Die aktuelle Lage in Sachsen-Anhalt
Die politische Landschaft in Sachsen-Anhalt steht vor einer potenziellen Zäsur. In den jüngsten drei Umfragen zur bevorstehenden Landtagswahl am 6. September verzeichnete die AfD einen kontinuierlichen Anstieg ihrer Zustimmungswerte von 41 auf 42 und schließlich auf 43 Prozent. Da der dortige Landesverfassungsschutz den AfD-Landesverband bereits als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hat, wächst die Sorge vor einer Regierungsübernahme durch diese Partei. Ob es tatsächlich zu einer solchen Konstellation kommt, bleibt abzuwarten, da Wahlumfragen stets mit Unsicherheiten behaftet sind und die Zusammensetzung des künftigen Landtags auch vom Abschneiden kleinerer Parteien wie den Grünen oder dem BSW abhängt, deren Einzug in das Parlament noch nicht gesichert ist. Dennoch stellt sich die grundlegende Frage, wie ein Bundesland in einen autoritären Überwachungsstaat umgewandelt werden könnte, sollten rechtsextreme Akteure die Kontrolle über die Exekutive erlangen. Im Zentrum der Debatte steht dabei die Frage, inwieweit Polizei und Verfassungsschutz als Instrumente einer solchen Politik instrumentalisiert werden könnten und welche demokratischen Schutzmechanismen gegen einen solchen Missbrauch der staatlichen Sicherheitsapparate bestehen.
Strategien zur personellen Umgestaltung
Ein zentrales Instrument für eine neue Regierung ist die Besetzung von Schlüsselpositionen in der Verwaltung. Der Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt hat bereits öffentlich angekündigt, bis zu 200 Beamtinnen und Beamte austauschen zu wollen. Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, weist darauf hin, dass eine Alleinregierung die Ministerposten schnell mit eigenem Personal besetzen könnte. Dennoch gibt es rechtliche Hürden: Der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen erschweren einen schnellen Austausch im Verwaltungsunterbau. Thiel betont, dass in den meisten Bundesländern nur noch wenige Stellen als politische Beamte klassifiziert sind, die ohne reguläres Einstellungsverfahren besetzt und entlassen werden können. In Sachsen-Anhalt betrifft dies unter anderem die Staatssekretäre, die Leitung des Presse- und Informationsamtes sowie die Spitze des Landesverfassungsschutzes. Insbesondere der Austausch des Verfassungsschutzpräsidenten, ein Amt, das Jochen Hollmann seit 14 Jahren innehat, wäre für eine neue Regierung vergleichsweise einfach umzusetzen. Dies wird als kritisches Szenario betrachtet, da der Landesverfassungsschutz unter Hollmann die AfD als rechtsextremistisch einstufte.
Langfristige Einflussnahme auf die Polizeistruktur
Während der direkte Austausch der Polizeispitze aufgrund ihres Status als nicht-politische Beamte schwieriger ist, existieren für eine autoritär agierende Regierung andere Möglichkeiten der Einflussnahme. Thiel erläutert, dass mittel- und langfristig gezielte Beförderungen, Versetzungen oder die Einleitung von Disziplinarverfahren dazu genutzt werden könnten, Führungspositionen mit loyalem Personal zu besetzen. Zwar könnten Betroffene gegen solche Maßnahmen vor Verwaltungsgerichten klagen, doch diese Verfahren sind zeitintensiv. In der Zwischenzeit könnte die Regierung durch eine gezielte Steuerung von Personalentscheidungen in den Ministerien eine zunehmende Ausdünnung demokratischer Kräfte innerhalb der Sicherheitsbehörden herbeiführen. Ein weiteres Risiko besteht in der psychologischen Belastung: Das hohe Drangsalierungspotenzial könnte dazu führen, dass sich demokratisch gesinnte Beamtinnen und Beamte freiwillig aus dem Dienst zurückziehen, was den Prozess der Umgestaltung weiter beschleunigen würde. Die administrative Kontrolle ermöglicht es der Regierung, die interne Kultur der Behörden schleichend zu verändern, ohne dass sofortige Gesetzesänderungen notwendig wären.
Steuerung der polizeilichen Ermittlungsschwerpunkte
Die Polizei ist zwar an das Legalitätsprinzip gebunden, welches sie zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet, doch die praktische Ausgestaltung dieser Arbeit unterliegt politischen Spielräumen. Eine Regierung könnte durch die Definition neuer Schwerpunkte beeinflussen, in welchen Bereichen die Polizei mit besonderem Nachdruck ermittelt und wo sie gegebenenfalls weniger Ressourcen einsetzt. Thiel hält es für denkbar, dass politische Straftaten aus dem rechtsextremen Spektrum künftig weniger priorisiert werden könnten. Zudem könnten Regierungsmitglieder durch die Verweigerung von Aussagegenehmigungen für Beamte die Aufklärung von Vorwürfen gegen das eigene Lager behindern. Auch präventive Angebote, wie etwa Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten oder die Förderung zivilgesellschaftlicher Demokratieinitiativen, könnten gestrichen oder in ihrer Ausrichtung verändert werden. In Sachsen-Anhalt betrifft dies beispielsweise das Programm „EXTRA“, das sich an Aussteiger aus der rechtsextremen Szene richtet. Die gezielte Unterbindung solcher Programme würde die staatliche Präventionsarbeit gegen Extremismus nachhaltig schwächen.
