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Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte
Technik · 11.08.2026 17:36

Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen Grundrechte

Kurz: Ein neues Gutachten des Bundestages stuft das Haber-Verfahren als verfassungswidrig ein. Die heimliche Überprüfung von Organisationen durch den Verfassungsschut

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Haber-Verfahren

Das sogenannte Haber-Verfahren, bei dem staatliche Stellen vor der Vergabe von Fördermitteln heimlich Informationen beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einholen, steht massiv in der Kritik. Ein aktuelles Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt zu dem Schluss, dass diese Praxis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Untersuchung unterstreicht, dass der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt.

Hintergrund und Umfang der Überprüfungen

Das Verfahren, benannt nach der ehemaligen Staatssekretärin Emily Haber, existiert in seiner aktuellen Form seit 2017. Es ermöglicht Ministerien und anderen Behörden, vor der Bewilligung von Zuwendungen im Kunst- oder Kulturbereich beim Geheimdienst anzufragen, ob Erkenntnisse über die Antragsteller vorliegen. Der Verfassungsschutz antwortet in der Regel zunächst nur mit einer pauschalen Ja-oder-Nein-Auskunft.

Die Dimension der Anwendung ist beträchtlich: Allein zwischen 2020 und 2026 wurden laut einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag rund 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen sowie 1.300 Einzelpersonen im Rahmen dieses Verfahrens durchleuchtet. Die Betroffenen erfahren zu keinem Zeitpunkt von dieser Überprüfung.

Fehlende Rechtsgrundlage für Datenübermittlung

Das Gutachten des Bundestages differenziert bei der rechtlichen Bewertung in zwei Schritte. Während die reine Recherche des Verfassungsschutzes als vom Verfassungsschutzgesetz gedeckt angesehen wird – da sie dem Ziel dient, eine Förderung verfassungsfeindlicher Akteure zu verhindern –, sieht dies bei der Datenübermittlung anders aus.

Für die Abfrage beim BfV und die damit verbundene Weitergabe personenbezogener Daten durch ein Ministerium fehle es an einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage. Weder das Bundesdatenschutzgesetz noch andere Normen legitimieren nach Ansicht der Gutachter dieses Vorgehen. Damit verstoßen die Ministerien bei der Einleitung der Prüfung gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.

Mangelnde Transparenz und Rechtsweggarantie

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen jeglicher Benachrichtigung der Betroffenen. Das Gutachten verweist hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach bei heimlichen Überwachungsmaßnahmen eine nachträgliche Unterrichtung zwingend erforderlich ist, sobald die Geheimhaltung nicht mehr geboten ist. Da das Haber-Verfahren eine solche Information systematisch ausschließt, sehen die Experten einen Verstoß gegen die Rechtsweggarantie. Wer über eine Überprüfung nicht informiert wird, hat faktisch keine Möglichkeit, gegen die staatliche Maßnahme gerichtlich vorzugehen.

Politische Folgen und juristische Auseinandersetzungen

Die Debatte um das Verfahren verschärfte sich, nachdem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Buchläden von der Preisliste für den Deutschen Buchpreis strich, nachdem diese zuvor vom Verfassungsschutz überprüft worden waren. Betroffene Buchhandlungen wehrten sich juristisch gegen diese Praxis. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren bereits, dass Weimer die Inhaberinnen eines betroffenen Ladens nicht mehr öffentlich als „politische Extremisten“ bezeichnen darf.

Die aktuelle Kritik ist nicht neu: Bereits 2018 hatte ein Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag zivilgesellschaftlicher Projekte auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen. Mit der nun vorliegenden Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erhält die Debatte um die Transparenz und Rechtmäßigkeit geheimdienstlicher Abfragen bei der staatlichen Kulturförderung eine neue, gewichtige Grundlage.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/buro-tisch-tastatur-stuhle-8353774/ · Foto: Kampus Production
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/gutachten-des-bundestages-haber-verfahren-verstoesst-gegen-grundrechte/