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Innere Sicherheit: Innenministerium zielt auf Kern der Informationsfreiheit
Technik · 24.07.2026 09:54

Innere Sicherheit: Innenministerium zielt auf Kern der Informationsfreiheit

Kurz: Ein internes Papier des Bundesinnenministeriums offenbart weitreichende Pläne, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken und Kontrollinstanzen zu st

Pläne zur Neuausrichtung der staatlichen Transparenz

Die Transparenz staatlichen Handelns in Deutschland steht vor einer möglichen Zäsur. Wie aus einem internen Vermerk des Bundesinnenministeriums unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) hervorgeht, plant das Haus weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Dokument, das laut Berichten des MDR auf Februar 2026 datiert ist, skizziert eine Strategie, die weit über eine bloße Modernisierung der bestehenden Regelungen hinausgeht und den Kern der Informationsfreiheit berühren könnte.

Wegfall der zentralen Kontrollinstanz

Ein zentraler Punkt der Überlegungen ist die ersatzlose Streichung der Stelle des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Die entsprechende gesetzliche Grundlage, Paragraph 12 des IFG, soll demnach entfallen und das zugehörige Referat aufgelöst werden. Für Bürgerinnen und Bürger hätte dies zur Folge, dass eine wesentliche Anlaufstelle bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Behörden wegfiele. Experten warnen, dass ein solcher Schritt die Bearbeitungsaufwände bei Informationsanfragen erhöhen und zu einer Zunahme von Klagen vor den Verwaltungsgerichten führen könnte.

Einschränkungen für Presse und Parlament

Besonders kritisch bewertet das Ministerium die bisherige Praxis, wonach Journalisten und Abgeordnete neben ihren speziellen Rechten – dem Presserecht beziehungsweise dem parlamentarischen Fragerecht – zusätzlich Anträge nach dem IFG stellen können. Das interne Papier bezeichnet diese parallele Nutzung als eine Form der "Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen".

Die Konsequenzen einer solchen Beschränkung wären gravierend: Während das Presserecht und das parlamentarische Fragerecht zwar Antworten auf Anfragen erzwingen können, bieten sie keinen direkten Anspruch auf die Herausgabe behördlicher Akten oder Dokumente. Eine Einschränkung auf diese Instrumente würde den Zugang zu tiefergehenden Informationen erheblich erschweren.

Hürden für zivilgesellschaftliche Portale

Auch die Arbeit von Plattformen wie "Frag den Staat" soll durch die geplanten Maßnahmen erschwert werden. Das Ministerium erwägt eine verpflichtende Identifizierung für alle antragstellenden Personen. Dies soll verhindern, dass Portale als Vermittler oder "Strohmann" agieren. Seit 2011 hat die Plattform nach eigenen Angaben über 130.000 Menschen dabei unterstützt, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Eine Identifizierungspflicht könnte die Schwelle für Anfragen deutlich anheben.

Ausweitung der Ausnahmeregelungen

Die Pläne sehen zudem eine Ausweitung der Bereiche vor, in denen Behörden Informationen verweigern können:

* **Laufende Gesetzgebungsverfahren:** Diese sollen pauschal vom IFG ausgenommen werden, was eine Prüfung von Einflussnahmen auf Gesetzentwürfe erst nach deren Verabschiedung ermöglichen würde.

* **Forschung und Lehre:** Auch dieser Bereich soll künftig nicht mehr unter die Informationsfreiheit fallen.

* **Behördenübergreifende Unterlagen:** Dokumente, die in anderen Behörden entstanden sind, sollen nicht mehr herausgegeben werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass Bürger für ein einzelnes Anliegen mehrere Anträge bei unterschiedlichen Stellen stellen müssen, was mit einem höheren Kostenaufwand verbunden wäre.

Reaktionen und politischer Kontext

Das Bundesinnenministerium hat die Existenz des Papiers nicht dementiert. Eine Sprecherin verwies lediglich auf eine geplante Reform, die einen "Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" bieten solle. Als Begründung wurden Sicherheitsanforderungen sowie eine "wachsende hybride Bedrohungslage" angeführt. Welche der skizzierten Punkte tatsächlich in einen Gesetzentwurf einfließen, bleibt derzeit offen.

Innerhalb der Koalition stößt das Vorhaben auf Widerstand. Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte, dass die parallele Nutzung verschiedener Rechte kein Missbrauch sei, sondern dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Er stellte klar, dass seine Fraktion einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau absenkt, nicht zustimmen werde. Auch beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stießen die Pläne auf Unverständnis, da sie nicht abgestimmt seien. Statt einer Einschränkung wird dort die Forderung nach einem umfassenden Transparenzgesetz mit klaren Veröffentlichungspflichten laut.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-tippen-computer-drinnen-5380596/ · Foto: Tima Miroshnichenko
Quelle: https://www.golem.de/news/innere-sicherheit-innenministerium-zielt-auf-kern-der-informationsfreiheit-2607-211241.html