Was geschehen ist – die Kernmeldung ausführlich
Am 22. Juli 2026 rückten zahlreiche Staatsanwälte sowie Finanzermittler der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zur Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main aus. Ziel der großangelegten Durchsuchungsaktion waren die Büroräume des größten deutschen Kreditinstituts. Hintergrund der polizeilichen Maßnahme ist der dringende Verdacht auf rechtswidrige Steuergeschäfte, die in die Ära der Postbank fallen. Den Ermittlungsbehörden zufolge geht es um Transaktionen, die dem Fiskus einen Schaden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zugefügt haben könnten. Die Deutsche Bank selbst ist in diesem spezifischen Fall nicht das primäre Ziel der strafrechtlichen Ermittlungen, sondern fungiert als rechtmäßige Nachfolgeorganisation der Postbank, die sie schrittweise übernahm und schließlich im Jahr 2018 vollständig eingliederte. Da die Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin gilt, ist sie die Anlaufstelle für die Ermittler, um Beweise für die mutmaßlich illegalen Praktiken der Postbank aus der Vergangenheit zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte, dass Durchsuchungen in Frankfurt und an weiteren Standorten stattgefunden haben, hielt sich jedoch aufgrund des geltenden Steuergeheimnisses mit weiteren Details zu den laufenden Verfahren zurück.
Die Einzelheiten – Zahlen, Namen und Zeitangaben
Die Ermittlungen konzentrieren sich auf einen Zeitraum zwischen den Jahren 2008 und 2010. In dieser Phase soll die Postbank durch sogenannte Cum-Cum-Geschäfte Steuern in einem Umfang von mehr als 350 Millionen Euro zu wenig an den Staat abgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft führt in diesem Zusammenhang zehn ehemalige Verantwortliche der Postbank als Beschuldigte. Die Deutsche Bank, die den vollständigen Kauf und die rechtliche Verschmelzung der Postbank im Jahr 2018 vollzog, kooperiert nach eigenen Angaben vollumfänglich mit den Behörden. Ein Sprecher des Instituts bestätigte, dass die Bank als Drittpartei durchsucht wurde. Neben diesen aktuellen Ermittlungen in Düsseldorf gibt es weitere Verfahrenskomplexe: Die Staatsanwaltschaft Köln untersucht bereits seit mehreren Jahren den Verdacht, dass die Deutsche Bank selbst in den Jahren 2009 bis 2015 durch eigene Cum-Cum-Deals mehr als 600 Millionen Euro zu Unrecht vereinnahmt haben könnte. Experten wie der Mannheimer Professor für Steuerlehre, Christoph Spengel, schätzen den Gesamtschaden durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland auf bis zu 28 Milliarden Euro, während die Bundesregierung offiziell von rund 7,3 Milliarden Euro ausgeht.
Hintergrund – Die Entstehung der Cum-Cum-Problematik
Cum-Cum-Geschäfte basieren auf einer Art Scheingeschäft rund um den Dividendenstichtag einer Aktie. Dabei nutzten Akteure den Umstand aus, dass die Besteuerung für Steuerinländer bis zum Jahr 2013 deutlich niedriger angesetzt war als für Steuerausländer. Die Händler verschoben Aktien kurzzeitig, um sich Steuererstattungen zu sichern, auf die sie bei einer korrekten steuerlichen Betrachtung keinen Anspruch gehabt hätten. Der Fiskus konnte die fälligen Steuern in diesen Fällen entweder gar nicht erst einnehmen oder zahlte zu viel aus. Obwohl der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2015 in einem Grundsatzurteil feststellte, dass bestimmte Formen dieser Geschäfte nicht rechtens waren, gestaltete sich die Aufarbeitung durch die Finanzbehörden über Jahre hinweg äußerst schleppend. Während bei den bekannteren Cum-Ex-Geschäften bereits rechtskräftige Urteile und Freiheitsstrafen gegen Täter vorliegen, befinden sich die Ermittlungen im Bereich Cum-Cum noch in einem frühen Stadium. Das Problem ist hierbei, dass nicht jede Cum-Cum-Konstruktion per se strafbar ist. Vielmehr müssen die Ermittler in jedem Einzelfall mühsam nachweisen, wie die konkreten Absprachen und Verträge zwischen den beteiligten Banken, Versicherungen, Sparkassen und Genossenschaftsbanken tatsächlich ausgestaltet waren.
Die Beteiligten – Wer ist betroffen und wer entscheidet?
