News aus aller Welt
Start
Weil Schulassistenz fehlt: Laith kann nicht zur Schule
Regional · 29.08.2026 12:22

Weil Schulassistenz fehlt: Laith kann nicht zur Schule

Kurz: Der sechsjährige Laith ist Autist und auf eine Schulassistenz angewiesen. Doch der Werra-Meißner-Kreis lehnt den Antrag ab – der Junge bleibt zu Hause.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Der sechsjährige Laith, ein Kind mit einer Autismus-Spektrum-Störung, befindet sich in einer prekären Lage: Seit Beginn des aktuellen Schuljahres vor drei Wochen kann er die Paul-Moor-Schule in Wehretal-Reichensachsen nicht besuchen. Der Junge weist eine ausgeprägte Weglauftendenz auf und ist aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage, Gefahren im Straßenverkehr oder im Schulalltag eigenständig einzuschätzen. Da eine notwendige Schulassistenz, die ihn während des Unterrichts und auf dem Schulweg begleiten und sichern würde, bislang nicht bewilligt wurde, bleibt der Junge zu Hause. Seine Eltern können ihn aus Sicherheitsgründen nicht allein zur Schule schicken, da er ohne ständige Aufsicht eine Gefahr für sich selbst darstellen würde. Die Familie, die vor einigen Jahren aus Syrien nach Deutschland kam, sieht sich mit einer massiven Bildungsunterbrechung konfrontiert. Während der Werra-Meißner-Kreis den Bedarf durch eine eigene Begutachtung prüfte, wartete die Familie monatelang auf eine Entscheidung. Nun liegt der Bescheid vor, der den Antrag auf Unterstützung ablehnt, was die Familie vor eine existenzielle Herausforderung stellt, da eine häusliche Beschulung die professionelle Förderung nicht ersetzen kann.

Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Orte

Die Familie von Laith stellte den offiziellen Antrag auf Schulassistenz bereits im Februar 2026 beim Werra-Meißner-Kreis, nachdem bereits im November 2025 erste Unterlagen eingereicht worden waren. Aufgrund einer Umstellung des Verfahrens musste der Antrag erneuert werden. Im Juni 2026 erhielt die Familie den Bescheid, dass der Bedarf zunächst in der Schule festgestellt werden müsse. Am 13. August 2026 hospitierten zwei pädagogische Fachkräfte des Kreises in der Paul-Moor-Schule, um Laiths Verhalten zu beobachten. Gabriele Witzel, eine ehemalige Begleitperson aus der Kindergartenzeit, die Laith seit Jahren kennt, sollte die Assistenz erneut übernehmen, darf jedoch ohne Finanzierungszusage nicht tätig werden. Schulleiterin Esther Kaufmann berichtet, dass an ihrer Schule zu Beginn des Schuljahres sechs bis sieben Kinder ohne Kostenzusage für Assistenzen waren. Ein weiterer Fall ereignet sich im Kreis Fulda: Dort muss die Mutter von Carmen C. für ihren 17-jährigen Sohn, der die Konrad-Zuse-Schule in Hünfeld besucht, die Kosten für die Schulbegleitung selbst tragen, nachdem die Finanzierung für das Abschlussjahr trotz bestehenden Anspruchs gestrichen wurde. Die Familie hat bereits rund 16.000 Euro vorgestreckt, um das Fachabitur des Sohnes nicht zu gefährden.

Hintergrund – Der Weg zur Krise

Die Problematik der Schulassistenz ist kein isoliertes Ereignis, sondern eingebettet in eine Entwicklung steigender Fallzahlen und wachsender bürokratischer Hürden. Laut Katja Dallmann vom Autismus-Therapiezentrum Kassel, das Standorte in Städten wie Eschwege, Fulda und Korbach betreut, haben sich die Wartezeiten auf Bewilligungen in den vergangenen Jahren deutlich verlängert. Die Verfahren werden zunehmend als langwierig empfunden. Während früher eine Einzelfallbetrachtung im Vordergrund stand, berichten betroffene Familien und Fachleute nun von einer bürokratischen Verschärfung. Im Kreis Fulda beispielsweise haben sich die Fallzahlen für Schul- und Teilhabeassistenzen innerhalb von sechs Jahren verdoppelt. Die finanziellen Aufwendungen für die Eingliederungshilfe stiegen dort im Jahr 2025 auf etwa 14,7 Millionen Euro, was einem Anstieg von fast 700.000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Landkreis Fulda wurden 2025 insgesamt 22 Anträge abgelehnt, im laufenden Jahr 2026 sind es bereits zehn. Diese Zahlen verdeutlichen den hohen finanziellen Druck, unter dem die Kommunen stehen, und die daraus resultierende restriktivere Prüfungspraxis bei der Bewilligung von Unterstützungsleistungen.

