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Kehrtwende bei Cybersicherheit: Bund gibt Plan für BSI-Grundgesetzänderung auf
Technik · 03.09.2026 18:58

Kehrtwende bei Cybersicherheit: Bund gibt Plan für BSI-Grundgesetzänderung auf

Kurz: Die Bundesregierung hat überraschend ihre Pläne für eine Grundgesetzänderung zur Stärkung des BSI aufgegeben – trotz der aktuellen Bedrohungslage.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die Bundesregierung hat eine überraschende und weitreichende Entscheidung in der deutschen Cybersicherheitspolitik getroffen. Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Fraktionsvizes Konstantin von Notz hervorgeht, wird das geplante Vorhaben, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch eine Grundgesetzänderung zu einer echten Zentralstelle auszubauen, nicht weiterverfolgt. Diese Kehrtwende erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Bedrohungslage durch hochprofessionelle und teilweise staatlich gesteuerte Cyberangriffe auf deutsche Behörden, Kommunen und Länder als kritisch eingestuft wird. Anstatt die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine schlagkräftige, zentrale Abwehrinstanz zu schaffen, setzt die Regierung nun darauf, den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen maximal auszuschöpfen. Damit verabschiedet sich die Koalition von einem zentralen Element ihrer ursprünglichen Sicherheitsstrategie, das im Koalitionsvertrag explizit verankert war. Die Entscheidung hat bereits eine Debatte über die Priorisierung nationaler Sicherheitsinteressen gegenüber föderalen Strukturen und parteipolitischen Erwägungen entfacht, da die bisherige Praxis der bürokratischen Amtshilfe im Ernstfall als ineffizient und zeitkritisch gilt.

Die Einzelheiten der Entscheidung

Die Details der Absage lassen sich direkt aus der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums (BMI) ableiten. Anstatt die Verfassung anzupassen, verweist das Ressort nun auf bereits bestehende Instrumente. Dazu zählen insbesondere 14 Kooperationsvereinbarungen, die mit verschiedenen Bundesländern geschlossen wurden, um die Zusammenarbeit im Bereich der IT-Sicherheit zu intensivieren. Zudem verweist das Ministerium auf das Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie, durch welches die Befugnisse des BSI bereits ausgeweitet wurden. Ergänzend dazu betont das BMI, dass die Behörde personell und finanziell aufgestockt worden sei, um ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Die aktuelle Situation, etwa der jüngste Cyberangriff auf die Berliner Senatsverwaltung, verdeutlicht jedoch die Schwachstellen des aktuellen Systems. Die Auswirkungen dieses Vorfalls in der Hauptstadt erwiesen sich als deutlich umfangreicher als zunächst angenommen. Bisher ist das BSI bei schwerwiegenden Angriffen auf Länder- oder Kommunalebene verfassungsrechtlich darauf angewiesen, dass eine explizite Anforderung von Amtshilfe erfolgt. Da bilaterale Vereinbarungen bis heute nicht mit allen 16 Bundesländern existieren, entstehen in der Praxis oft Verzögerungen. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass das BSI in akuten Notfällen zwar handelte, die rechtliche Grundlage für diese Unterstützung jedoch erst nachträglich geschaffen werden musste.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Der Verzicht auf die Grundgesetzänderung markiert einen deutlichen Bruch mit dem ursprünglichen Kurs der Ampel-Koalition. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, CDU und CSU noch darauf verständigt, die nationale Cybersicherheitsstrategie umfassend weiterzuentwickeln. Ein zentraler Punkt war dabei die Stärkung des BSI und dessen gezielter Ausbau zu einer echten Zentralstelle für Informations- und Cybersicherheit. Die bisherige föderale Struktur führt dazu, dass bei Ransomware-Wellen oder Angriffen staatlicher Hackergruppen jede IT-Abteilung auf kommunaler oder Landesebene oft isoliert agieren muss. Diese Zersplitterung, von Experten häufig als föderaler Flickenteppich bezeichnet, gilt als eine der größten Schwachstellen in der deutschen Verteidigungsarchitektur. Der bürokratische Prozess der Amtshilfe, der für das BSI als kompetenteste Behörde des Landes zwingend erforderlich ist, kostet in einer Situation, in der jede Minute zählt, wertvolle Zeit. Die Regierung hatte ursprünglich erkannt, dass diese strukturellen Hürden überwunden werden müssen, um eine effektive nationale Cyberabwehr zu gewährleisten. Dass nun von diesem Ziel abgerückt wird, konterkariert die jahrelangen Bemühungen, das BSI aus seiner Rolle als unterstützende Instanz in eine führende, koordinierende Position zu heben.