Wandel der Einschätzung zu Sicherheitsbefugnissen
Markus Thiel reflektiert kritisch über seine bisherige Haltung zu polizeilichen Befugnissen. Lange Zeit vertrat er die Auffassung, dass die Ausweitung von Befugnissen, wie sie etwa durch das im März erweiterte Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt – etwa bei Big-Data-Analysen oder präventiver Kennzeichenerfassung – verfassungsrechtlich vertretbar sei, sofern demokratische Kontrollinstanzen existieren. Er betrachtete das Risiko eines Missbrauchs durch autoritäre Regierungen als rein hypothetisch. Angesichts internationaler Entwicklungen, etwa in den USA, hat er diese Einschätzung revidiert. Er erkennt nun an, dass die Gefahr einer Instrumentalisierung der Sicherheitsbehörden nicht mehr kleinzureden ist. Dennoch plädiert er nicht für einen generellen Verzicht auf Befugnisse, sondern fordert eine stärkere Konzentration auf Schutzvorkehrungen. Die Befugnisse könnten in einem Rechtsstaat auch dazu dienen, die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, sofern die institutionellen Sicherungen gegen einen Missbrauch durch die Exekutive robust genug sind.
Die Gefahr durch Datenverbünde
Ein erhebliches Problem stellt die Vernetzung der Landespolizeien mit Bundesbehörden und anderen Ländern dar. Polizisten haben Zugriff auf zahlreiche übergreifende Datenbestände, darunter die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister. Sollte eine rechtsextreme Landesregierung die Kontrolle über ihre Polizei erlangen, könnte sie diese Daten missbräuchlich nutzen, um politische Gegner zu identifizieren und zu verfolgen. Zudem bestünde die Gefahr, dass Informationen an Parteiorganisationen in anderen Bundesländern weitergegeben werden. Bisher gibt es keine Mechanismen, um ein Bundesland aus diesen Informationsverbünden auszuschließen. Thiel schlägt vor, das BKA-Gesetz zu ergänzen, um den Zugriff auf Verbundsysteme für Behörden in extremen Fällen zeitlich begrenzt und unter strengen Voraussetzungen zu unterbinden. Ähnliche Herausforderungen bestehen beim Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS, über das der Bundesverfassungsschutz Informationen mit den Landesämtern teilt, wobei der aktuelle Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes hierfür derzeit noch keine Schutzvorkehrungen vorsieht.
Grenzen der landesrechtlichen Gegenwehr
Die Möglichkeiten, sich auf Landesebene gegen eine autoritäre Umgestaltung zu wehren, sind laut Thiel stark begrenzt. Da Gesetze von einem Parlament mit entsprechenden Mehrheiten jederzeit geändert werden können, bieten landesrechtliche Regelungen nur geringen Schutz. Selbst wenn neue Gesetze verfassungswidrig wären, dauert es oft Jahre, bis Gerichte diese korrigieren können. Daher müsse der Fokus auf dem „tatsächlichen Bereich“ liegen: einer Stärkung der Justiz, einer besseren personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte und der Etablierung effektiver interner Kontrollstellen bei der Polizei. Diese Institutionen bilden das letzte Bollwerk gegen eine willkürliche Ausübung staatlicher Gewalt. Wenn all diese internen Schutzmechanismen versagen, bleibt laut Thiel nur die Intervention durch den Bund. Dies unterstreicht die Abhängigkeit der demokratischen Stabilität von der Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Kontrolle und der Bereitschaft der Bundesebene, bei einer systematischen Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung einzugreifen.
Die Rolle des Bundes und Artikel 91
Als äußerstes Mittel bei einem Versagen der demokratischen Ordnung auf Landesebene wird häufig Artikel 91 des Grundgesetzes diskutiert. Dieser ermöglicht es der Bundesregierung, Landespolizeien ihren Weisungen zu unterstellen oder die Bundespolizei einzusetzen, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst abwehren kann oder will. Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), hat in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein solcher Schritt bei einer Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung durch eine Landesregierung oder bei einem Verbot der tragenden Partei denkbar wäre. Diese Position stieß jedoch auf Widerstand innerhalb der Gewerkschaft, wobei sich unter anderem der Landesverband Nordrhein-Westfalen distanzierte. Die Debatte zeigt die Zerrissenheit innerhalb der Sicherheitsbehörden angesichts der politischen Entwicklungen. Während die rechtlichen Instrumente für ein Eingreifen des Bundes existieren, bleibt die praktische Umsetzung eines solchen „Worst-Case-Szenarios“ hochkomplex und politisch äußerst umstritten, da sie die föderale Struktur der Bundesrepublik fundamental in Frage stellt.