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Hessen will auch Nicht-Straftäter nach Afghanistan abschieben
Regional · 23.07.2026 15:59

Hessen will auch Nicht-Straftäter nach Afghanistan abschieben

Kurz: Hessen verschärft seine Abschiebepraxis: Künftig sollen auch nicht straffällige Afghanen abgeschoben werden. Der Flüchtlingsrat warnt vor den Folgen.

Neue Richtlinien für Abschiebungen nach Afghanistan

Die hessische Landesregierung hat ihre Strategie im Umgang mit ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen grundlegend angepasst. Einem Erlass vom 10. Juli 2026 zufolge wurden die bisherigen Beschränkungen, die Abschiebungen primär auf Straftäter und sogenannte Gefährder konzentrierten, aufgehoben. Damit können künftig auch Personen ohne kriminellen Hintergrund in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.

Innenminister Roman Poseck (CDU) begründete diesen Schritt mit der Notwendigkeit, geltendes Recht konsequent durchzusetzen. Die Feststellung einer Ausreisepflicht müsse zwingend in eine tatsächliche Ausreise münden, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu wahren. Zwar bleibe die Abschiebung von Straftätern ein Schwerpunkt aus Sicherheitsgründen, doch wolle man nun auch die darüber hinausgehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Ausnahmen und operative Umsetzung

Trotz der Ausweitung gibt es weiterhin definierte Ausnahmen. Personen, die unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, sowie solche mit Verbindungen zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sind von dem Verfahren ausgenommen. Zudem wurde betont, dass Frauen und Kinder von der Neuregelung derzeit nicht betroffen seien.

Die operative Umsetzung erfolgt auf Basis einer Verordnung der Bundespolizei. Da Abschiebungen nach Afghanistan mit einem erheblichen logistischen und personellen Aufwand verbunden sind, rechnet der Hessische Flüchtlingsrat nicht mit einer sprunghaften Zunahme der Fallzahlen. Die Durchführung solcher Maßnahmen erfordere deutlich mehr Bundespolizeibeamte als bei Abschiebungen in andere Zielregionen, was eine massive Steigerung der Kapazitäten erschwere.

Hintergrund und statistische Einordnung

Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer signifikanten Anzahl ausreisepflichtiger Personen statt. Laut Daten des Ausländerzentralregisters und des Innenministeriums lebten zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 2.003 afghanische Staatsangehörige in Hessen, die zur Ausreise verpflichtet sind. Davon sind 1.482 Personen volljährig und männlich. Wie viele dieser Menschen konkret unter die neuen Regelungen fallen, bleibt unklar.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden hessenweit neun Personen nach Afghanistan abgeschoben, bundesweit lag die Zahl bei 87. Die meisten dieser Rückführungen erfolgten über Sammelcharterflüge. Weitere Maßnahmen sind nach Berichten für Ende Juli 2026 zu erwarten.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Der Hessische Flüchtlingsrat (hfr) übt scharfe Kritik an der neuen Verordnung. Geschäftsführer Timmo Scherenberg bezeichnete den Schritt als unverantwortlich. Er sieht darin vor allem ein Instrument, um Verunsicherung innerhalb der afghanischen Community zu schüren. Die Angst vor einer Abschiebung könne sich auf das gesamte soziale Umfeld auswirken, selbst wenn die individuellen Voraussetzungen für eine Abschiebung bei vielen Betroffenen gar nicht vorlägen.

Auch auf Bundesebene gibt es deutliche Vorbehalte. Amnesty International warnt davor, dass Abschiebungen nach Afghanistan den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands widersprechen könnten. Die Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi wies zudem darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit den Taliban die deutsche Politik in eine erpressbare Position bringen könnte. Der Flüchtlingsrat lehnt Abschiebungen in das Land aufgrund der dortigen menschenrechtlichen Lage unter der Taliban-Herrschaft grundsätzlich ab.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-verkehr-nacht-strasse-19282141/ · Foto: Masood Aslami
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-hessen-will-auch-nicht-straftaeter-nach-afghanistan-abschieben-100.html