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3-Euro-Zoll gegen Temu: Warum die neue EU-Regel ins Leere läuft
Technik · 26.07.2026 09:30

3-Euro-Zoll gegen Temu: Warum die neue EU-Regel ins Leere läuft

Kurz: Die neue EU-Zollgebühr für Billigimporte soll den Wettbewerb fairer machen. Experten bezweifeln jedoch, dass sie den Boom von Plattformen wie Temu stoppen kann.

Neue Zollregeln als Antwort auf den E-Commerce-Boom

Seit dem 1. Juli 2026 greift eine neue EU-Regelung, die den grenzüberschreitenden Onlinehandel verändern soll. Für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten, die einen Warenwert von 150 Euro unterschreiten, wird nun eine pauschale Zollgebühr von drei Euro pro Warengruppe erhoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, für mehr Chancengleichheit zwischen europäischen Händlern und asiatischen Shoppingplattformen wie Temu, Shein oder Aliexpress zu sorgen.

Der Hintergrund dieser Entscheidung liegt in der massiven Marktverschiebung der letzten Jahre. Aktuelle Daten des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (Bevh) belegen, dass die genannten Plattformen im zweiten Quartal 2026 einen Rekordanteil von 5,3 Prozent am deutschen Onlinehandelsumsatz erreichten. Dies entspricht einem Zuwachs von über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Anpassung der Lieferketten: Ein Ausweg für Großhändler

Obwohl die Zollgebühr als politisches Signal für einen faireren Wettbewerb gewertet wird, deuten Experten und Logistikunternehmen darauf hin, dass die Wirkung begrenzt bleiben könnte. Die DHL Group berichtet, dass sich große Onlinehändler bereits auf die neue Situation einstellen. Anstatt Waren weiterhin als Einzelpakete direkt aus dem Ausland an den Endkunden zu versenden, setzen die Unternehmen vermehrt auf neue Logistikmodelle.

Bei diesen Modellen werden die Waren in größeren Mengen gesammelt in die Europäische Union eingeführt, dort regulär verzollt und anschließend innerhalb des Binnenmarktes an die Kunden verteilt. Durch diese Umstellung der Lieferketten lässt sich die neue Zollgebühr teilweise umgehen oder in die bestehende Logistik integrieren. Ob die neuen Regeln das Bestellverhalten der Verbraucher signifikant beeinflussen werden, lässt sich laut DHL wenige Tage nach Inkrafttreten noch nicht belastbar einschätzen.

Auswirkungen auf Luftfrachtstandorte

Besonders für große Logistikdrehkreuze wie den Flughafen Leipzig/Halle ist die Entwicklung von Bedeutung. Der Standort profitiert stark vom wachsenden E-Commerce-Geschäft aus China, was sich durch die Ansiedlung spezialisierter Logistikunternehmen wie Shaoke und QT Logistics zeigt.

Flughafensprecher Uwe Schuhart erwartet kurzfristig einen Rückgang des Frachtvolumens im unteren bis mittleren zweistelligen Prozentbereich. Die DHL Group relativiert diese Prognose jedoch: Da das Express-Drehkreuz in Leipzig primär auf zeitkritische Sendungen ausgelegt ist, laufe nur ein kleiner Teil der Waren von Plattformen wie Temu über diesen Weg. Viele Produkte gelangen stattdessen über den Seeweg oder durch Lager in Polen und Tschechien in den europäischen Markt.

Kritik am Fokus auf reine Zollgebühren

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Zollgebühr zwar als notwendiges Signal, betont jedoch, dass sie lediglich einen finanziellen Nachteil ausgleicht. Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, warnt davor, die Gebühr als Allheilmittel zu betrachten.

Die Regelung könne eine effektive Marktüberwachung nicht ersetzen. Auch mit der neuen Gebühr bestehe weiterhin das Risiko, dass:

* Unsichere Produkte in den Binnenmarkt gelangen.

* Waren falsch deklariert werden.

* Verstöße gegen europäische Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auftreten.

Die Herausforderung für die EU besteht somit darin, über rein fiskalische Maßnahmen hinaus sicherzustellen, dass die hohen Standards des europäischen Handels auch für Importwaren gelten. Die weitere Entwicklung der Lieferketten und die Reaktion der Konsumenten auf die zusätzlichen Kosten bleiben die entscheidenden Faktoren für die kommenden Monate.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-mit-computern-1334093/ · Foto: Lisa from Pexels
Quelle: https://t3n.de/news/eu-zoll-temu-shein-regel-wirkungslos-1751785/?utm_source=rss&utm_medium=newsFeed&utm_campaign=newsFeed