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Nach Bedrohung von Jugendlichen und Volksverhetzung: Polizei nimmt betrunkenen 69-Jährigen fest
Regional · 09.09.2026 13:17

Nach Bedrohung von Jugendlichen und Volksverhetzung: Polizei nimmt betrunkenen 69-Jährigen fest

Kurz: Ein betrunkener 69-Jähriger hat in Kassel Jugendliche bedroht und volksverhetzende Parolen gerufen. Die Polizei nahm den Mann nach einer Fahndung fest.

Vorfall in Bad Wilhelmshöhe: Polizei greift nach Bedrohung ein

Am Dienstagnachmittag kam es im Kasseler Stadtteil Bad Wilhelmshöhe zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein 69-jähriger Mann eine Gruppe von Jugendlichen massiv belästigt hatte. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:10 Uhr in einer Grünanlage, die sich an der Kreuzung der Wilhelmshöher Allee und dem Grünen Waldweg befindet. Zeugen alarmierten die Polizei über den Notruf, da der Mann die drei Jugendlichen lautstark anschrie. Auch die betroffenen Jugendlichen selbst, die aus Kassel, Niestetal und Guxhagen stammen, setzten einen Notruf ab, um Hilfe zu holen. Der Tatverdächtige soll die Gruppe grundlos beleidigt und zudem volksverhetzende Äußerungen getätigt haben. Besonders schwer wiegt die Anschuldigung, dass der Mann den Jugendlichen verbal damit drohte, ein Messer mit sich zu führen. Als die Einsatzkräfte des Polizeireviers Süd-West sowie der Bundespolizei am Tatort eintrafen, hatte sich der Mann bereits vom Ort des Geschehens entfernt. Dank einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der 69-Jährige jedoch kurz darauf im nahegelegenen Schulhofpark aufgefunden und vorläufig festgenommen werden.

Details zum Tathergang und den polizeilichen Ermittlungen

Nach der Festnahme des 69-jährigen Mannes, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und aus Kassel stammt, führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,6 Promille, was auf eine erhebliche Alkoholisierung hindeutet. Die betroffene Gruppe bestand aus zwei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren sowie einem Jungen. Trotz der massiven Drohung des Mannes, ein Messer in seiner Tasche zu haben, konnte bei der anschließenden Durchsuchung des Tatverdächtigen keine Waffe aufgefunden werden. Die Beamten verbrachten den Mann für die Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen auf das Revier. Die Ermittlungen gegen den 69-Jährigen wurden eingeleitet; er muss sich nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Beleidigung sowie der Bedrohung strafrechtlich verantworten. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Nordhessen, vertreten durch Ulrike Schaake, hat den Vorfall bestätigt und die entsprechenden Eckdaten der polizeilichen Aufnahme des Sachverhalts zur Verfügung gestellt.

Hintergrund zur Situation und dem polizeilichen Vorgehen

Der Vorfall ereignete sich in einem belebten Bereich von Bad Wilhelmshöhe, was die hohe Anzahl an Notrufen durch Passanten erklärt. Die Polizei reagierte zügig mit Kräften des zuständigen Reviers Süd-West und der Bundespolizei, was die schnelle Festnahme im Schulhofpark ermöglichte. Dass der Mann die Jugendlichen ohne erkennbaren Anlass anging, unterstreicht die Aggressivität des Verhaltens, das durch den hohen Alkoholpegel von 1,6 Promille möglicherweise zusätzlich enthemmt wurde. Die Kombination aus verbalen Bedrohungen, die das Vorhandensein einer Waffe suggerierten, und volksverhetzenden Parolen stellt für die Ermittlungsbehörden eine ernste Konstellation dar. Die Polizei geht bei derartigen Meldungen stets mit hoher Priorität vor, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit, insbesondere von Minderjährigen, abzuwenden. Die Tatsache, dass die Jugendlichen selbst besonnen reagierten und den Notruf wählten, wird als wesentlicher Faktor für die schnelle Reaktion der Einsatzkräfte gewertet.

Einordnung der strafrechtlichen Relevanz

Den Berichten zufolge ist das Verhalten des Mannes als eine Abfolge mehrerer Straftatbestände zu bewerten. Die Volksverhetzung ist ein Delikt, das den öffentlichen Frieden stören soll und daher besonders streng verfolgt wird. Einzuordnen ist das so, dass die Kombination aus Beleidigung und Bedrohung in Verbindung mit volksverhetzenden Inhalten eine erhebliche psychische Belastung für die betroffenen Jugendlichen darstellt. Auch wenn kein Messer gefunden wurde, bleibt der Tatbestand der Bedrohung bestehen, da die Ankündigung einer Gewalttat bereits ausreicht, um eine solche Straftat zu begründen. Die Alkoholisierung des Täters wird im weiteren Verlauf der juristischen Aufarbeitung eine Rolle spielen, insbesondere hinsichtlich der Frage der Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat. Dennoch bleibt die strafrechtliche Verfolgung in diesen Fällen unabhängig vom Alkoholpegel bestehen, da die Handlungen als solche als rechtswidrig eingestuft werden.

Offene Fragen und der weitere Fortgang des Verfahrens

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige Punkte offen, die im Rahmen der weiteren Ermittlungen geklärt werden müssen. So bleibt unklar, welche konkreten volksverhetzenden Ausrufe der Mann getätigt hat und ob es Vorfälle gibt, die über den aktuellen Tatabend hinausgehen. Auch die Frage, ob der Mann bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist, wird aus dem Quelltext nicht ersichtlich. Wie es weitergeht, hängt nun von der Auswertung der Zeugenaussagen und der weiteren polizeilichen Ermittlungsarbeit ab. Der 69-Jährige wurde für die polizeilichen Maßnahmen auf das Revier gebracht; über eine mögliche Haftrichtervorführung oder weitere Maßnahmen wie etwaige Auflagen wurde bisher nichts bekannt gegeben. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Nordhessen fungiert als Ansprechpartner für Rückfragen, wobei die Ermittlungen durch das Polizeirevier Süd-West geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen über das weitere Vorgehen gegen den Beschuldigten entscheiden wird.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/historische-gebaudefassade-mit-polizeiautos-38094382/ · Foto: Oleksiy Yeshtokyn,🌻🇺🇦🌻
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/6348831