Rechtliche Hürden für Windpark Mühlenberg beseitigt
Der geplante Windpark auf dem Mühlenberg im Landkreis Waldeck-Frankenberg kann realisiert werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem aktuellen Urteil die Klage einer Umweltvereinigung gegen das Vorhaben abgewiesen und damit die Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel bestätigt. Das Urteil (Aktenzeichen: 11 C 1647/23.T) schafft Klarheit für ein Projekt, das in den Gemarkungen Herzhausen (Vöhl) und Fürstenberg (Lichtenfels) sechs Windkraftanlagen vorsieht.
Schutzgebiete und Artenschutz im Fokus der Prüfung
Die klagende Umweltvereinigung hatte ihre Einwände primär auf die räumliche Nähe zu sensiblen Naturschutzgebieten gestützt. Dabei wurde insbesondere auf den Nationalpark Kellerwald-Edersee sowie das Unesco-Welterbe „Alte Buchenwälder Deutschlands“ verwiesen. Die Richter am VGH kamen jedoch zu dem Schluss, dass von dem Windpark keine Beeinträchtigungen für diese Gebiete ausgehen. Da sich die Flächen in einem ausgewiesenen Vorranggebiet für Windkraft befinden und außerhalb der Schutzgebiete liegen, seien keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
Auch die Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes wies das Gericht zurück. Für verschiedene geschützte Arten, darunter der Rotmilan, der Wespenbussard, die Waldschnepfe sowie diverse Fledermausarten und die Haselmaus, wurden keine rechtlichen Defizite in der Genehmigung festgestellt. Ebenso bewertete das Gericht die Sorgen bezüglich möglicher Umweltbelastungen durch Mikropartikelabrieb an den Rotorblättern als unbegründet. Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand ließen sich keine konkreten Gefahren durch Substanzen wie PFAS oder Bisphenol A ableiten.
Technische Details und Ausblick
Die geplanten Anlagen sollen eine Höhe von jeweils knapp 239 Metern erreichen und eine Nennleistung von 4.500 Kilowatt pro Windrad erbringen. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel liegt bereits seit September 2023 vor. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen hat, besteht für die klagende Partei noch die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Kontext: Windkraftausbau in Hessen
Das Urteil fällt in eine Phase, in der der Ausbau der Windenergie in Hessen hinter den Erwartungen zurückbleibt. Im ersten Halbjahr des Jahres 2026 gingen laut Daten der Fachagentur Wind und Solar lediglich 23 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 130 Megawatt in Betrieb. Die gerichtliche Entscheidung zugunsten des Windparks Mühlenberg könnte daher als Signal für die Branche gewertet werden, zumal andere Projekte – wie etwa der Windpark Großenlüder in Osthessen – zuletzt aufgrund von Rückzügen der Projektentwickler gescheitert sind. Ob und wann die Bauarbeiten am Mühlenberg nun konkret beginnen, hängt von den weiteren juristischen Schritten der Kläger ab.