News aus aller Welt
Start
Lange Haftstrafen für "Letzte Verteidigungswelle"
Schlagzeilen · 05.08.2026 19:52

Lange Haftstrafen für "Letzte Verteidigungswelle"

Kurz: Das Oberlandesgericht Hamburg hat acht junge Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Urteile gegen rechtsextreme Gruppierung in Hamburg

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein wegweisendes Urteil gegen acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ gefällt. Die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in mehreren Fällen wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt.

Die Verhandlung fand aufgrund des jugendlichen Alters der Beschuldigten in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht entschied sich konsequent für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Obwohl fünf Jahre Haft im regulären Strafrecht moderat erscheinen mögen, stellen sie im Jugendstrafrecht eine empfindliche und vergleichsweise hohe Sanktion dar.

Radikalisierung und Struktur der „Letzten Verteidigungswelle“

Die Ermittlungen ergaben, dass die „Letzte Verteidigungswelle“ spätestens im April 2024 ins Leben gerufen wurde. Die Mitglieder verstanden sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“ und orientierten sich in ihrer internen Organisation am Vorbild des „Dritten Reiches“, inklusive der Ernennung eines sogenannten „Propagandaministers“.

Die Radikalisierung der jungen Menschen fand laut Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft maßgeblich über soziale Medien statt. Plattformen wie Instagram, Tiktok und Telegram dienten nicht nur der Rekrutierung neuer Anhänger, sondern auch der internen Kommunikation. In Chatgruppen mit Bezeichnungen wie „Gestapo“ oder „Gau Thüringen“ stachelten sich die überwiegend männlichen Mitglieder gegenseitig zu Straftaten an, um durch Gewalt gegen Migranten und politische Gegner das politische System der Bundesrepublik zu destabilisieren.

Von der Planung zur Tat: Schwere Straftaten

Was als ideologische Vernetzung begann, mündete schnell in konkrete Gewalttaten. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich im Oktober 2024, als zwei damals 15-jährige Mitglieder ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) in Brand setzten. Die Bewohner des Hauses, darunter ein Kind, entkamen den Flammen nur knapp. Im Januar 2025 versuchten weitere Mitglieder, ein Flüchtlingsheim in Schmölln (Thüringen) mit Pyrotechnik in Brand zu setzen, und hinterließen dort rechtsextreme Schmierereien. Ein weiterer geplanter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg konnte durch die Festnahme der Beteiligten verhindert werden.

Hintergründe und gesellschaftliche Einordnung

Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht die persönlichen Lebensumstände der Angeklagten. Einige wuchsen in einem Umfeld auf, das selbst dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen ist. Während sich die Mehrheit der Angeklagten im Prozess einsichtig zeigte, bildete Lenny M. eine Ausnahme. Ein weiterer Angeklagter, Jason R., soll laut Berichten sogar während der Haft Pläne für einen neuen Staatsaufbau geschmiedet haben.

Die Zunahme rechtsextremer Gewalt unter Jugendlichen ist ein besorgniserregender Trend. Laut Bundesinnenministerium stieg die Zahl der rechten Straftaten durch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren von 1.785 im Jahr 2023 auf 3.543 im Jahr 2025 an. Der Verfassungsschutz warnt zudem, dass rechtsextreme Akteure gezielt Kinder und Jugendliche als Zielgruppe für ihre Ideologie ansprechen.

Auch wenn die Zerschlagung der „Letzten Verteidigungswelle“ einen Erfolg für die Sicherheitsbehörden darstellt, bleibt die Herausforderung bestehen. Gruppierungen wie „Deutsche Jugend Voran“ oder „Jung und Stark“ agieren weiterhin im Untergrund und versuchen, junge Menschen für ihre Zwecke zu gewinnen. Die Ermittlungsbehörden setzen ihre Arbeit zur Beobachtung und Bekämpfung dieser Strukturen daher fort.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/geschaftsmann-mann-person-sitzung-5511627/ · Foto: Mike van Schoonderwalt
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/letzte-verteidigungswelle-urteil-rechtsextreme-terrorgruppe-100.html