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Gema gewinnt vor Gericht gegen Musik-KI Suno
Technik · 31.07.2026 18:49

Gema gewinnt vor Gericht gegen Musik-KI Suno

Kurz: Das Landgericht München I hat der Gema im Rechtsstreit gegen die Musik-KI Suno recht gegeben. Das Urteil setzt klare Grenzen für das Training von KI-Modellen.

Ein wegweisendes Urteil für das Urheberrecht

Das Landgericht München I hat in einem grundlegenden Urteil die Position der Verwertungsgesellschaft Gema gestärkt. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob KI-Unternehmen geschützte Musikwerke ohne explizite Erlaubnis für das Training ihrer Algorithmen verwenden dürfen. Die Richter entschieden zugunsten der Gema und untersagten dem Unternehmen Suno Inc. die weitere Vervielfältigung entsprechender Musikstücke sowohl im Rahmen des Trainings als auch in der Modellausgabe.

Der Kern des Konflikts: Training und Reproduktion

Ausgangspunkt der Klage waren Vorwürfe, wonach die von Suno generierten Musikinhalte bekannten Originalsongs „zum Verwechseln ähnlich“ seien. Die Gema kritisierte, dass weltbekannte Titel wie „Mambo No. 5“, „Daddy Cool“ oder „Forever Young“ ohne jede finanzielle Vergütung für die Entwicklung der KI genutzt wurden.

Das Gericht sah darin klare Urheberrechtsverletzungen. Die Entscheidung stützt sich auf zwei wesentliche Punkte:

* Die unzulässige Vervielfältigung der Musikstücke während des Trainingsprozesses.

* Die unzulässige Speicherung und Wiedergabe dieser geschützten Inhalte in den generierten KI-Outputs.

Positionen der Streitparteien

Die Gema betont, dass sie den technologischen Fortschritt durch Künstliche Intelligenz keineswegs grundsätzlich blockieren wolle. Vielmehr fordert die Verwertungsgesellschaft ein faires Lizenzmodell. Tobias Holzmüller, Vorstandsvorsitzender der Gema, unterstrich, dass man für Gespräche offen sei, sofern eine wirtschaftlich faire Lösung für die vertretenen Künstlerinnen und Künstler gefunden werde. Ein entsprechendes Angebot der Gema war im Vorfeld des Prozesses von der Gegenseite jedoch abgelehnt worden.

Das Unternehmen Suno hingegen weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher erklärte, das Urteil basiere auf einer fehlerhaften Darstellung der technologischen Funktionsweise. Das Ziel der KI sei es, neue Musik zu erschaffen, nicht bestehende Werke zu reproduzieren. Das Unternehmen kündigte an, alle verfügbaren Rechtsmittel, einschließlich einer Berufung, zu prüfen.

Parallelen zu OpenAI und die Rolle des Text- und Data-Minings

Der Fall Suno ist kein Einzelfall. Die Gema verfolgt eine ähnliche Strategie gegen OpenAI. Auch hier hatte das Landgericht München I bereits im November des Vorjahres zugunsten der Gema entschieden. In diesem Verfahren ging es um die Speicherung und Wiedergabe von Songtexten durch den Chatbot ChatGPT.

Die KI-Anbieter beriefen sich in der Vergangenheit häufig auf die Ausnahme des sogenannten Text- und Data-Minings. Diese Regelung erlaubt es Unternehmen zwar, Daten zu Forschungszwecken zu analysieren, setzt jedoch enge Grenzen. Sobald die Daten für den Forschungszweck nicht mehr relevant sind, müssen sie gelöscht werden. Das Gericht sah diese Voraussetzungen in den vorliegenden Fällen als nicht erfüllt an.

Ausblick: Der lange Weg zur Rechtssicherheit

Obwohl die aktuellen Urteile eine deutliche Sprache sprechen, ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Da es sich um erstinstanzliche Entscheidungen handelt, sind diese noch nicht rechtskräftig. Experten gehen davon aus, dass eine endgültige Klärung der komplexen Rechtsfragen Jahre in Anspruch nehmen könnte.

Ein wesentlicher Faktor für die Zukunft ist die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Da bereits ein Verfahren eines ungarischen Unternehmens gegen Google in Luxemburg anhängig ist, könnte dort noch in diesem Jahr eine richtungsweisende Entscheidung fallen. Diese wird maßgeblich beeinflussen, wie der rechtliche Rahmen für das Training von KI-Modellen in Europa künftig gestaltet ist und ob die aktuelle Experimentierphase der Branche in ein nachhaltiges, lizenziertes Geschäftsmodell überführt werden kann.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/luxus-polizeiauto-in-istanbul-ausgestellt-28674693/ · Foto: Cihan Çimen
Quelle: https://www.zdfheute.de/panorama/musik-gema-ki-suno-100.html