Erneute Freilassung nach Festnahme in Ankara
Der als Justizreporter für die Deutsche Welle (DW) tätige Alican Uludağ ist einen Tag nach seiner jüngsten Festnahme in der türkischen Hauptstadt Ankara wieder aus dem Gewahrsam entlassen worden. Wie die Menschenrechtsorganisation MLSA bekannt gab, ordnete ein zuständiges Gericht die vorläufige Freilassung des Journalisten an. Die Entscheidung gilt bis zum Beginn des anstehenden Gerichtsverfahrens.
Die Freiheit des Reporters ist jedoch an strenge Auflagen gebunden. Uludağ ist dazu verpflichtet, sich viermal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Zudem wurde ein Ausreiseverbot gegen ihn verhängt, was seine Bewegungsfreiheit innerhalb der Türkei einschränkt.
Hintergrund der Ermittlungen
Die erneute Inhaftierung des Journalisten erfolgte aufgrund von Vorwürfen, die sich auf seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken beziehen. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wird gegen Uludağ wegen des Vorwurfs der „Aufstachelung des Volkes zu Feindseligkeit oder Erniedrigung“ sowie wegen der „Verbreitung irreführender Informationen“ ermittelt. Anlass für diese strafrechtliche Verfolgung soll ein Beitrag auf der Plattform X gewesen sein.
Der Fall ist Teil eines größeren juristischen Vorgehens gegen den Journalisten. Bereits im Februar war Uludağ festgenommen worden und verbrachte im Anschluss drei Monate in Untersuchungshaft im Istanbuler Gefängnis Silivri, bevor er im Mai zunächst freikam. In dem laufenden Hauptverfahren muss er sich zudem wegen Anschuldigungen der Präsidentenbeleidigung sowie der Herabwürdigung staatlicher Institutionen verantworten. Uludağ hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen und auf sein Recht auf Presse- und Informationsfreiheit verwiesen.
Reaktion der Bundesregierung
Das Auswärtige Amt in Berlin beobachtet die Entwicklungen um den DW-Reporter mit großer Aufmerksamkeit. Ein Sprecher des Ministeriums äußerte sich „sehr irritiert“ über das Vorgehen der türkischen Behörden. Die Bundesregierung betonte dabei die Bedeutung von Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit als fundamentale Werte, an denen sich die Türkei als Mitglied des Europarates messen lassen müsse.
Es wurde zudem unterstrichen, dass die Arbeit der Deutschen Welle sowohl innerhalb der Türkei als auch weltweit von hoher Relevanz sei. Journalisten müsse es möglich sein, ihrer Tätigkeit ohne Behinderungen nachzugehen. Da Uludağ nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, liegt nach Angaben des Auswärtigen Amtes kein konsularischer Fall vor, was die diplomatischen Möglichkeiten der Bundesregierung in diesem spezifischen Kontext begrenzt.
Ausblick auf das Gerichtsverfahren
Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe gegen den Journalisten ist noch nicht abgeschlossen. Für den 18. September ist der nächste Gerichtstermin angesetzt. Bis zu diesem Datum bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, wobei die Auflagen für Uludağ weiterhin in Kraft bleiben. Beobachter und Menschenrechtsorganisationen verfolgen den Prozess aufgrund der grundsätzlichen Fragen zur Pressefreiheit in der Türkei weiterhin genau.