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Historische Nutzerdaten: Schufa droht Sammelklage wegen Schattendatenbank
Schlagzeilen · 26.08.2026 13:18

Historische Nutzerdaten: Schufa droht Sammelklage wegen Schattendatenbank

Kurz: Die Datenschutzorganisation Noyb geht juristisch gegen die Schufa vor. Grund ist eine mutmaßliche Schattendatenbank mit veralteten Informationen zu Millionen Me

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb hat ein offizielles Mahnschreiben an die deutsche Auskunftei Schufa gerichtet. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist die Praxis der Schufa, historische Nutzerdaten über die eigentlich festgelegten Löschfristen hinaus in ihrem System zu behalten. Noyb wirft der Auskunftei vor, eine sogenannte Schattendatenbank zu betreiben, in der Informationen über Millionen von Verbrauchern gespeichert sind, die längst hätten gelöscht werden müssen. Die Organisation fordert die Schufa dazu auf, diese rechtswidrige Speicherung unverzüglich zu beenden und den betroffenen Personen auf Anfrage auch Einsicht in diese historischen Datensätze zu gewähren. Sollte die Schufa nicht auf die Abmahnung reagieren, plant Noyb, eine Unterlassungsklage einzureichen, um die Speicherpraktiken gerichtlich unterbinden zu lassen. Zudem bereitet die Organisation eine Sammelklage vor, da sie davon ausgeht, dass den Betroffenen durch die unrechtmäßige Datenverarbeitung ein immaterieller Schaden entstanden ist. Um die rechtlichen Schritte zu koordinieren, hat Noyb bereits eine Online-Interessentenliste für betroffene Verbraucher freigeschaltet.

Die Einzelheiten der Vorwürfe

Im Zentrum der Kritik stehen Informationen, die laut Noyb in der Schattendatenbank verweilen, obwohl sie für die aktuelle Bonitätsbewertung keine Relevanz mehr haben sollten. Dazu zählen laut den Berichten unter anderem längst beglichene Schulden, Informationen über ehemalige Kredite und Kreditkarten sowie Details zu vergangenen Pfändungen oder Privatinsolvenzen. Der Datenschutzjurist Martin Baumann, der für Noyb tätig ist, bezeichnete die Praxis als einen Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung. Er kritisierte, dass die Schufa diese Daten heimlich verarbeite und damit letztlich Gewinne erwirtschafte. Noyb beziffert den potenziellen immateriellen Schaden, der den betroffenen Personen durch die Speicherung dieser Daten entstanden sein könnte, auf eine Summe von 500 Euro pro Person. Die Schufa hat auf diese Vorwürfe bereits reagiert und die Anschuldigungen entschieden zurückgewiesen. Das Unternehmen betont, dass die Verarbeitung historischer Daten in vollem Einklang mit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen stehe und für die Qualität der Bonitätsbewertung essenziell sei.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Auseinandersetzung entzündete sich an Berichten, wonach die Schufa eine Datenbank unterhält, die der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend entzogen ist. Viele Verbraucher gingen bisher davon aus, dass ihre Daten nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden, sobald die entsprechenden Verbindlichkeiten getilgt oder die Fristen abgelaufen sind. Die nun bekannt gewordene Praxis legt jedoch nahe, dass diese Informationen in einem historischen Archiv weiterbestehen. Während die Schufa argumentiert, dass diese Daten für die Entwicklung wissenschaftlich belastbarer Scores sowie zur Überprüfung der Qualität und Nachvollziehbarkeit der eigenen Prozesse notwendig seien, sieht Noyb darin einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundsätze. Die Schufa betont in ihrer Verteidigung, dass die Forderungen von Noyb nicht den Verbraucherschutz stärken würden, sondern im Gegenteil die Voraussetzungen für eine faire und treffsichere Bonitätsbewertung untergraben könnten. Die Auskunftei zeigt sich kämpferisch und hat bereits angekündigt, ihre Speicherpraxis notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu verteidigen.

