Motor für medizinischen Fortschritt, andererseits müssen Datenschutz und Kontrolle mit dieser Entwicklung Schritt halten. Die regulatorische Landschaft ist komplex: DSGVO, EHDS, GDNG und Landeskrankenhausgesetze müssen in einer kohärenten Weise zusammen gedacht werden, um nicht zu widersprüchlichen Anforderungen zu führen. Ein vielversprechender Ansatz könnten laut Keber KI-Reallabore sein, die im Rahmen der europäischen KI-Verordnung vorgesehen sind. Dort könnten konkrete Anwendungen unter der direkten Beteiligung der Aufsichtsbehörden erprobt werden, bevor sie in die breite Anwendung gelangen. Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits an der Etablierung solcher Reallabore. Die Einordnung dieser Maßnahmen zeigt, dass der Gesetzgeber versucht, einen Mittelweg zwischen Innovationsförderung und dem Schutz sensibler Grundrechte zu finden, wobei der Erfolg maßgeblich von der praktischen Ausgestaltung abhängt.

Offene Fragen und ungeklärte Lücken

Trotz der intensiven Diskussionen bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet. Der Quelltext lässt offen, wie hoch die tatsächliche Dunkelziffer der Datenpannen ist, da diese naturgemäß nicht statistisch erfasst werden kann. Auch die konkreten Auswirkungen der geplanten Nachrichtendienst-Reform auf den medizinischen Alltag bleiben spekulativ, solange die endgültige gesetzliche Fassung aussteht. Ebenso ungeklärt ist der Ausgang des Rechtsstreits zwischen der Datenschutzbehörde und dem IT-Dienstleister Bindoc; eine gerichtliche Entscheidung über die Definition von Anonymität bei Millionen von Krankenhausfällen könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche haben. Zudem bleibt offen, wie genau die „Stuttgarter Impulse“ in der Praxis die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesländern und Behörden verbessern werden und ob diese ausreichen, um die komplexen Verantwortlichkeitsstrukturen bei Datenpannen tatsächlich zu entwirren. Auch die Frage, wie der „absolute Schutz“ für Ärzte und Psychotherapeuten im Falle einer Nachrichtendienst-Reform politisch bewertet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen.

Ausblick auf kommende Entwicklungen

Die weitere Entwicklung im Bereich der Gesundheitsdaten wird maßgeblich durch die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums und die nationalen Anpassungen der Gesetze geprägt sein. Die Etablierung von KI-Reallaboren in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stellt einen wichtigen nächsten Schritt dar, um den Einsatz neuer Technologien unter kontrollierten Bedingungen zu evaluieren. Zudem wird die juristische Auseinandersetzung um die Anonymisierung von Gesundheitsdaten weiterhin die Aufsichtsbehörden beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass die Datenschutzkonferenz unter dem Vorsitz von Prof. Keber weiterhin einen Fokus auf die Sensibilisierung der Kliniken für ihre datenschutzrechtliche Verantwortung legen wird. Die Diskussion um die Reform des Nachrichtendienstrechts wird ebenfalls weitergeführt werden müssen, da der Widerstand der ärztlichen Verbände gegen die geplante Ungleichbehandlung bei der Geheimhaltungspflicht deutlich ist. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Gesetzgeber bereit ist, die Bedenken der Datenschützer und der Ärzteschaft in den Entwürfen zu berücksichtigen, um das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-im-blauen-rundhals-hemd-6303549/ · Foto: Klaus Nielsen
Quelle: https://www.heise.de/news/Mehr-Datenpannen-mehr-Zugriffsmoeglichkeiten-Wer-schuetzt-Gesundheitsdaten-11416941.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag