Ein umstrittenes Wahlkampfthema
In Berlin dominiert ein Thema den Wahlkampf für das Abgeordnetenhaus am 20. September wie kaum ein anderes: die mögliche Enteignung großer Immobilienkonzerne. Angesichts eines anhaltenden Wohnungsmangels und stetig steigender Mieten ist die Debatte hochgradig polarisiert. Während Befürworter in der Vergesellschaftung ein notwendiges Instrument zur Entlastung des Marktes sehen, warnen Gegner vor massiven finanziellen Schäden für den Landeshaushalt und negativen Folgen für den Wohnungsneubau.
Der Ursprung der Debatte
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat das Thema maßgeblich vorangetrieben. Im September 2021 stimmten rund 56 Prozent der Berlinerinnen und Berliner bei einem Volksentscheid für den Vorschlag, gewinnorientierte Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Die Initiative stützt sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum unter der Bedingung einer Entschädigung ermöglicht.
Warum passierte bisher so wenig?
Obwohl der Volksentscheid ein deutliches Signal setzte, blieb er rechtlich nicht bindend, da kein konkreter Gesetzentwurf zur Abstimmung stand. Der damalige rot-grün-rote Senat setzte lediglich eine Expertenkommission ein, die die juristische Machbarkeit bestätigte. Auch ein später vom schwarz-roten Senat verabschiedetes „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ blieb in der Praxis folgenlos. Kritiker werfen der Politik vor, das Thema bewusst zu verschleppen.
Die Fronten im Wahlkampf
Die Positionen der Parteien für die kommende Wahl sind gespalten:
* **Die Linke:** Die Partei unterstützt die Initiative aktiv. Spitzenkandidatin Elif Eralp hat die Umsetzung des Volksentscheids zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung gemacht.
* **Die Grünen:** Die Partei betont, sich der Umsetzung des Volksentscheids verpflichtet zu fühlen, setzt in ihrem Wahlprogramm jedoch andere Schwerpunkte in der Mietenpolitik.
* **Die SPD:** Die Parteispitze lehnt Enteignungen ab und fokussiert sich stattdessen auf Maßnahmen zur Mietenregulierung.
* **CDU und AfD:** Beide Parteien lehnen Enteignungspläne strikt ab. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) argumentiert, dass Enteignungen Milliarden kosten würden, die für den Wohnungsneubau fehlen würden.
Wirtschaftliche und rechtliche Bedenken
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) warnt eindringlich vor den Folgen. Laut Hauptgeschäftsführer Alexander Schirp entstehe durch Enteignungen kein einziger neuer Quadratmeter Wohnraum. Stattdessen drohten Belastungen in zweistelliger Milliardenhöhe, die Investitionen in Bildung, Soziales und Infrastruktur über Jahre hinweg lähmen könnten. Auch die Finanzwirtschaft warnt vor steigenden Kreditzinsen und langwierigen juristischen Auseinandersetzungen.
Der Eingriff des Bundes
Die Debatte hat eine neue Ebene erreicht, seit sich die Bundesregierung aus Union und SPD im Juli darauf verständigt hat, Enteignungen von privaten Mietwohnungsbeständen durch Landesgesetze künftig zu untersagen. Ziel ist es, den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden. Ob dieses Vorhaben die Berliner Pläne endgültig beendet, bleibt abzuwarten.
Wie geht es weiter?
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zeigt sich unbeeindruckt von den Beschlüssen auf Bundesebene. Sie hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt und bereitet ein neues Volksbegehren vor. Sollte dieses erfolgreich sein, stünde eine neue Landesregierung nach der Wahl vor der Herausforderung, den Wählerwillen trotz der bundespolitischen Widerstände zu bewerten. Da für den 20. September ein knappes Rennen und die Notwendigkeit einer Dreierkoalition prognostiziert werden, bleibt die konkrete politische Umsetzung ein hochdynamischer Prozess.