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Werbegeschäft: Google muss trotz illegaler Monopole nichts veräußern
Technik · 02.09.2026 22:30

Werbegeschäft: Google muss trotz illegaler Monopole nichts veräußern

Kurz: Google bleibt trotz festgestellter illegaler Monopole im Werbegeschäft von Zerschlagungen verschont. Eine US-Richterin lehnt den Verkauf von Firmenteilen ab.

Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich

Ein US-Bundesbezirksgericht hat eine richtungsweisende Entscheidung im langjährigen Rechtsstreit gegen den Technologieriesen Google getroffen. Obwohl das Gericht bereits im April des Vorjahres festgestellt hat, dass sich der Konzern auf rechtswidrige Weise zwei Monopole im Bereich des digitalen Werbegeschäfts gesichert hat, bleiben drastische Konsequenzen aus. Die zuständige Richterin entschied am Mittwoch, dass Google keine Firmenteile veräußern muss. Dies bedeutet, dass das Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette für Online-Werbung, die sowohl die Server zur Auslieferung von Anzeigen als auch die Börsen für den Handel mit Werbeplätzen umfasst, weiterhin unter einem Dach vereinen darf. Die Kläger, darunter die US-Regierung unter der damaligen Führung von Joe Biden sowie acht US-Bundesstaaten, hatten gehofft, durch eine Zerschlagung der Dominanzkette die Marktverhältnisse grundlegend zu verändern. Der Antrag auf den Verkauf der Werbebörse AdX sowie die Forderung nach einer Offenlegung der Auktionslogik bei Doubleclick for Publishers (DFP) als Open Source wurden von der Richterin abgelehnt. Statt einer erzwungenen Aufspaltung setzt das Gericht nun auf eine Modifizierung des geschäftlichen Gebarens von Google, wobei die konkreten Auflagen vorerst unter Verschluss bleiben.

Die Einzelheiten der gerichtlichen Entscheidung

Die juristische Auseinandersetzung, die unter dem Aktenzeichen 1:23-cv-00108 am US-Bundesbezirksgericht für das Östliche Virginia geführt wird, hat nun eine erste, wenn auch inhaltlich noch weitgehend geheime Zwischenentscheidung hervorgebracht. Die Richterin hat den Forderungen der Klägerseite, die auf eine strukturelle Trennung der Google-Geschäftsbereiche abzielten, eine klare Absage erteilt. Insbesondere der Verkauf der Werbebörse AdX sowie die Forderung, Teile von DFP unter bestimmten Bedingungen zu veräußern, stehen nicht mehr zur Debatte. Auch die Anforderung, die komplexe Auktionslogik von Doubleclick for Publishers als Open Source zugänglich zu machen, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die Entscheidung selbst enthält sensible Geschäftsgeheimnisse, weshalb die Streitparteien nun eine Frist von 14 Tagen erhalten haben, um entsprechende Schwärzungen vorzuschlagen, bevor das Dokument öffentlich zugänglich gemacht wird. Google darf somit die gesamte Kette der Online-Werbung kontrollieren. Die Richterin tendiert stattdessen dazu, bestimmte Verhaltensregeln für den Konzern festzulegen, die in einer noch nicht näher erläuterten Weise modifiziert wurden. Die Reaktion der Finanzmärkte war unmittelbar: Die Aktien der Google-Holding Alphabet verzeichneten am Mittwoch nach Bekanntwerden der Entscheidung einen Kursanstieg, was die Einschätzung unterstreicht, dass das Urteil für den Konzern glimpflich ausgegangen ist.

Hintergrund und bisheriger Verlauf des Verfahrens

Der Ursprung dieses Verfahrens liegt in einer Klage aus dem Jahr 2023, mit der die US-Regierung und acht Bundesstaaten gegen die marktbeherrschende Stellung von Google vorgingen. Das Ziel der Kläger war es, die sogenannte Dominanzkette zu durchbrechen, die Google im Bereich der digitalen Werbung aufgebaut hat. Bereits im April 2025 stellte das US-Bundesbezirksgericht in einem Feststellungsurteil fest, dass Google seine Monopole für Werbeserver und Werbebörsen auf absichtlich rechtswidrige Weise erlangt hat. Die Argumentation der Kläger stützte sich darauf, dass die Marktmacht von Google sowohl für Werbetreibende als auch für die Betreiber von Webseiten und Apps schädlich sei. Werbetreibende müssten aufgrund der mangelnden Konkurrenz überhöhte Preise zahlen, während die Betreiber der Werbeflächen – also die Webseiten-Betreiber – deutlich weniger Einnahmen erhielten, als es in einem fairen Wettbewerbsumfeld der Fall wäre. Google fungiert dabei als mächtiger Intermediär, der sich laut den Vorwürfen durchschnittlich 35 Prozent der Umsätze in Form von verschiedenen Gebühren einbehält. Der Datenkonzern hat diese Vorwürfe während des gesamten Prozesses vehement bestritten, konnte das Gericht jedoch nicht von seiner Sichtweise überzeugen, was schließlich zum Feststellungsurteil über die illegalen Monopole führte.

