Rechtssicherheit für den Windpark Mühlenberg
Der geplante Windpark auf dem Mühlenberg im Landkreis Waldeck-Frankenberg kann realisiert werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Klage gegen die bereits im September 2023 erteilte Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel abgewiesen. Damit ist ein wesentliches rechtliches Hindernis für das Projekt aus dem Weg geräumt, das die Errichtung von sechs Windenergieanlagen vorsieht.
Keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten
Die klagende Umweltvereinigung hatte ihre Bedenken primär auf die räumliche Nähe zu sensiblen Naturräumen gestützt. Im Fokus standen dabei unter anderem der Nationalpark Kellerwald-Edersee sowie das UNESCO-Welterbe „Alte Buchenwälder Deutschlands“. Die Richter am VGH kamen jedoch zu dem Schluss, dass das Vorhaben weder innerhalb dieser Gebiete liegt noch von außen negative Auswirkungen auf diese Schutzgebiete entfaltet.
Da das Projektgebiet zudem als Vorrangfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen ist, sah das Gericht die planungsrechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an.
Artenschutz und Umweltbelastung im Fokus
Ein zentraler Punkt der juristischen Auseinandersetzung war der Schutz lokaler Tierarten. Die Kläger hatten die Gefährdung von Arten wie dem Rotmilan, dem Wespenbussard, der Waldschnepfe sowie verschiedenen Fledermausarten und der Haselmaus angeführt. Das Gericht konnte jedoch keine rechtlich relevanten Defizite in der Genehmigung feststellen.
Auch hinsichtlich der Umweltbelastung durch den Betrieb der Anlagen gab das Gericht Entwarnung. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand seien keine konkreten Gefahren durch den Abrieb von Mikropartikeln an den Rotorblättern zu erwarten. Dies betrifft auch die Diskussion um sogenannte Ewigkeitschemikalien wie PFAS oder Bisphenol A, bei denen nach Ansicht der Richter keine hinreichend konkreten Risiken für die Umwelt nachgewiesen wurden.
Technische Daten und Standort
Die sechs geplanten Windkraftanlagen sollen in den Gemarkungen Herzhausen (Gemeinde Vöhl) und Fürstenberg (Stadt Lichtenfels) errichtet werden. Jede der Anlagen ist mit einer Gesamthöhe von knapp 239 Metern geplant und soll eine Leistung von 4.500 Kilowatt erbringen.
Einordnung in den hessischen Windkraftausbau
Die Entscheidung des VGH fällt in eine Phase, in der der Ausbau der Windenergie in Hessen mit Herausforderungen kämpft. Die Fachagentur Wind und Solar berichtete jüngst, dass im ersten Halbjahr lediglich 23 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 130 Megawatt in Betrieb genommen wurden. Zudem musste in diesem Monat ein anderes Projekt in Osthessen – der Windpark Großenlüder mit 15 geplanten Anlagen – aufgrund des Rückzugs des Projektentwicklers aufgegeben werden. Vor diesem Hintergrund wird das Urteil zum Mühlenberg als positives Signal für die Windkraftbranche im Bundesland gewertet.
Ausblick
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Dennoch bleibt der Umweltvereinigung die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, um den Fall in einer höheren Instanz prüfen zu lassen. Ob dieser Schritt vollzogen wird, bleibt abzuwarten.