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Verstoß gegen Digitalregeln: EU verhängt Rekordstrafe gegen Google
Technik · 23.07.2026 12:12

Verstoß gegen Digitalregeln: EU verhängt Rekordstrafe gegen Google

Kurz: Die EU-Kommission hat eine Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google verhängt. Grund sind Verstöße gegen den Digital Markets Act und unfaire Geschäftspraktiken

Ein massiver Eingriff in die Marktstruktur

Die Europäische Kommission hat gegen den Technologiekonzern Google eine Geldbuße in Höhe von 890 Millionen Euro verhängt. Dieser Schritt markiert eine deutliche Verschärfung der regulatorischen Aufsicht über große Digitalplattformen, die unter dem Begriff „Gatekeeper“ zusammengefasst werden. Die Strafe setzt sich aus zwei Kernvorwürfen zusammen, die jeweils spezifische Bereiche des Google-Ökosystems betreffen: die Suchmaschine und den Google Play Store.

Bevorzugung eigener Dienste in der Suche

Ein Großteil der Strafe, nämlich 460 Millionen Euro, entfällt auf die Praxis, eigene Dienste in den Suchergebnissen gegenüber Drittanbietern zu bevorzugen. Die EU-Kommission sieht darin einen klaren Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA). Dieser schreibt vor, dass marktbeherrschende Plattformen diskriminierungsfreie und transparente Kriterien für das Ranking von Inhalten anwenden müssen.

In der Praxis bedeutet dies: Wenn Nutzer nach Informationen zu Sportereignissen, Reiseverbindungen oder Übersetzungen suchen, platziert Google eigene, lizenzierte Info-Boxen oder spezialisierte Suchdienste oft prominenter als konkurrierende Angebote. Durch visuelle Hervorhebungen oder die Platzierung an oberster Stelle werden unabhängige Webseiten benachteiligt. Laut der Kommission widerspricht dieses Vorgehen dem Ziel des fairen Wettbewerbs.

Einschränkungen im Google Play Store

Weitere 430 Millionen Euro Strafe wurden aufgrund von Praktiken im Google Play Store fällig. Hier kritisiert Brüssel, dass Google App-Entwickler systematisch daran hindert, Nutzer auf günstigere alternative Kaufmöglichkeiten hinzuweisen. Entwickler müssen laut EU-Vorgaben die Freiheit haben, ihre Kunden über Angebote außerhalb des Play Stores zu informieren und diese dorthin weiterzuleiten.

Google soll diese Kommunikation jedoch unterbunden oder durch unverhältnismäßig hohe Gebühren erschwert haben. Verbraucher wurden somit im Unklaren darüber gelassen, dass digitale Güter, etwa für Spiele, über externe Plattformen zu niedrigeren Preisen erhältlich wären.

Der rechtliche Rahmen: Digital Markets Act

Der Digital Markets Act (DMA) ist das zentrale Instrument der EU, um die Marktmacht großer Tech-Konzerne zu begrenzen. Neben den nun sanktionierten Punkten umfasst das Regelwerk weitreichende Pflichten:

* **Interoperabilität:** Messenger-Dienste müssen sich für den Austausch mit anderen Anwendungen öffnen.

* **Datenzugriff:** Geschäftskunden müssen Zugriff auf die Daten erhalten, die durch ihre Aktivitäten auf der Plattform entstehen.

* **Deinstallation:** Nutzer müssen vorinstallierte Software oder Apps ohne Hürden entfernen können.

* **Werbung:** Die Nutzung personenbezogener Daten für gezielte Werbung erfordert eine explizite Zustimmung der Nutzer.

Bei Verstößen gegen diese Regeln sieht der DMA Sanktionen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Auch der Digital Services Act (DSA) ermöglicht Bußgelder von bis zu sechs Prozent, falls Vorschriften missachtet werden.

Die Reaktion des Konzerns

Google reagierte mit deutlicher Kritik auf die Entscheidung der Kommission. Kent Walker, Präsident für globale Angelegenheiten bei Alphabet, bezeichnete die Vorgaben als kontraproduktiv. Laut Google führe die Umsetzung des DMA dazu, dass beliebte Echtzeit-Funktionen – etwa Preisvergleiche für Flüge oder Hotelverfügbarkeiten – eingeschränkt oder entfernt werden müssten. Auch im Bereich des Play Stores sieht der Konzern die Sicherheit gefährdet, da notwendige Schutzmechanismen durch die neuen Vorgaben abgebaut werden müssten. Aus Sicht von Google handelt es sich hierbei nicht um eine Förderung des Wettbewerbs, sondern um eine Verschlechterung der Produktqualität für den Endnutzer.

Nächste Schritte und Konsequenzen

Die EU-Kommission lässt die Argumente des Konzerns nicht gelten und beharrt auf der Umsetzung der Transparenz- und Wahlfreiheitsvorgaben. Google hat nun 60 Tage Zeit, um die Bevorzugung eigener Dienste abzubauen und die geforderten Änderungen im Play Store umzusetzen. Sollte der Konzern diese Frist verstreichen lassen oder die Auflagen nicht erfüllen, drohen weitere, regelmäßige Strafzahlungen. Diese können sich auf bis zu fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belaufen, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen weiter erhöhen würde.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/37148213/ · Foto: Ruben Boekeloo
Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-strafe-digitalgesetze-100.html