Ein Ende der jahrelangen Rufmordkampagne
Der langwierige Rechtsstreit um die vermeintlichen Plagiatsvorwürfe gegen Matthias Graw, den Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der LMU München, hat im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I eine überraschende Wendung genommen. Der Angeklagte Otto Z. legte ein Geständnis ab und beendete damit eine Serie von Finten und juristischen Auseinandersetzungen, die das Ansehen des Wissenschaftlers massiv gefährdet hatten.
Das Gericht verurteilte den 72-Jährigen wegen Verleumdung, Urkundenfälschung und Urheberrechtsverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als zentrale Auflage muss der Angeklagte eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 210.000 Euro leisten. Diese Summe soll sowohl den materiellen Schaden durch entgangene Aufträge als auch die hohen Prozesskosten abdecken, die Graw durch die zahlreichen Zivilverfahren entstanden waren.
Konstruierte Beweise durch Ghostwriter
Die Hintergründe der Tat zeugen laut Staatsanwaltschaft von einer „beispiellosen kriminellen Energie“. Um Graws wissenschaftliche Reputation zu zerstören, hatte Otto Z. eine gezielte Kampagne initiiert. Er ließ eigens einen Tagungsband von fünf Ghostwritern verfassen, um diesen anschließend als Quelle für ein angebliches Plagiat in Graws Doktorarbeit zu präsentieren. Dabei unterstützten ihn externe „Plagiatsjäger“, die die Vorwürfe öffentlich verbreiteten.
Warum Z. den Rechtsmediziner zum Ziel seines Handelns machte, blieb auch nach dem Geständnis nicht vollständig geklärt. Ein möglicher Auslöser war der Tod der Mutter des Angeklagten im Jahr 2020. Damals hatte das Institut für Rechtsmedizin eine Obduktion durchgeführt, deren Ergebnis die Ermittlungen gegen Z. einstellte. Z. verbreitete daraufhin wahrheitswidrige Behauptungen über den Ablauf der Obduktion und den Gesundheitszustand seiner Mutter im Institut.
Ein Prozess voller Täuschungsmanöver
Das Berufungsverfahren war bis kurz vor dem Abschluss von weiteren Manipulationsversuchen geprägt. Noch in der Endphase legte die Verteidigung von Z. Dokumente vor, die den Kauf eines Grundstücks in Serbien belegen sollten – dort, wo angeblich der gefälschte Tagungsband gedruckt worden war. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich lediglich um unbeglaubigte Kopien handelte. Erst als die Aussichtslosigkeit der Strategie offensichtlich wurde, stimmten Z. und seine Anwälte einer Verständigung zu.
Die Einigung sieht vor, dass Z. künftig alle Behauptungen über Plagiate in Graws Dissertation und Habilitation unterlassen muss. Auch die haltlosen Vorwürfe bezüglich des Umgangs mit dem Leichnam seiner Mutter sind nun untersagt. Bei Verstößen gegen diese Auflagen drohen Vertragsstrafen und der Widerruf der Bewährung.
Lehren für die Medien und die Wissenschaft
Der Fall hat für alle Beteiligten weitreichende Folgen. Während Graws Anwalt Michel Philippi die Erleichterung über das Ende der existenzbedrohenden Kampagne betonte, verdeutlicht der Prozess auch die Gefahren für die akademische Integrität. Die beteiligten „Plagiatsjäger“ mussten ebenfalls empfindliche Einbußen ihrer Reputation hinnehmen.
Für Medien, die die unbestätigten Vorwürfe ungeprüft übernommen hatten, dient der Fall als Mahnung zur Vorsicht bei der Berichterstattung über wissenschaftliche Plagiatsvorwürfe. Die gefälschten Tagungsbände, die als Werkzeuge der Intrige dienten, befinden sich nun in der Asservatenkammer der Justiz. Für Matthias Graw bedeutet das Urteil die Wiederherstellung des Rechtsfriedens kurz vor seinem Eintritt in den Ruhestand.