Neue Hürden für die Unkenntlichmachung von Gebäuden
Google hat seine Richtlinien für den Dienst Street View angepasst. Wer künftig die Verpixelung seines Wohnhauses oder seiner Immobilie in dem Kartendienst beantragen möchte, kommt um einen offiziellen Nachweis nicht mehr herum. Wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte mitteilte, ist seit dem 28. Juli 2026 ein Beleg erforderlich, der die Berechtigung des Antragstellers für die betroffene Adresse zweifelsfrei bestätigt.
Anforderungen an den Nachweis
Um den Prozess der Unkenntlichmachung zu legitimieren, müssen Nutzer nun nachweisen, dass sie tatsächlich an der betreffenden Adresse wohnen oder Eigentümer des Gebäudes sind. Als geeignetes Dokument nennt Google beispielsweise eine Stromrechnung. Dabei gibt es jedoch Spielraum für den Datenschutz: Sensible Informationen innerhalb des Dokuments, wie etwa Rechnungsbeträge oder persönliche Details, dürfen geschwärzt werden. Entscheidend für die Prüfung durch Google sind lediglich zwei Faktoren:
* Die auf dem Dokument angegebene Adresse muss exakt mit der Adresse des zu verpixelnden Gebäudes übereinstimmen.
* Das Dokument muss ein aktuelles Datum aufweisen, um die Gültigkeit zu belegen.
Wie alt ein solcher Nachweis im Detail sein darf, wurde bislang nicht spezifiziert. Die Neuregelung gilt sowohl für Anträge, die bereits vor der Aufnahme eines Bildes gestellt werden, als auch für solche, die nach der Veröffentlichung der Aufnahmen eingereicht werden.
Hintergrund: Prävention gegen Missbrauch
Die Einführung der Nachweispflicht ist eine Reaktion auf die bisherige Praxis, die anfällig für Manipulationen war. Zuvor konnte prinzipiell jede Person eine Verpixelung für jedes beliebige Gebäude beantragen. Dies führte in der Vergangenheit zu Fällen, in denen Dritte – etwa aus nachbarschaftlichen Streitigkeiten oder um Unternehmen zu schädigen – unberechtigte Anträge stellten.
Ein wesentlicher Grund für diese Verschärfung liegt in der technischen Umsetzung der Verpixelung bei Google. Wenn ein Gebäude unkenntlich gemacht wird, geschieht dies nicht durch eine bloße Überlagerung, die bei Bedarf wieder entfernt werden könnte. Stattdessen löscht Google die zugrunde liegenden Originalaufnahmen datenschutzkonform aus seinem System. Dies bedeutet, dass eine einmal durchgeführte Verpixelung endgültig ist; das unverpixelte Bildmaterial existiert nach der Bearbeitung nicht mehr. Ein irrtümlich verpixeltes Gebäude kann daher nicht nachträglich wieder in den Originalzustand versetzt werden.
Keine Begründungspflicht erforderlich
Trotz der neuen bürokratischen Hürde bleibt ein Aspekt des Verfahrens unverändert: Antragsteller müssen weiterhin keine inhaltliche Begründung für ihren Wunsch nach Unkenntlichmachung liefern. Es reicht aus, den Wohnsitz oder das Eigentumsverhältnis nachzuweisen, um den Prozess in Gang zu setzen. Ohne diesen Beleg wird Google jedoch keine Anträge auf Verpixelung mehr bearbeiten. Mit dieser Maßnahme möchte das Unternehmen sicherstellen, dass die Kontrolle über die Darstellung der eigenen Immobilie in den Händen der tatsächlich Berechtigten bleibt und die Integrität der Street-View-Datenbank gewahrt wird.