Einblicke in die Kontrollpraxis vor dem Landgericht Kassel
Der Prozess um den Listerien-Skandal beim Wursthersteller Wilke hat eine neue Dimension der behördlichen Aufarbeitung erreicht. Vor dem Landgericht Kassel legte der ehemalige Leiter des zuständigen Veterinäramts Waldeck-Frankenberg als Zeuge dar, wie es trotz bekannter hygienischer Defizite zum Weiterbetrieb des Unternehmens kommen konnte. Im Zentrum der Aussagen standen strukturelle Probleme innerhalb der Aufsichtsbehörde, die eine lückenlose Überwachung des Betriebs in Twistetal über Jahre hinweg erschwerten.
Personalmangel als systemisches Hindernis
Ein wesentlicher Punkt der Zeugenaussage betraf die personelle Ausstattung des Veterinäramts. Laut den Schilderungen des ehemaligen Amtsleiters litt die Behörde bereits seit 2005 unter einem dauerhaften Mangel an Fachkräften. Diese Unterbesetzung hatte direkte Auswirkungen auf die Qualität und Frequenz der Lebensmittelkontrollen. Während bis 2017 das Vier-Augen-Prinzip – eine gemeinsame Begehung durch einen Veterinärarzt und einen Lebensmittelkontrolleur – den Standard darstellte, konnte dieser Prozess im Jahr 2018 nicht mehr aufrechterhalten werden.
Zudem führten die knappen Ressourcen dazu, dass gesetzte Fristen für notwendige Nachkontrollen nicht immer eingehalten werden konnten. In einigen Fällen unterblieben diese Nachprüfungen nach festgestellten Mängeln sogar vollständig. Der Zeuge betonte, dass die Behörde die zuständige Obere Behörde wiederholt auf diese Engpässe hingewiesen habe, um die Unzulänglichkeiten bei der Wahrnehmung der Kontrollpflichten zu verdeutlichen.
Hygienemängel und die Frage der Verhältnismäßigkeit
Der Betrieb in Twistetal war dem ehemaligen Amtsleiter zufolge hygienisch als unterdurchschnittlich einzustufen. Es habe regelmäßig Beanstandungen gegeben, die insbesondere bauliche Aspekte wie Böden und Wände betrafen. Der Zeuge argumentierte jedoch, dass der Betrieb, dessen Wurzeln bis in die 1930er-Jahre zurückreichten, aufgrund seiner historischen Bausubstanz und stetigen Erweiterungen kaum mit modernen Produktionsstätten vergleichbar gewesen sei. Die fehlende strikte Trennung zwischen reinen und unreinen Produktionsbereichen wurde zwar registriert, jedoch nicht als ausreichendes Kriterium für eine Betriebsschließung bewertet.
Bei einer intensiven Kontrolle im Mai 2019 stießen die Behörden auf gravierende Mängel: Neben verschmutzten Kisten und einer verunreinigten Spülmaschine fanden sich Reste an Produktionsmaschinen sowie Schimmelbildungen an den Decken. Die Reaktion der Behörde beschränkte sich damals auf ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Eine Schließung wurde als unverhältnismäßig eingestuft, wobei auch die Sorge um die rund 200 Arbeitsplätze eine Rolle in den internen Überlegungen gespielt haben könnte, wenngleich der Zeuge sich an konkrete Details dazu nur noch vage erinnerte.
Die Rolle der Eigenkontrollen
Ein entscheidender Aspekt des Skandals ist die Informationskette zwischen dem Unternehmen und der Behörde. Nach Angaben des ehemaligen Amtsleiters hatte das Veterinäramt bis zum Jahr 2019 keine Kenntnis von positiven Listerien-Befunden aus den betriebsinternen Untersuchungen. Der Hersteller wäre verpflichtet gewesen, diese Ergebnisse proaktiv zu melden. Der Zeuge unterstrich, dass bei einer entsprechenden Kenntnisnahme das behördliche Handeln deutlich konsequenter ausgefallen wäre.
Der aktuelle Stand des Verfahrens
Der Wilke-Wurst-Skandal führte im Oktober 2019 schließlich zur Schließung des Unternehmens, nachdem Listerien in den Produkten nachgewiesen wurden. Die juristische Aufarbeitung richtet sich gegen den ehemaligen Geschäftsführer, seine Stellvertreterin sowie den damaligen Produktionsleiter. Die Anklage wiegt schwer: Ihnen werden unter anderem fahrlässige Tötung in elf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen zur Last gelegt. Den Ermittlungen zufolge sollen 37 Personen an Listeriose erkrankt sein, wobei elf Todesfälle ursächlich mit dem Verzehr der belasteten Produkte in Verbindung gebracht werden.
Die Verhandlungen vor dem Landgericht Kassel dauern an und sind bis Ende Oktober angesetzt. Die Aussagen des ehemaligen Amtsleiters werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen Lebensmittelüberwachungsbehörden konfrontiert sind, wenn strukturelle Defizite auf mangelnde Transparenz seitens der Betriebe treffen.