Was geschehen ist – die Kernmeldung
Die Bildungsgewerkschaft GEW hat in Berlin eine neue Initiative gestartet, um der anhaltenden Überlastung von Lehrkräften entgegenzuwirken. Mit der Einführung der kostenlosen App „LehrZeit!“ bietet die Gewerkschaft ihren Mitgliedern ab sofort ein digitales Werkzeug an, mit dem diese ihre tägliche Arbeitszeit inklusive aller anfallenden Überstunden systematisch erfassen und dokumentieren können. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer langjährigen Forderung der GEW an den Berliner Senat, ein verbindliches und rechtssicheres System zur Arbeitszeiterfassung für das pädagogische Personal zu etablieren. Da der Senat dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen ist, sieht sich die Gewerkschaft in der Pflicht, das Thema eigenständig voranzutreiben. Die App soll dabei helfen, die oft unsichtbare Mehrarbeit, die weit über den reinen Unterricht hinausgeht, transparent zu machen. Ziel ist es, die Datenbasis so zu stärken, dass Lehrkräfte ihre Ansprüche auf Entlastung oder Vergütung künftig auch auf dem Rechtsweg durchsetzen können. Während Berlin bisher keine Anstalten macht, ein solches System flächendeckend einzuführen, geht die Gewerkschaft mit diesem digitalen Angebot in die Offensive, um die Arbeitsrealität der Lehrkräfte in der Hauptstadt endlich messbar zu machen.
Die Einzelheiten der Initiative
Die Anwendung „LehrZeit!“ richtet sich explizit an die etwa 20.000 in der GEW organisierten Berliner Lehrkräfte. Der Vorsitzende der GEW, Gökhan Akgün, betonte, dass die App zwar kein Allheilmittel gegen den Lehrermangel darstelle und auch keine fehlenden Lehrkräfte ersetzen könne, jedoch ein notwendiges Instrument zur Beweissicherung sei. Die Notwendigkeit dieser Erfassung ergibt sich aus der Tatsache, dass ein erheblicher Teil der pädagogischen Arbeit außerhalb der direkten Unterrichtszeit stattfindet. Dazu zählen laut Gewerkschaft insbesondere die Vor- und Nachbereitung von Unterrichtseinheiten, die Korrektur von Klassenarbeiten, die Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen, die umfassende Dokumentationsarbeit sowie zahlreiche zusätzliche Aufgaben im Schulalltag. Die App soll diese Tätigkeiten erfassbar machen, die in der offiziellen Statistik des Arbeitgebers bisher kaum Berücksichtigung finden. Die Daten, die durch die App generiert werden, sollen als Grundlage dienen, um die Diskrepanz zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der tatsächlichen Belastung im Schulalltag aufzuzeigen. Damit reagiert die GEW auf eine Situation, in der viele Lehrkräfte regelmäßig in den Ferien, an Wochenenden oder bis in die späten Abendstunden hinein arbeiten, ohne dass diese Zeitspannen in einer offiziellen Zeiterfassung dokumentiert würden.
Hintergrund und bisheriger Verlauf
Die Einführung der App fußt auf einer fundierten Datenlage, die das Ausmaß der Überlastung bereits im vergangenen Jahr verdeutlichte. Eine von der GEW unterstützte Studie der Universität Göttingen, die im vergangenen Jahr vorgestellt wurde, lieferte alarmierende Zahlen: Demnach leisten zwei Drittel der Lehrkräfte an Berliner Schulen unbezahlte Mehrarbeit. Im Durchschnitt summieren sich diese Überstunden auf 2,5 Stunden pro Woche und Vollzeit-Lehrkraft. Für diese Untersuchung, die erstmals in dieser Form durchgeführt wurde, stellten Tausende Berliner Lehrkräfte ihre Arbeitszeitdaten im Schuljahr 2023/2024 zur Verfügung. Besonders aussagekräftig ist dabei der Datensatz von 1.217 Lehrkräften, die über den Zeitraum eines gesamten Jahres kontinuierlich Angaben zu ihrer Arbeitsbelastung lieferten. Diese Studie bildete den Ausgangspunkt für die Forderungen der Gewerkschaft. Die GEW kritisiert seit langem, dass der Arbeitgeber – in diesem Fall das Land Berlin – seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung nicht nachkommt. Während andere Branchen längst zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet sind, verweigert sich die Berliner Senatsverwaltung bisher einer entsprechenden Umsetzung für den Bildungsbereich, was die GEW nun durch die eigene App-Lösung zu kompensieren versucht.