Die Beteiligten – Wer entscheidet und wer leidet

Im Zentrum des Konflikts stehen die betroffenen Familien, wie die Eltern von Laith und Carmen C., die sich in einer emotionalen und finanziellen Ausnahmesituation befinden. Auf der anderen Seite agieren die Kommunalverwaltungen, namentlich der Werra-Meißner-Kreis und der Landkreis Fulda, die für die Bewilligung der Eingliederungshilfe zuständig sind. Sie berufen sich auf geltende rechtliche Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit, Bedarfe objektiv zu prüfen. Die Paul-Moor-Schule in Wehretal-Reichensachsen, vertreten durch Schulleiterin Esther Kaufmann, versucht als vermittelnde Instanz, die Lücken durch den Einsatz von Lehrkräften und Mitarbeitern aus dem Bundesfreiwilligendienst notdürftig zu schließen, stößt dabei jedoch an personelle Grenzen. Fachliche Expertise bringen Einrichtungen wie das Autismus-Therapiezentrum Kassel unter der Leitung von Katja Dallmann ein, die die Auswirkungen der langen Verfahren auf die Entwicklung der Kinder kritisch hinterfragt. Gabriele Witzel, als erfahrene Begleitperson, fungiert als Bindeglied zwischen dem Kind und der notwendigen Unterstützung, kann jedoch ohne behördliche Freigabe nicht intervenieren.

Einordnung – Was das bedeutet

Den Berichten zufolge lässt sich die aktuelle Situation als ein Spannungsfeld zwischen fiskalischer Verantwortung der Kommunen und dem individuellen Rechtsanspruch auf Teilhabe einordnen. Die Kommunen betonen, dass die Rechtsprechung inzwischen eine klarere Trennung zwischen Schulpflicht und Assistenzbedarf fordert. Eine Assistenz müsse demnach nur bewilligt werden, wenn sie zwingend notwendig und geeignet ist, wobei vorrangige Maßnahmen wie Therapien oder Sozialtrainings ausgeschöpft sein müssen. Kritiker, darunter Fachleute aus Autismus-Zentren, bewerten die zusätzliche Hospitation durch Sozialpädagogen der Kreise jedoch als bürokratische Hürde, die den Prozess unnötig in die Länge zieht. Einzuordnen ist das so, dass die Kommunen durch die explodierenden Kosten für Teilhabe- und Schulassistenz – in der Stadt Fulda haben sich diese seit 2019 etwa verdreifacht – unter Druck stehen, neue Modelle zu erproben. Dazu gehört die Bündelung von Assistenzen in Teams, um flexibler auf den Bedarf reagieren zu können. Dies wird von Experten jedoch zwiespältig gesehen, da bei bestimmten Autismus-Formen eine konstante Eins-zu-eins-Betreuung unerlässlich bleibt.

Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet

Der Quelltext lässt einige zentrale Fragen unbeantwortet, die für das Verständnis der Gesamtsituation relevant wären. Es wird nicht explizit dargelegt, welche spezifischen Qualifikationen die vom Kreis eingesetzten Sozialpädagogen besitzen, die über die Notwendigkeit der Assistenz entscheiden, und inwieweit diese über eine spezialisierte Ausbildung im Bereich Autismus verfügen. Zudem bleibt unklar, welche konkreten alternativen Fördermaßnahmen der Werra-Meißner-Kreis als ausreichend ansieht, um Laiths Teilhabe ohne eine persönliche Assistenz zu gewährleisten. Auch die Frage, warum im Fall von Carmen C. die Finanzierung der langjährigen Begleitung im Abschlussjahr trotz bestehendem Anspruchsangabe eingestellt wurde, wird nicht detailliert erläutert. Ebenso fehlen Informationen darüber, ob es landesweite Richtlinien für diese Bedarfsermittlungen gibt oder ob jeder Landkreis in Hessen bei der Prüfung der Anträge völlig eigenständig entscheidet. Die genauen Kriterien für die Ablehnung des Antrags im Fall Laith bleiben, abgesehen vom Hinweis auf die Hospitation, vage.

Wie es weitergeht – Ankündigungen und Termine

Für Laith und seine Familie ist die Situation nach dem Erhalt des ablehnenden Bescheids am Freitagnachmittag in eine neue Phase getreten. Der Werra-Meißner-Kreis hat den Antrag auf Schulassistenz offiziell abgelehnt, da die Begutachtung vom 13. August keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen individuellen Assistenzbedarf ergeben habe. Damit steht der Familie nun der offizielle Rechtsweg offen: Sie hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Ob die Familie diesen Schritt gehen wird und wie lange ein solches Widerspruchsverfahren dauern könnte, ist offen. Bis zu einer möglichen Klärung bleibt Laith weiterhin von der Schule fern, da die Eltern keine andere Möglichkeit sehen, die Sicherheit ihres Sohnes zu gewährleisten. Die Schule selbst hofft auf eine baldige Lösung, da das aktuelle Auffangen der fehlenden Unterstützung durch eigenes Personal, wie von Schulleiterin Kaufmann betont, keine dauerhafte und unbegrenzte Option darstellt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-in-der-braunen-jacke-die-weisses-druckerpapier-halt-6257106/ · Foto: RDNE Stock project
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-weil-schulassistenz-fehlt-laith-kann-nicht-zur-schule-102.html