Konsequenzen für mangelnde Transparenz im Influencer-Marketing
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat ein deutliches Signal an die Social-Media-Branche gesendet. Gegen die Stuttgarter Beauty- und Lifestyle-Influencerin Hanadi Diab wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 36.000 Euro erlassen. Inklusive der anfallenden Verfahrensgebühren und Auslagen summiert sich die Forderung auf insgesamt 37.803,50 Euro. Der Bescheid ist mittlerweile rechtskräftig, was für die Content-Creatorin, die auf Instagram über 760.000 Follower erreicht, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen hat: Sie hat offiziell ein Insolvenzverfahren beantragt.
Hintergrund des Bußgeldverfahrens
Das Verfahren wurde durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) initiiert und von der LFK umgesetzt. Im Fokus standen mehrere entgeltliche Kooperationen, die Diab zwischen Mai und Juli 2025 in ihren Instagram-Storys veröffentlichte. Laut den Aufsichtsbehörden erhielt die Influencerin für die Bewerbung von Produkten und Unternehmen sowohl finanzielle Vergütungen als auch Sachleistungen von erheblichem wirtschaftlichem Wert.
Die Vorwürfe der Medienanstalt beziehen sich auf zwei Kernpunkte:
* Fehlende Kennzeichnung: Einige Beiträge enthielten keinerlei Hinweis auf den werblichen Charakter.
* Mangelhafte Gestaltung: In anderen Fällen waren Kennzeichnungen zwar vorhanden, jedoch visuell so gestaltet, dass sie für Nutzer kaum wahrnehmbar waren. Die kommerzielle Natur der Beiträge war somit nicht auf den ersten Blick zweifelsfrei erkennbar.
Wiederholte Verstöße trotz Beratung
Die Entscheidung der Behörde stützt sich nicht auf ein einmaliges Versehen. Bereits zwischen 2020 und 2022 war die Influencerin mehrfach von der Aufsichtsbehörde auf die geltenden medienrechtlichen Vorgaben hingewiesen worden. Dennoch wurden auch in der Folgezeit Inhalte veröffentlicht, die den Transparenzanforderungen nicht entsprachen.
Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe flossen laut LFK mehrere Faktoren ein: die hohe Reichweite des Profils, die wirtschaftliche Bedeutung der Kooperationen sowie die Tatsache, dass es sich um wiederholte Verstöße nach erfolgten Hinweisen handelte. LFK-Präsident Wolfgang Kreißig betonte in diesem Zusammenhang, dass reichweitenstarke Akteure eine besondere Verantwortung für Transparenz tragen. Ziel des Bußgeldes ist es, den erzielten wirtschaftlichen Vorteil zu übersteigen, um sicherzustellen, dass sich Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht finanziell nicht auszahlen.
Die Sicht der Betroffenen
Die Influencerin hatte sich bereits vor dem rechtskräftigen Bescheid in einem TikTok-Video zu den Vorwürfen geäußert. Sie zeigte sich überrascht über die Härte der Sanktionen und betonte, dass sie ihre Kooperationen grundsätzlich als Werbung kennzeichne. Ihrer Darstellung nach kritisierte die LFK primär die optische Umsetzung – etwa die Wahl von Schriftart, Farbe oder die Größe der Hinweise. Aus ihrer Sicht sei der kommerzielle Charakter der Beiträge dennoch offensichtlich gewesen.
Rechtlicher Rahmen und Ausblick
Der Fall verdeutlicht die wachsende Bedeutung der medienrechtlichen Aufsicht im Bereich der sozialen Medien. Während die Kennzeichnungspflicht für bezahlte Inhalte fest verankert ist, gibt es in Detailfragen weiterhin Klärungsbedarf. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamburg jüngst entschieden, dass bei der offensichtlichen Bewerbung einer eigenen Marke auf Instagram kein gesonderter Werbe-Hashtag zwingend erforderlich ist.
Für Influencer bleibt die rechtssichere Gestaltung von Inhalten eine zentrale Herausforderung. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Aufsichtsbehörden bei mangelnder Transparenz zunehmend konsequent agieren, um den Schutz der Nutzer vor versteckter Werbung zu gewährleisten. Das Amtsgericht Stuttgart hat das Insolvenzverfahren bereits am 3. Juli eröffnet, womit der Fall nun auch eine juristische Aufarbeitung im Rahmen des Insolvenzrechts erfährt.