Die Beteiligten und ihre Positionen

Die Akteure in diesem Prozess sind klar definiert. Auf der Seite der Bundesregierung steht das Bundesinnenministerium (BMI), das die Entscheidung zur Abkehr von der Verfassungsänderung verantwortet und begründet. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) fungiert als scharfer Kritiker dieses Kurswechsels. Er bezeichnet die Entscheidung als „schlicht verheerend für die IT-Sicherheit Deutschlands“ und wirft den Koalitionspartnern vor, parteipolitische Taktik über die nationale Sicherheit zu stellen. Seine Kritik zielt insbesondere auf die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Ankündigungen auf IT-Gipfeln und der tatsächlichen politischen Umsetzung ab. Auf der anderen Seite stehen IT-Sicherheitsexperten und Branchenverbände wie der Bitkom. Diese Fachleute warnen seit langem vor den Gefahren des föderzeitigen föderalen Flickenteppichs. Sie mahnen an, dass die reine technische und personelle Aufrüstung des BSI nicht ausreicht, solange die rechtliche Struktur die Behörde zur Untätigkeit zwingt, bis offizielle Anträge vorliegen. Die Stimmen aus der Fachwelt betonen einhellig, dass ohne eine verfassungsrechtliche Neuordnung das Gesamtsystem der deutschen Cybersicherheit im Ernstfall träge und zersplittert bleibt.

Einordnung der Sicherheitslage

Einzuordnen ist das Vorgehen der Regierung vor dem Hintergrund einer sich stetig verschärfenden Bedrohungslage. Den Berichten zufolge ist die IT-Infrastruktur deutscher Kommunen und Bundesländer hochgradig verwundbar gegenüber hochprofessionellen Akteuren. Die Entscheidung, auf eine Zentralisierung zu verzichten, bedeutet faktisch, dass die föderale Struktur der IT-Abwehr beibehalten wird. Dies ist aus Sicht vieler Experten kritisch zu bewerten, da die Geschwindigkeit der Angreifer in der modernen Cyberkriegsführung kaum mit bürokratischen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern korrespondiert. Die Strategie des Bundes, den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen lediglich „auszuschöpfen“, wird von Kritikern als unzureichend angesehen. Während die personelle und finanzielle Stärkung des BSI zwar eine positive Entwicklung darstellt, bleibt die strukturelle Schwachstelle – die fehlende direkte Eingriffsbefugnis in Notfällen – bestehen. Die Entscheidung deutet darauf hin, dass politische Widerstände oder föderale Bedenken in der Koalition schwerer wiegen als die Forderungen nach einer zentralen, schnellen Eingreiftruppe für den digitalen Raum.

Offene Fragen und wie es weitergeht

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige wesentliche Punkte unbeantwortet. So bleibt unklar, welche spezifischen politischen Widerstände oder rechtlichen Bedenken innerhalb der Koalition genau dazu geführt haben, das Vorhaben der Grundgesetzänderung fallenzulassen. Ebenso wird nicht explizit benannt, wie die Bundesregierung im Falle eines großflächigen, koordinierten Cyberangriffs auf mehrere Bundesländer gleichzeitig verfahren will, wenn die bürokratischen Hürden der Amtshilfe erneut Zeit kosten. Es bleibt offen, welche konkreten Schritte das BMI unternehmen will, um die verbleibenden Lücken in den bilateralen Vereinbarungen mit den Bundesländern zu schließen, die bisher noch nicht abgeschlossen wurden. Was die Zukunft betrifft, so ist keine weitere gesetzgeberische Initiative zur Zentralisierung des BSI geplant. Die Regierung setzt stattdessen auf die Fortführung der bestehenden Kooperationsmodelle. Es steht zu erwarten, dass die Debatte über die Effizienz der deutschen Cyberabwehr weiter anhalten wird, insbesondere da die Bedrohung durch staatliche Hackergruppen und Ransomware-Wellen laut Expertenmeinungen nicht abnimmt, sondern eher an Komplexität und Intensität gewinnt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-laptop-sitzung-sitzen-8721343/ · Foto: cottonbro studio
Quelle: https://www.heise.de/news/Kehrtwende-bei-Cybersicherheit-Bund-gibt-Plan-fuer-BSI-Grundgesetzaenderung-auf-11440646.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag