Zwischenlandung nach Rauchentwicklung
Ein Flug der Airline Swiss von Zürich nach Boston musste am vergangenen Sonntag außerplanmäßig den Flughafen Dublin ansteuern. Wie das Unternehmen mitteilte, kam es während des Fluges LX 52 zu einer Rauchentwicklung in der Passagierkabine. Ursächlich hierfür war eine Powerbank. Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, setzte die Crew ein Notsignal ab, um eine vorrangige Landeerlaubnis in Irland zu erhalten. Die Fluggesellschaft stellte klar, dass es sich dabei nicht um eine Notlandung handelte. Die 206 betroffenen Passagiere wurden nach der Landung in Hotels untergebracht, während die Airline die weitere Reiseplanung koordinierte.
Häufung von Vorfällen bei Swiss
Der Vorfall in Dublin stellt innerhalb von nur zwei Wochen das zweite Ereignis dieser Art bei der Fluggesellschaft dar. Bereits Ende Juli musste eine Maschine auf dem Weg von Zürich nach New York ungeplant im US-amerikanischen Bangor landen. Auch dort war Rauch in der Kabine der Auslöser. In diesem Fall war eine Ladebox für Kopfhörer zwischen zwei Sitzen eingeklemmt und durch den Druck beschädigt worden. Da diese Geräte über eine Ladefunktion verfügen, zählt Swiss sie in ihrer Sicherheitsbewertung zu den Powerbanks.
Sicherheitsrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus
Moderne Passagierflugzeuge befördern heute eine Vielzahl an elektronischen Geräten, was die Anzahl der mitgeführten Akkus massiv erhöht hat. Von Powerbanks geht ein inhärentes Brand- und Erwärmungsrisiko aus, das im Extremfall die strukturelle Integrität eines Flugzeugs gefährden könnte. Um diese Risiken zu minimieren, hat die Lufthansa-Gruppe, zu der Swiss gehört, bereits im Januar 2026 ihre Sicherheitsbestimmungen verschärft.
Aktuelle Bestimmungen für Passagiere
Die geltenden Regeln für die Mitnahme und Nutzung von mobilen Stromspeichern sind strikt:
* **Nutzungsverbot:** Das Aufladen von Powerbanks während des gesamten Fluges ist untersagt.
* **Unterbringung:** Die Geräte dürfen nur am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz transportiert werden. Die Lagerung in den Gepäckfächern über den Sitzen ist verboten.
* **Mengenbegrenzung:** Pro Person dürfen maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden.
* **Kapazitätsgrenzen:** Akkus bis 100 Wh sind ohne Genehmigung erlaubt. Für Einheiten zwischen 100 und 160 Wh ist eine Freigabe erforderlich. Alles, was darüber hinausgeht, ist an Bord verboten.
Zusätzlich zu diesen Regeln gilt für E-Zigaretten ein generelles Nutzungs- und Ladeverbot an Bord. Die jüngsten Ereignisse unterstreichen die Notwendigkeit dieser Sicherheitsvorkehrungen, da bereits kleine mechanische Beschädigungen oder Fehlfunktionen der Akkus zu kritischen Situationen während des Flugbetriebs führen können.