Was geschehen ist – die Kernmeldung
In Berlin hat die Praxis der Einstufung von Gebieten als sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) für erhebliche Kritik gesorgt. Diese Einstufung ist von zentraler Bedeutung, da sie der Berliner Polizei weitreichende Befugnisse einräumt, darunter die Durchführung verdachtsunabhängiger Personenkontrollen sowie den Einsatz hochgradig invasiver Überwachungstechnologien wie Videokameras mit angeschlossener Verhaltenserkennung. Seit dem 23. August 2026 wird eine solche Überwachung am Kottbusser Tor implementiert, weitere Standorte wie die Warschauer Brücke sollen folgen. Die Grundlage für diese Maßnahmen bilden Kriminalitätsstatistiken, die jedoch nicht öffentlich zugänglich sind. Sie werden von der Senatsinnenverwaltung und der Polizei lediglich auf Anfrage und in auszugsweiser Form bereitgestellt. Ein aktueller Vorfall, bei dem die Polizei bei einer Presseanfrage versehentlich Zahlen für zwei verschiedene Areale vertauschte, hat die Problematik dieses sogenannten Herrschaftswissens offengelegt. Die fehlerhaften Daten führten zu einer irreführenden Berichterstattung in der Berliner Morgenpost, die eine vermeintliche Kriminalitätsentwicklung suggerierte, die in der Realität nicht existierte. Dieser Vorfall wirft grundlegende Fragen zur Transparenz und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Datenerhebung und der daraus abgeleiteten Überwachungsmaßnahmen auf.
Die Einzelheiten – Zahlen und Fakten
Der konkrete Fehler unterlief der Polizei bei der Zusammenstellung einer Tabelle, die auf eine Anfrage der Berliner Morgenpost erstellt wurde. Dabei wurden die Kriminalitätszahlen für die Rigaer Straße und das Kottbusser Tor vertauscht. In der Folge berichtete die Zeitung fälschlicherweise von einer drastischen Zunahme der Kriminalität rund um die Rigaer Straße, während sie für das Kottbusser Tor einen historischen Tiefstand konstatierte. Die Polizei hat diesen Fehler auf Nachfrage von netzpolitik.org eingeräumt und korrigiert. Die tatsächlichen Zahlen für das erste Halbjahr 2026 verdeutlichen die Diskrepanz: Während am Alexanderplatz, dem am stärksten belasteten Ort, 2.274 Delikte erfasst wurden, verzeichnete die Rigaer Straße lediglich 326 Straftaten. Damit ist die Rigaer Straße das Schlusslicht unter den sieben offiziell als kbO definierten Orten. Die Warschauer Brücke, die auf dem sechsten Platz rangiert, weist bereits fast dreimal so hohe Zahlen auf. Andere Orte wie der Leopoldplatz (1.248 Delikte), die Frankfurter Allee (1.596 Delikte) oder die Turmstraße (559 Delikte) liegen trotz fehlender kbO-Einstufung deutlich über den Werten der Rigaer Straße. Diese Zahlen belegen, dass die Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort nicht zwingend mit der objektiven Kriminalitätsbelastung korreliert.
Hintergrund – Die Entwicklung der Praxis
Die Praxis, bestimmte Gebiete als kriminalitätsbelastete Orte zu definieren, dient als rechtliches Instrumentarium für die Polizei, um in diesen Zonen besondere Befugnisse auszuüben. Obwohl die Liste der Orte seit 2019 unverändert geblieben ist, wurde sie erst 2017 überhaupt öffentlich zugänglich gemacht. Vor diesem Zeitpunkt herrschte für die Bürgerinnen und Bürger Unklarheit darüber, an welchen Orten sie einer anlasslosen Kontrolle durch die Polizei unterliegen könnten. Die Einstufung als kbO unterliegt einer gewissen Eigendynamik: Da an diesen Orten verstärkt kontrolliert wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass dort auch mehr Straftaten entdeckt und registriert werden, was wiederum die Einstufung als kriminalitätsbelastet legitimiert. Die aktuelle Debatte entzündet sich an der Entscheidung des schwarz-roten Senats, die Überwachung im öffentlichen Raum durch moderne Technik wie Verhaltensscanner massiv auszuweiten. Die Datengrundlage, auf der diese weitreichenden Eingriffe in die Privatsphäre basieren, bleibt jedoch für die Öffentlichkeit und für parlamentarische Kontrollinstanzen weitgehend verschlossen, was den Vorwurf der Intransparenz nährt.