Im Zentrum der aktuellen Ermittlungen stehen die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sowie die Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank. Zehn ehemalige Führungskräfte der Postbank sind als Beschuldigte in das Verfahren involviert. Auf der anderen Seite steht die Deutsche Bank, die sich in einer schwierigen Rolle zwischen der Aufarbeitung der Altlasten der Postbank und ihren eigenen, von der Staatsanwaltschaft Köln untersuchten Aktivitäten befindet. Ein Sprecher der Deutschen Bank betonte die Kooperationsbereitschaft des Instituts gegenüber den Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitet das aktuelle Verfahren, während die Kölner Ermittler den Komplex rund um die Eigenaktivitäten der Deutschen Bank zwischen 2009 und 2015 bearbeiten. Auch die Bundesregierung ist als Institution in die Bewertung involviert, da sie den Gesamtschaden für den deutschen Staat auf Milliardenhöhe beziffert. Fachleute wie Professor Christoph Spengel von der Universität Mannheim liefern die wissenschaftliche Einordnung und schätzen das Ausmaß der Schäden für den Fiskus deutlich höher ein als die offiziellen Stellen, was den öffentlichen Druck auf die Banken und die Justiz weiter erhöht.
Einordnung – Was bedeutet das für den Finanzsektor?
Einzuordnen ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als deutliches Signal, dass die Aufarbeitung der Cum-Cum-Affäre nach Jahren der Stagnation an Fahrt gewinnt. Den Berichten zufolge zeigt die Razzia bei der Deutschen Bank, dass die Justiz nun verstärkt gegen die Akteure vorgeht, die über Jahre hinweg die steuerlichen Grauzonen des Finanzmarktes ausgenutzt haben. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass eine Bank als Drittpartei durchsucht wird, um Beweise gegen eine bereits integrierte Tochtergesellschaft zu sichern. Die Tatsache, dass die Deutsche Bank selbst in zwei verschiedenen Verfahrenskomplexen – einmal als Rechtsnachfolgerin der Postbank und einmal aufgrund eigener mutmaßlicher Geschäfte – im Fokus steht, unterstreicht die systemische Dimension des Problems. Dass auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken in die Geschäfte verwickelt gewesen sein sollen, deutet darauf hin, dass es sich nicht um ein isoliertes Problem einzelner Großbanken handelt, sondern um eine weit verbreitete Praxis innerhalb des gesamten deutschen Finanzsektors, die erst durch den massiven Druck der Ermittler und die juristische Klärung der Rechtswidrigkeit nach 2015 ins Wanken geriet.
Offene Fragen – Was der Quelltext nicht beantwortet
Der vorliegende Quelltext lässt eine Reihe von Fragen offen, die für das Verständnis des Ausmaßes der Affäre entscheidend wären. So bleibt unklar, welche konkreten Beweismittel die Ermittler bei der Razzia in der Frankfurter Zentrale tatsächlich sicherstellen konnten und ob diese ausreichen, um die zehn beschuldigten ehemaligen Verantwortlichen der Postbank direkt zu belasten. Es wird zudem nicht spezifiziert, welche spezifischen Verträge oder internen E-Mails den Verdacht der Staatsanwaltschaft Düsseldorf konkret untermauern. Ebenso wenig lässt sich aus dem Text ableiten, wie die Deutsche Bank intern mit den Vorwürfen gegen ihre ehemalige Tochtergesellschaft umgeht und ob es bereits Rückstellungen in der Bilanz für diese spezifischen Forderungen gibt. Auch über den genauen Status der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Deutsche Bank selbst – etwa ob dort bereits Anklagen kurz bevorstehen oder ob die Ermittlungen noch Jahre andauern könnten – schweigt sich der Bericht aus. Schließlich bleibt offen, ob neben den genannten Instituten weitere Akteure aus dem Versicherungs- oder Genossenschaftssektor in naher Zukunft mit ähnlichen Durchsuchungen rechnen müssen.
Wie es weitergeht – Angekündigte Schritte und Ausblick
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf befinden sich nach der Durchsuchung in einer intensiven Auswertungsphase. Die sichergestellten Unterlagen und digitalen Daten müssen nun gesichtet und mit den bestehenden Vorwürfen abgeglichen werden. Da die Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund des Steuergeheimnisses keine weiteren Auskünfte erteilt, bleibt der weitere Zeitplan für die Öffentlichkeit intransparent. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Aufarbeitung der Cum-Cum-Vorgänge noch lange Zeit in Anspruch nehmen wird, da die juristische Prüfung jedes einzelnen Falls eine komplexe Analyse der damaligen vertraglichen Absprachen erfordert. Die Deutsche Bank ist weiterhin dazu angehalten, die Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, während die Öffentlichkeit und Experten wie Professor Spengel die weiteren Entwicklungen genau beobachten. Weitere Termine für Anklagen oder gerichtliche Entscheidungen wurden im vorliegenden Text nicht genannt, was darauf hindeutet, dass sich das Verfahren noch in einem Stadium befindet, in dem die Beweissicherung Vorrang vor einer öffentlichen Anklageerhebung hat.