Die beteiligten Akteure

Die Hauptakteure in diesem Konflikt sind auf der einen Seite die österreichische Datenschutzorganisation Noyb, vertreten durch den Datenschutzjuristen Martin Baumann, und auf der anderen Seite die Schufa als größte deutsche Auskunftei. Noyb agiert hierbei als Anwalt der Verbraucherinteressen und hat den Prozess durch die Abmahnung sowie die Einrichtung einer Online-Interessentenliste in Gang gebracht. Die Schufa fungiert als Institution, die die Datenhoheit beansprucht und ihre Geschäftspraktiken gegen die Vorwürfe verteidigt. Die betroffenen Verbraucher, deren Daten in der Schattendatenbank gespeichert sind, bilden die Basis für die geplante Sammelklage. Sie sind diejenigen, die durch die Eintragung in die Online-Liste ihr Interesse an einer juristischen Aufarbeitung bekunden können. Die Auseinandersetzung findet auf einer Ebene statt, in der es um die Auslegung von Datenschutzrecht und die Definition von zulässigen Speicherdauern geht, wobei beide Seiten ihre Argumente bereits öffentlich und in Stellungnahmen präzisiert haben.

Einordnung der Situation

Einzuordnen ist die Auseinandersetzung als ein Grundsatzstreit über die Grenzen der Datennutzung im Finanzsektor. Die Schufa argumentiert, dass eine höhere Datenmenge – auch historischer Natur – zu einer präziseren Bonitätseinschätzung führt, was letztlich auch den Kreditmarkt stabilisiere. Den Berichten zufolge sieht Noyb darin jedoch eine unzulässige Überwachung, die den Einzelnen benachteiligt, da Daten, die eigentlich gelöscht sein sollten, weiterhin das finanzielle Profil beeinflussen könnten. Die Drohung mit einer Sammelklage und einer Unterlassungsklage unterstreicht die Entschlossenheit der Datenschützer, die Transparenzpflichten der Auskunftei gerichtlich erzwingen zu wollen. Es handelt sich um eine klassische Konfrontation zwischen datengetriebenen Geschäftsmodellen und den strengen Anforderungen des Datenschutzes. Die Schufa sieht sich dabei als Garant für verlässliche Bonitätsbewertungen, während die Gegenseite den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Vordergrund stellt.

Offene Fragen und Lücken

Der aktuelle Sachstand lässt einige zentrale Fragen unbeantwortet, die für die weitere juristische Bewertung von entscheidender Bedeutung sein dürften. So bleibt unklar, wie genau die Schufa die historische Datenbank technisch von den aktiven Systemen abgrenzt und welche spezifischen Algorithmen auf diese historischen Daten zugreifen. Der Quelltext macht keine präzisen Angaben dazu, wie viele Personen exakt von der Speicherung betroffen sind, sondern spricht lediglich von Millionen Menschen. Auch ist nicht detailliert ausgeführt, welche konkreten rechtlichen Argumente die Schufa vor Gericht vorbringen will, um die Speicherung über die üblichen Fristen hinaus zu rechtfertigen, abgesehen von dem allgemeinen Hinweis auf wissenschaftliche Belastbarkeit. Zudem bleibt offen, wie die Gerichte den geforderten immateriellen Schaden von 500 Euro bewerten werden, da solche Schadensersatzforderungen im Bereich des Datenschutzes oft komplex zu begründen sind. Die genaue Abgrenzung zwischen notwendiger Datenverarbeitung zur Score-Bildung und rechtswidriger Vorratsspeicherung bleibt somit der juristischen Klärung vorbehalten.

Wie es weitergeht

Die nächsten Schritte sind bereits skizziert: Noyb hat die Schufa abgemahnt und wartet nun auf eine Reaktion. Sollte die Auskunftei nicht einlenken, wird die Organisation eine Unterlassungsklage einreichen. Parallel dazu läuft die Vorbereitung der Sammelklage, für die sich Betroffene über die Online-Interessentenliste registrieren können. Die Schufa ihrerseits hat bereits angekündigt, den Rechtsstreit bis in die höchste Instanz, also bis vor den Bundesgerichtshof, zu führen, falls dies notwendig sein sollte. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten weitere juristische Schritte folgen werden, sobald die Fristen für die Abmahnung abgelaufen sind oder die ersten Klageschriften bei den zuständigen Gerichten eingereicht wurden. Die Öffentlichkeit wird durch Noyb über den Fortgang informiert werden, während die Schufa ihre Position in weiteren Stellungnahmen oder vor Gericht verteidigen wird. Ein zeitnaher Abschluss des Verfahrens ist aufgrund der Ankündigung, alle Instanzen auszuschöpfen, eher unwahrscheinlich.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-person-festhalten-halten-5511633/ · Foto: Mike van Schoonderwalt
Quelle: https://www.golem.de/news/historische-nutzerdaten-schufa-droht-sammelklage-wegen-schattendatenbank-2608-212322.html