Die Beteiligten – Positionen und Kritik
Verschiedene politische Akteure im Berliner Abgeordnetenhaus haben deutliche Kritik an der aktuellen Praxis geäußert. Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken, bezeichnet das Konzept der kriminalitätsbelasteten Orte als absurd. Er kritisiert, dass die Zahlen nicht unabhängig überprüfbar seien, wodurch die Innensenatorin die alleinige Hoheit darüber besitze, wo der Polizei erweiterte Befugnisse eingeräumt werden. Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen, schließt sich dieser Kritik an und spricht von einer intransparenten Grundlage ohne Vergleichszahlen. Seiner Ansicht nach könne so fast jede Gegend in Berlin aus politischen Gründen zum kriminalitätsbelasteten Ort erklärt werden. Er wirft dem Senat vor, die Einstufung zur politischen Instrumentalisierung und Stigmatisierung zu nutzen. Besonders im Fall der Rigaer Straße, die seit der Besetzung im Jahr 1990 ein politisch umstrittenes Areal darstellt, sieht Franco eine solche Instrumentalisierung. Die Innenverwaltung hingegen rechtfertigt die Einstufung der Rigaer Straße mit dem Verweis auf politisch motivierte Straftaten aus der linksextremistischen Szene, räumt jedoch ein, dass ein Großteil dieser Delikte im Rahmen von Demonstrationen oder Kundgebungen stattfindet.
Einordnung – Die Problematik des Herrschaftswissens
Einzuordnen ist die aktuelle Situation als ein grundsätzliches Demokratieproblem. Wenn staatliche Institutionen wie die Polizei und die Innenverwaltung über exklusive Daten verfügen, die weitreichende Grundrechtseingriffe legitimieren, ohne diese Daten einer öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen, entsteht ein Machtgefälle. Den Berichten zufolge führt diese Intransparenz dazu, dass politische Entscheidungen – etwa der Einsatz von Verhaltensscannern – auf einer Basis getroffen werden, die nicht durch objektive, nachvollziehbare Statistiken gestützt ist. Die Stigmatisierung der Rigaer Straße durch die Einstufung als kbO, trotz vergleichsweise geringer Kriminalitätszahlen, deutet darauf hin, dass die Definition eines Ortes als kriminalitätsbelastet weniger ein rein statistischer Akt als vielmehr eine politische Entscheidung ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden dabei in eine Mithaftung genommen, obwohl die polizeilich angeführten Gefahrenlagen oft nur auf einen sehr kleinen Teil der dort ansässigen Personen oder auf temporäre politische Ereignisse zurückzuführen sind. Die fehlende stadtweite Einordnung der Daten verhindert zudem, dass Interessierte oder Abgeordnete die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen überhaupt prüfen können.
Offene Fragen – Was bleibt ungeklärt
Der vorliegende Sachverhalt lässt eine Reihe zentraler Fragen unbeantwortet. Zunächst bleibt unklar, nach welchen exakten, wissenschaftlich fundierten Kriterien die Senatsinnenverwaltung entscheidet, ab welcher Deliktzahl ein Ort als kriminalitätsbelastet gilt. Der Quelltext macht deutlich, dass Orte mit deutlich höheren Kriminalitätsraten nicht als kbO eingestuft sind, während die Rigaer Straße trotz niedrigerer Zahlen diesen Status trägt. Es fehlen Angaben darüber, ob es einen Schwellenwert gibt und wie dieser berechnet wird. Ebenso bleibt offen, warum die Polizei die stadtweiten Daten zur Kriminalitätsbelastung nicht prinzipiell in einer kleinräumigen Auflösung veröffentlicht, um eine öffentliche Debatte auf Basis gleicher Informationsstände zu ermöglichen. Auch die Frage, welche internen Kontrollmechanismen innerhalb der Polizei existieren, um Zahlendreher oder fehlerhafte Datenübermittlungen bei sensiblen politischen Themen zu verhindern, wird nicht beantwortet. Schließlich bleibt offen, ob und wann eine grundlegende Reform der kbO-Liste angestrebt wird, um die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Kriminalitätslage und der behördlichen Einstufung zu beseitigen.
Wie es weitergeht – Angekündigte Schritte
Obwohl die Polizei den Fehler bei der Datenübermittlung eingeräumt hat, sind keine konkreten Schritte bekannt, die eine umfassende Transparenzoffensive der Innenverwaltung einleiten würden. Die Installation der Videoüberwachung am Kottbusser Tor ist bereits angelaufen. Im nächsten Schritt ist geplant, die Warschauer Brücke und weitere als kriminalitätsbelastet eingestufte Orte mit der entsprechenden Überwachungstechnologie auszustatten. Es ist davon auszugehen, dass die Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus weitergeführt wird, da die innenpolitischen Sprecher der Oppositionsparteien die Intransparenz der Datengrundlage weiterhin scharf kritisieren. Ob die Senatsinnenverwaltung auf den Druck reagiert und die Kriminalitätsstatistiken künftig transparenter gestaltet oder gar eine Überprüfung der bestehenden kbO-Liste vornimmt, bleibt abzuwarten. Bisher gibt es keine Anzeichen für eine Änderung der Strategie, die auf eine Ausweitung der Überwachung im öffentlichen Raum setzt. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Öffentlichkeit bleiben somit weiterhin auf die spärlichen und fehleranfälligen Auskünfte der Behörden angewiesen, während die Überwachungsinfrastruktur in den betroffenen Gebieten weiter ausgebaut wird.