News aus aller Welt
Start
Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?
Technik · 10.08.2026 17:00

Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

Kurz: Die EU fordert einheitliche Regeln gegen digitale Gewalt bis Juni 2027. Wie Deutschland die Vorgaben umsetzt und wo noch Lücken im Schutzkonzept klaffen.

Neue EU-Vorgaben als Taktgeber

Im Frühjahr 2024 verabschiedete die Europäische Union ein wegweisendes Regelwerk zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Obwohl die Richtlinie in Bezug auf Vergewaltigung hinter den Erwartungen vieler feministischer Gruppen zurückblieb, markiert sie einen Fortschritt bei der Regulierung digitaler Übergriffe. Bis zum 14. Juni 2027 müssen die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, verbindliche Standards in nationales Recht überführen. Die Bundesregierung hat somit noch etwa zehn Monate Zeit, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Strafrechtliche Neuregelungen bei bildbasierter Gewalt

Ein zentraler Punkt der EU-Richtlinie ist der Schutz vor bildbasierter Gewalt. Bisher ist das Verbreiten intimer Aufnahmen oder sexualisierter Deepfakes ohne Zustimmung in Deutschland oft nur über Umwege – etwa durch den Tatbestand der Beleidigung oder die Verletzung des Rechts am eigenen Bild – strafbar.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwei Säulen umfasst:

* **Zivilrechtliche Stärkung:** