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Streit um Lizenzgebühren: Disney soll auch VP9-Codec nicht kostenlos nutzen fürfen
Technik · 26.08.2026 13:42

Streit um Lizenzgebühren: Disney soll auch VP9-Codec nicht kostenlos nutzen fürfen

Kurz: Der Patentstreit zwischen Interdigital und Disney eskaliert: Nun steht auch der VP9-Codec im Fokus, da Disney ihn als Ausweichlösung für HEVC-Patente nutzt.

Was geschehen ist: Die Ausweitung des juristischen Konflikts

Der Technologieentwickler Interdigital hat seine juristische Auseinandersetzung mit dem Medienkonzern Disney signifikant verschärft. Im Zentrum des Streits steht die Nutzung von Videokodierungstechnologien, die für das Streaming-Geschäft von Disney, einschließlich Plattformen wie Disney+, Hulu und ESPN+, von zentraler Bedeutung sind. Nachdem Disney aufgrund gerichtlicher Verbote gezwungen war, den HEVC-Codec (High Efficiency Video Coding) nicht mehr in der ursprünglichen Form zu verwenden, wich das Unternehmen auf den vermeintlich lizenzfreien VP9-Codec aus. Interdigital hat nun vor dem europäischen einheitlichen Patentgericht die Klage ausgeweitet und wirft Disney vor, auch diesen Codec als unzulässigen Umweg zu nutzen, um die Zahlung von Lizenzgebühren für geschützte Patente zu vermeiden. Dieser Schritt markiert eine neue Eskalationsstufe in einem langwierigen Prozess, der bereits seit Februar 2025 die Justiz in mehreren Ländern beschäftigt. Die Kernvorwürfe konzentrieren sich darauf, dass Disney seine Streaming-Dienste auf Basis von Technologien betreibt, für die keine entsprechenden Lizenzen erworben wurden, obwohl die Gerichte die Patentverletzungen bereits mehrfach bestätigt haben.

Die Einzelheiten: Zahlen, Fakten und gerichtliche Entscheidungen

Der Rechtsstreit umfasst mittlerweile eine beeindruckende Anzahl an juristischen Maßnahmen. Seit Februar 2025 hat Interdigital in drei verschiedenen Rechtssystemen insgesamt sieben einstweilige Verfügungen gegen Disney erwirkt. Die ersten juristischen Erfolge erzielte Interdigital im September 2025 in Brasilien, als ein Gericht in Rio de Janeiro zwei einstweilige Verfügungen erließ. Grundlage hierfür war das Gutachten eines gerichtlich bestellten, unabhängigen Experten, der die Patentverletzungen bei der Videokomprimierung bestätigte. Im November 2025 folgte das Landgericht München mit drei weiteren einstweiligen Verfügungen, die sich gegen Technologien zur Untertitel-Überlagerung, HDR-Technologien (High Dynamic Range) sowie spezifische HEVC-Codierungsprozesse richteten. Im Juni 2026 bestätigte die Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichts in Mannheim die Gültigkeit eines HEVC-Patents in elf europäischen Ländern und stellte eine Verletzung durch Disney fest. Im Juli 2026 schloss sich die Düsseldorfer Kammer an und ordnete an, dass Disney die HEVC-Technologie in elf europäischen Ländern aus seinen Diensten entfernen müsse. Disney argumentierte dabei vergeblich mit dem Recht auf fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu Patenten (FRAND-Bedingungen), wurde jedoch von den Gerichten als unwilliger Lizenznehmer eingestuft.

Hintergrund: Der Weg in die technologische Sackgasse

Der Konflikt hat seine Wurzeln in der strategischen Entscheidung von Disney, die eigenen Streaming-Plattformen mit moderner Videokompression zu betreiben, um 4K-Inhalte und HDR-Qualität effizient an die Endnutzer auszuliefern. Als die gerichtlichen Verbote zur Nutzung von HEVC wirksam wurden, sah sich Disney gezwungen, die technische Infrastruktur kurzfristig anzupassen. Die Wahl fiel auf den VP9-Codec, der in der Branche als eine lizenzfreie Alternative gilt. Doch genau hier setzt die Argumentation von Interdigital an: Der Konzern behauptet, dass auch der VP9-Codec auf patentierten Entwicklungen basiert, die im Eigentum von Interdigital stehen. Die Umstellung auf VP9 war somit aus Sicht des Patentinhabers kein Ausweg aus der Lizenzpflicht, sondern lediglich ein Wechsel der technologischen Basis, während die zugrunde liegenden Patentansprüche weiterhin bestehen bleiben. Die Verschlechterung der Streaming-Qualität, die Nutzer von Disney+, Hulu und ESPN+ seit der Umstellung bemerken, ist ein direktes Resultat dieser juristischen Auseinandersetzungen, da der VP9-Codec beispielsweise kein HDR unterstützt und somit den technischen Standard senkt.

