Ein geplanter Rückzug aus der Transparenz
Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) plant offenbar, den Zugang zu staatlichen Informationen massiv zu erschweren. Wie aus internen Vermerken des Ministeriums vom Februar 2026 hervorgeht, zielen die Überlegungen darauf ab, die Transparenzpflichten des Staates drastisch zu reduzieren. Die Pläne gehen dabei weit über die bereits bekannten Beschlüsse des Koalitionsausschusses hinaus und könnten die Arbeit von Medien, Parlamentariern und zivilgesellschaftlichen Organisationen nachhaltig behindern.
Fokus auf Transparenz-Plattformen
Ein zentraler Punkt der BMI-Pläne ist die gezielte Schwächung von Portalen wie „FragDenStaat“. Das Ministerium stört sich daran, dass diese Plattformen als Vermittler für Informationsfreiheitsanfragen (IFG) fungieren. In den vorliegenden Dokumenten wird die Sorge geäußert, dass solche Portale als „Strohmann“ genutzt werden könnten. Als Reaktion schlägt das Ministerium eine Identifikationspflicht für Antragsteller vor. Kritiker, darunter Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, werten dieses Vorhaben als direkten Angriff auf die zivilgesellschaftliche Kontrolle staatlichen Handelns. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, stünde das Informationsfreiheitsgesetz vor dem Aus.
Einschränkung der Auskunftsrechte
Neben dem Vorgehen gegen Online-Plattformen plant das Ministerium, die Rechte von Journalisten und Abgeordneten zu beschneiden. Zwar könnten diese weiterhin Anfragen stellen, doch ein rechtlicher Anspruch auf eine inhaltlich fundierte Antwort oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen soll entfallen. Dies würde die Informationsbeschaffung deutlich erschweren. Zudem soll der Anwendungsbereich des Gesetzes verengt werden: Bereiche wie Forschung und Lehre sowie laufende Gesetzgebungsverfahren sollen künftig pauschal ausgenommen werden. Auskünfte wären somit erst nach Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses zu erwarten.
Hürden bei der Informationsbeschaffung
Das BMI strebt zudem eine organisatorische Erschwerung an. Behörden sollen künftig nur noch Dokumente herausgeben dürfen, die in ihrem eigenen Haus entstanden sind. Dies würde Antragsteller dazu zwingen, bei komplexen Anfragen zahlreiche verschiedene Ämter einzeln zu kontaktieren. Da das Ministerium gleichzeitig eine Erhöhung der Gebühren für IFG-Anfragen anstrebt, droht der Prozess für Bürger und Medien nicht nur zeitaufwendiger, sondern auch kostspieliger zu werden.
Abschaffung der Kontrollinstanz
Ein weiterer kritischer Aspekt ist die geplante ersatzlose Streichung des Referats beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das bisher als unabhängige Beschwerdestelle fungiert. Experten wie Manfred Redelfs von „Netzwerk Recherche“ warnen davor, dass der Wegfall dieser Kontrollinstanz das Gesetz faktisch wirkungslos machen könnte. Ohne eine unabhängige Instanz, die die Einhaltung des Informationszugangs überwacht, fehle die notwendige Aufsicht über das behördliche Handeln.
Politischer Widerstand
Die Pläne des Innenministeriums stoßen auf erheblichen Widerstand. Bereits gegen die ursprünglichen Einschränkungspläne des Koalitionsausschusses hatte sich ein breites Bündnis aus über 100 Organisationen formiert, das durch eine Petition mit fast 600.000 Unterschriften unterstützt wurde. Auch innerhalb der Regierung gibt es Gegenwind: Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Positionspapier deutlich gemacht, dass sie eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus nicht mittragen werde. Während andere europäische Staaten die Amtsverschwiegenheit abbauen, droht Deutschland mit diesen Reformvorhaben eine Kehrtwende hin zu einer Kultur des „verschlossenen Obrigkeitswissens“.