Die Beteiligten und ihre Positionen
Die Akteure in diesem Konflikt sind klar definiert. Auf der einen Seite steht die GEW mit ihrem Vorsitzenden Gökhan Akgün, der die App als notwendige Reaktion auf das Versäumnis des Senats bezeichnet. Die Gewerkschaft vertritt dabei die Interessen ihrer rund 20.000 Mitglieder in Berlin. Auf der anderen Seite steht die Senatsverwaltung für Bildung, vertreten durch ihren Sprecher Martin Klesmann. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine solche Erfassung für Lehrkräfte nicht erforderlich sei. Die Senatsverwaltung beruft sich dabei auf eine EU-Richtlinie, die Ausnahmen von der Erfassungspflicht zulässt, sofern die Arbeitszeit aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit nicht genau festgelegt werden kann oder von den Beschäftigten selbst bestimmt wird. Nach Ansicht der Länder, mit Ausnahme von Bremen, trifft dies auf das Berufsbild der Lehrkraft zu. Damit stehen sich zwei gegensätzliche Rechtsauffassungen gegenüber: Die Gewerkschaft sieht eine Pflicht zur Erfassung, während die Verwaltung die Besonderheiten des Lehrerberufs als Begründung für eine Ausnahme anführt. Bremen nimmt hier eine Sonderrolle ein, da dort bereits ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung für das Schuljahr 2026/2027 initiiert wurde.
Einordnung der Situation
Einzuordnen ist das Vorgehen der GEW als strategischer Druckaufbau gegenüber dem Berliner Senat. Die App fungiert dabei nicht nur als reines Dokumentationswerkzeug, sondern auch als politisches Instrument. Den Berichten zufolge ist die Weigerung der Länder, die Arbeitszeit von Lehrkräften zu erfassen, ein bundesweites Phänomen, das nun durch die Berliner Initiative der GEW in Frage gestellt wird. Wenn die Gewerkschaft argumentiert, dass die Arbeit außerhalb der Unterrichtsstunden sichtbar gemacht werden muss, zielt dies direkt auf die Anerkennung der tatsächlichen Arbeitsbelastung ab. Die rechtliche Argumentation der Senatsverwaltung, die sich auf die EU-Richtlinie stützt, wird von der Gewerkschaft als Schutzbehauptung gewertet, um die notwendige Ressourcenplanung und Entlastung zu vermeiden. Dennoch bleibt die Frage der rechtlichen Anerkennung der App-Daten in einem möglichen Gerichtsverfahren offen. Die Gewerkschaft setzt darauf, dass eine kontinuierliche und systematische Erfassung durch die Betroffenen selbst eine Beweiskraft entfalten kann, die im Streitfall vor Arbeitsgerichten Bestand haben könnte. Die Initiative verdeutlicht zudem die wachsende Kluft zwischen dem offiziellen Verständnis der Lehrertätigkeit und der tatsächlichen, von den Lehrkräften erlebten Arbeitsrealität.
Offene Fragen und Lücken
Der Quelltext lässt einige wesentliche Fragen unbeantwortet, die für die weitere Entwicklung von Bedeutung sein könnten. So bleibt unklar, wie genau die Senatsverwaltung auf die durch die App generierten Daten reagieren wird, sollten diese in großem Stil als Beweismittel für Überstundenansprüche vorgelegt werden. Ebenso wird nicht spezifiziert, welche technischen Sicherheitsstandards die App „LehrZeit!“ erfüllt, um den Datenschutz der sensiblen Arbeitszeitdaten zu gewährleisten. Auch bleibt offen, ob die Gewerkschaft plant, die App über Berlin hinaus in anderen Bundesländern anzubieten, oder ob es sich um ein rein berlinweites Projekt handelt. Des Weiteren ist nicht geklärt, ob die Daten der App ausreichen, um eine Änderung der Arbeitszeitmodelle oder eine Anpassung der Deputatsstunden zu erzwingen, oder ob sie lediglich als statistisches Material für zukünftige Tarifverhandlungen dienen sollen. Auch die Frage, wie die App mit den spezifischen, teils sehr unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen der verschiedenen Schulformen umgeht, wird im Text nicht weiter vertieft. Die konkreten rechtlichen Hürden, die bei einer gerichtlichen Durchsetzung von Überstundenansprüchen auf Basis dieser App-Daten zu erwarten sind, bleiben ebenfalls eine offene Variable in diesem Prozess.
Wie es weitergeht
Die weitere Entwicklung hängt stark davon ab, wie viele Lehrkräfte das Angebot der GEW tatsächlich annehmen und die App in ihren Alltag integrieren. Während in Berlin die Fronten zwischen Gewerkschaft und Senatsverwaltung verhärtet scheinen, gibt es in anderen Bundesländern unterschiedliche Ansätze. Bremen fungiert hierbei als Vorreiter, da dort zum Schuljahr 2026/2027 ein offizielles Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung starten soll. Dies könnte als Referenzmodell für andere Länder dienen, sofern die Ergebnisse dort als positiv bewertet werden. Für Berlin bleibt die Situation vorerst festgefahren, da die Senatsverwaltung weiterhin an ihrer Haltung festhält, dass keine Erfassungspflicht besteht. Die GEW wird die gesammelten Daten vermutlich nutzen, um den öffentlichen Druck auf die Politik zu erhöhen und möglicherweise erste Testfälle für gerichtliche Auseinandersetzungen zu identifizieren. Ob und wann es zu einer landesweiten, vom Senat initiierten Erfassung kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die Gewerkschaft hat mit der Bereitstellung der App jedoch die Initiative ergriffen und den Ball in das Feld der Bildungsverwaltung gespielt, die nun mit den wachsenden Forderungen nach Transparenz und Entlastung konfrontiert ist.