Die Beteiligten: Akteure und Institutionen im Fokus

Die Hauptakteure in diesem Verfahren sind das Technologieunternehmen Interdigital als Kläger und der Medienkonzern Disney als Beklagter. Interdigital tritt als Patentinhaber auf, der seine geistigen Eigentumsrechte an Videokomprimierungstechnologien konsequent durchsetzt. Auf der Gegenseite steht Disney, ein globaler Medienriese, der durch seine Streaming-Dienste wie Disney+, Hulu und ESPN+ massiv von der effizienten Videokodierung abhängig ist. In die Entscheidungsprozesse involviert sind verschiedene internationale Justizorgane. Dazu gehören das Gericht in Rio de Janeiro, das Landgericht München sowie die Lokalkammern des einheitlichen Patentgerichts in Mannheim und Düsseldorf. Zudem spielten unabhängige, gerichtlich bestellte Experten eine entscheidende Rolle, indem sie die technischen Grundlagen für die juristischen Bewertungen lieferten. Die Rolle der Gerichte ist dabei zweigeteilt: Sie bewerten einerseits die technische Gültigkeit der Patente und andererseits das Verhalten der Parteien in den Lizenzverhandlungen, wobei Disney explizit als unwilliger Lizenznehmer charakterisiert wurde.

Einordnung: Die Bedeutung des Streits für die Streaming-Industrie

Einzuordnen ist dieser Fall als ein klassischer Konflikt um die Monetarisierung von technologischen Standards in der digitalen Welt. Dass ein Medienkonzern wie Disney versucht, durch den Wechsel des Codecs Lizenzgebühren zu umgehen, zeigt den enormen wirtschaftlichen Druck, der auf den Streaming-Anbietern lastet. Den Berichten zufolge ist die Einstufung von Disney als unwilliger Lizenznehmer durch die Gerichte ein schwerwiegender Umstand, da dies die Verhandlungsposition des Konzerns massiv schwächt. Es verdeutlicht zudem, dass vermeintlich lizenzfreie Standards wie VP9 bei genauerer juristischer Betrachtung dennoch mit Patentansprüchen Dritter belastet sein können. Die Entscheidung der Gerichte, Disney zur Entfernung der Technologie zu verpflichten, unterstreicht die Strenge, mit der europäische Patentgerichte bei der Durchsetzung von geistigem Eigentum vorgehen. Für die Branche bedeutet dies ein erhöhtes Risiko bei der Wahl der Videokodierung, da die bloße Nutzung eines offenen Standards keinen absoluten Schutz vor Klagen bietet, wenn die zugrunde liegende Architektur patentierte Erfindungen nutzt.

Offene Fragen: Was der Quelltext nicht klärt

Der vorliegende Quelltext lässt einige wesentliche Fragen offen, die für das Verständnis des Gesamtkontextes wichtig wären. So wird nicht explizit benannt, welche konkreten finanziellen Forderungen Interdigital im Detail stellt oder wie hoch die geforderten Lizenzgebühren pro Nutzer oder Stream sind. Auch bleibt unklar, welche technischen Alternativen Disney nach der aktuellen Klageerweiterung überhaupt noch zur Verfügung stehen, sollte auch die Nutzung von VP9 gerichtlich untersagt werden. Es wird nicht erläutert, ob Disney bereits an einer eigenen, patentfreien Lösung arbeitet oder ob der Konzern plant, die Lizenzforderungen von Interdigital in absehbarer Zeit doch noch zu akzeptieren. Zudem fehlen Informationen darüber, wie die Nutzerbasis auf die Qualitätsverluste reagiert und ob es bereits zu einer Abwanderung von Kunden gekommen ist. Auch die genaue technische Begründung, warum der VP9-Codec laut Interdigital die Patente verletzt, wird zwar behauptet, aber nicht im Detail technologisch spezifiziert. Schließlich bleibt offen, ob es außergerichtliche Vergleichsgespräche gibt, die bisher nicht zum Erfolg geführt haben.

Wie es weitergeht: Ausstehende Entscheidungen

Der Rechtsstreit befindet sich in einer aktiven Phase, in der weitere gerichtliche Entscheidungen zu erwarten sind. Durch die Ausweitung der Klage vor dem europäischen einheitlichen Patentgericht ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Monaten eine juristische Bewertung zur Nutzung des VP9-Codecs durch Disney erfolgen wird. Disney steht weiterhin unter dem Druck der bereits erlassenen einstweiligen Verfügungen, die den Konzern zur Entfernung von HEVC-Technologien in elf europäischen Ländern verpflichten. Da die Gerichte Disney bisher als unwilligen Lizenznehmer eingestuft haben, ist der Spielraum für den Konzern, die Lizenzgebühren dauerhaft zu umgehen, äußerst gering. Es ist davon auszugehen, dass Interdigital die juristische Strategie fortsetzt, um Disney zur Aufnahme offizieller Lizenzverhandlungen zu bewegen. Ob Disney den Weg der technischen Anpassung weitergeht oder eine Einigung mit dem Patentinhaber sucht, bleibt die zentrale Frage für die kommenden Termine vor den zuständigen Kammern.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/eine-person-benutzt-einen-laptop-mit-einem-kaputten-bildschirm-28379998/ · Foto: Beyzanur K.
Quelle: https://www.golem.de/news/streit-um-lizenzgebuehren-disney-soll-auch-vp9-codec-nicht-kostenlos-nutzen-fuerfen-2608-212324.html