Keine kartellrechtlichen Konsequenzen für SAP
Das Bundeskartellamt hat nach intensiven Vorermittlungen entschieden, kein förmliches Missbrauchsverfahren gegen den Softwarekonzern SAP einzuleiten. Damit endet eine Phase der behördlichen Prüfung, die durch Beschwerden von Wettbewerbern, allen voran des Münchener Unternehmens Celonis, angestoßen wurde. Die Vorwürfe wogen schwer: SAP wurde unterstellt, den Zugriff auf Daten aus seinen ERP-Systemen für Kunden und Drittanbieter gezielt zu erschweren, um sich selbst Vorteile im Bereich des Business Process Mining zu verschaffen.
Beim Business Process Mining geht es darum, wertvolle Unternehmensdaten zu analysieren, um betriebliche Abläufe effizienter zu gestalten. Da SAP mit dem übernommenen Unternehmen Signavio selbst in diesem Segment aktiv ist, sahen Konkurrenten darin eine wettbewerbsverzerrende Strategie.
Ergebnisse der behördlichen Untersuchung
Die Kartellwächter haben im Zuge ihrer Ermittlungen sowohl bei SAP als auch bei Kunden und weiteren Marktteilnehmern Informationen eingeholt. Die zentrale Erkenntnis der Behörde lautet: Zwar ist die Extraktion großer Datenmengen aus SAP-Systemen technisch anspruchsvoll, doch existieren nach wie vor verschiedene zulässige und praktikable Wege, um diese Daten auszulesen. Auch die im Frühjahr eingeführte API-Richtlinie von SAP führt nach Einschätzung des Bundeskartellamts nicht dazu, dass bisher gängige und zulässige Methoden der Datenextraktion unmöglich werden.
Ein weiterer Punkt der Untersuchung betraf die Preisgestaltung von SAP für seine Process-Mining-Software Signavio. Es gab den Verdacht, SAP könne das Produkt kostenlos oder unter Einstandspreis anbieten, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Auch hierfür fanden die Ermittler keine ausreichenden Anhaltspunkte. Laut den Behörden bietet SAP diverse Lizenzmodelle an, darunter auch solche, die Signavio nicht enthalten und preislich entsprechend niedriger angesetzt sind.
Differenzen zwischen Behördenmeinung und Marktsicht
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betonte die Bedeutung eines diskriminierungsfreien Datenzugangs für den Wettbewerb, insbesondere bei großen Softwareplattformen. Dennoch stellte er klar, dass derzeit keine Anhaltspunkte für kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen. Die Behörde kündigte jedoch an, den Markt weiterhin aufmerksam zu beobachten.
Bei Celonis stößt diese Entscheidung auf Skepsis. Ein Unternehmenssprecher verwies darauf, dass die Einschätzung des Kartellamts auf der Annahme beruhe, die Datenextraktion bleibe auch unter der neuen API-Richtlinie von SAP möglich – eine Zusicherung, die SAP laut Celonis bislang nicht explizit bestätigt habe. Das Unternehmen wertet es daher als positiv, dass sich das Kartellamt ein erneutes Einschreiten für die Zukunft ausdrücklich vorbehalten hat.
Hintergrund und Ausblick auf den Rechtsstreit
Die Auseinandersetzung zwischen SAP und Celonis ist kein isolierter Vorfall, sondern Teil einer langjährigen Entwicklung. Ursprünglich verband die beiden Firmen eine Partnerschaft; 2013 nahm SAP das damals junge Startup Celonis sogar in sein Förderprogramm auf. Mit der Übernahme von Signavio durch SAP im Jahr 2021 wandelte sich das Verhältnis jedoch zu einem direkten Wettbewerb, der in verhärteten Fronten mündete.
Der Konflikt wird auf mehreren Ebenen ausgetragen:
* **Gerichtsverfahren in den USA:** Seit März 2025 läuft ein Wettbewerbsverfahren, das Celonis vor einem Bezirksgericht in San Francisco gegen SAP angestrengt hat. Der Vorwurf lautet hier ebenfalls, dass SAP Drittanbieter aus dem Markt drängen wolle.
* **Patentrechtliche Gegenklagen:** SAP hat seinerseits Klagen gegen Celonis wegen angeblicher Verstöße gegen das Patentrecht eingereicht.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts stellt somit lediglich eine Etappe in einem komplexen wirtschaftlichen und juristischen Tauziehen dar. Während SAP vorerst entlastet ist, bleiben die grundsätzlichen Spannungen im Bereich des Business Process Mining bestehen, da beide Parteien ihre Marktpositionen weiterhin mit rechtlichen Mitteln verteidigen.