Schwere Vorwürfe gegen deutschen Rekordsprinter
Kurz vor Beginn der Leichtathletik-Europameisterschaften in Birmingham sieht sich der deutsche Sprinter Owen Ansah mit einer schwerwiegenden Forderung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) konfrontiert. Die Behörde hat einen Sanktionsbescheid erlassen, der eine vierjährige Sperre für den 25-jährigen Hamburger vorsieht. Hintergrund ist der Vorwurf, Ansah habe sich Anfang Juli geweigert, eine Dopingprobe abzugeben.
Sollte der Athlet das Angebot der NADA akzeptieren, würde sich die Sperre automatisch auf drei Jahre verkürzen. Doch der Sprinter und sein Rechtsbeistand haben bereits deutlich gemacht, dass sie diesen Vorschlag nicht annehmen werden. Der Fall könnte damit vor dem Deutschen Sportschiedsgericht landen.
Umstrittene Kontrolle: Die Sicht der Beteiligten
Der Vorfall ereignete sich laut Angaben des Athleten, als er kurz vor einer Reise zum Diamond-League-Rennen in Monaco stand. Ein Dopingkontrolleur habe ihn außerhalb des festgelegten Zeitfensters zur Probenabgabe aufgefordert. Ansah gibt an, er habe unter Zeitdruck gestanden und sei aufgrund eines kurz zuvor erfolgten Toilettengangs nicht in der Lage gewesen, dem Wunsch unmittelbar nachzukommen. Er betont, er habe dies mit dem Kontrolleur besprochen und zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, die Kontrolle zu verweigern.
Die NADA vertritt hingegen eine andere Auffassung. Nach Informationen von Experten wurde der Athlet sowohl mündlich als auch schriftlich über die Konsequenzen einer Verweigerung belehrt. Sollte sich dies in einem sportrechtlichen Verfahren bestätigen, dürften die Erfolgsaussichten für den Sprinter als gering eingeschätzt werden.
Auswirkungen auf die EM und den DLV
Da gegen Ansah keine vorläufige Suspendierung verhängt wurde, darf er an der Europameisterschaft teilnehmen. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat jedoch Konsequenzen gezogen, um das Risiko einer nachträglichen Annullierung von Mannschaftsergebnissen zu minimieren. Der Sprinter wird zwar in den Einzelwettbewerben über 100 und 200 Meter an den Start gehen, jedoch nicht in den Staffeln eingesetzt.
Der Sanktionsbescheid der NADA sieht vor, dass alle Ergebnisse des Athleten ab dem 9. Juli 2026 annulliert werden sollen. Dies würde nicht nur seine Erfolge bei der EM gefährden, sondern auch die deutschen Meistertitel, die er Ende Juli in Bochum-Wattenscheid errungen hat. Der DLV-Leistungssport-Vorstand Jörg Bügner betonte, dass der Verband die Anti-Doping-Arbeit zwar an die NADA delegiert habe, man aber weiterhin hinter dem Athleten stehe.
Wie geht es weiter?
* **Fristsetzung:** Ansah hat nun 20 Tage Zeit, um auf den Sanktionsbescheid zu reagieren.
* **Disziplinarverfahren:** Bei Ablehnung des NADA-Vorschlags wird ein Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht eingeleitet.
* **Beginn der Sperre:** Eine mögliche Sperre würde erst mit einer finalen Entscheidung oder der Akzeptanz des Sanktionsbescheids in Kraft treten.
Experten wie der Doping-Experte Hajo Seppelt weisen darauf hin, dass die NADA bei der Entscheidung gegen eine vorläufige Suspendierung vorsichtig agiert haben könnte, um Schadensersatzforderungen für den Fall einer späteren Entlastung zu vermeiden. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten, während sich der Athlet nun zunächst auf seine sportlichen Leistungen in Birmingham konzentriert.