Die Beteiligten im Prozess

Im Zentrum des Verfahrens stehen auf der einen Seite die US-Regierung, die die Klage im Jahr 2023 unter der Administration von Joe Biden initiiert hat, sowie acht US-Bundesstaaten, die sich der Klage angeschlossen haben. Sie treten als Kläger auf und fordern eine Zerschlagung der Google-Werbestrukturen. Auf der anderen Seite steht die Google-Holding Alphabet, die sich gegen die Vorwürfe der illegalen Monopolbildung verteidigt hat. Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Richterin am US-Bundesbezirksgericht für das Östliche Virginia, die nun die Abhilfemaßnahmen für die festgestellten Rechtsverletzungen festgelegt hat. Die Richterin fungiert hier als entscheidende Instanz, die zwischen den radikalen Forderungen der Kläger und dem Erhalt der bestehenden Unternehmensstruktur abwägen muss. Während Google die Vorwürfe der illegalen Monopolbildung stets zurückgewiesen hat, hat das Gericht die Rechtswidrigkeit der Monopole bereits im April 2025 bestätigt. Die Parteien sind nun dazu angehalten, gemeinsam an der Ausarbeitung eines Endurteils zu arbeiten, was eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Anwälte und Rechtsvertreter erfordert, um die Details der gerichtlichen Vorgaben in eine rechtsverbindliche Form zu bringen.

Einordnung der gerichtlichen Entscheidung

Einzuordnen ist das Urteil als herbe Enttäuschung für die Kläger, die auf eine strukturelle Zerschlagung von Google gehofft hatten. Den Berichten zufolge scheint das Gericht den Weg der Verhaltensänderung gegenüber der radikalen Option der Unternehmensaufspaltung zu bevorzugen. Dass Google trotz der festgestellten illegalen Monopole keine Firmenteile abgeben muss, wird von Marktbeobachtern als ein Sieg für den Konzern gewertet, da die Integrität der gesamten Wertschöpfungskette gewahrt bleibt. Die Entscheidung lässt darauf schließen, dass das Gericht die Gefahr einer Zerschlagung für zu weitreichend oder regulatorisch zu komplex hielt. Die Tatsache, dass Google weiterhin die gesamte Kette von der Werbeauslieferung bis zur Werbebörse kontrolliert, bedeutet, dass das Unternehmen seine strategische Position im Online-Werbemarkt weitgehend behaupten kann. Die Modifikationen am Geschäftsgebaren, die die Richterin nun anstrebt, könnten zwar den Wettbewerb in Nuancen verbessern, doch die strukturelle Macht des Konzerns bleibt unangetastet. Die positive Reaktion der Alphabet-Aktien spiegelt das Vertrauen der Investoren wider, dass das Geschäftsmodell von Google durch das Urteil keinen existenziellen Schaden erleiden wird.

Offene Fragen zum weiteren Verfahren

Obwohl die Entscheidung über das Verbleiben der Firmenteile bei Google gefallen ist, bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt. Der Quelltext macht deutlich, dass die genaue Ausgestaltung der Abhilfemaßnahmen weiterhin unter Verschluss gehalten wird. Es ist unklar, welche spezifischen Änderungen am Geschäftsgebaren von Google die Richterin genau vorschreibt und wie diese in der Praxis überwacht werden sollen. Da die Zwischenentscheidung diverse Geschäftsgeheimnisse enthält, ist der Inhalt für die Öffentlichkeit derzeit nicht einsehbar. Zudem bleibt offen, wie die geforderten Modifikationen die Preisgestaltung im Werbemarkt konkret beeinflussen werden. Die Frage, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die von den Klägern beklagte Benachteiligung von Werbetreibenden und Webseiten-Betreibern effektiv zu beheben, kann derzeit nicht beantwortet werden. Auch die Details der Auktionslogik, die nun nicht als Open Source offengelegt werden muss, bleiben ein Bereich, dessen Transparenz weiterhin hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Ob die nun angeordneten Änderungen den Wettbewerb tatsächlich spürbar beleben oder lediglich kosmetischer Natur sind, bleibt eine der zentralen Lücken in der aktuellen Berichterstattung.

Wie es weitergeht

Der Prozess ist mit der aktuellen Zwischenentscheidung noch nicht beendet. Die nächsten Schritte sind bereits terminiert: Die Streitparteien haben nun 14 Tage Zeit, um Vorschläge für die Schwärzung der Zwischenentscheidung einzureichen, damit diese anschließend veröffentlicht werden kann. Dies soll Licht in die bisher geheimen Details der gerichtlichen Anordnungen bringen. Darüber hinaus hat die Richterin die Parteien angewiesen, innerhalb von 30 Tagen gemeinsam einen Entwurf für ein Endurteil zu verfassen. Dieser Entwurf soll alle noch offenen Fragen klären und sämtliche Details der Abhilfemaßnahmen festschreiben. Es besteht die Möglichkeit, dass es während dieser Phase noch zu Abänderungen an der Zwischenentscheidung kommt, sofern die Parteien sich auf bestimmte Punkte einigen können oder die Richterin durch die Ausarbeitung des Endurteils zu neuen Erkenntnissen gelangt. Der Prozess USA et al v Google bleibt somit ein dynamisches Verfahren, dessen endgültiger Abschluss erst nach der Vorlage und Bestätigung dieses Endurteils durch das Gericht zu erwarten ist.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-internet-verbindung-ipad-7350906/ · Foto: cottonbro studio
Quelle: https://www.heise.de/news/Werbegeschaeft-Google-muss-trotz-illegaler-Monopole-nichts-veraeussern-11439093.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag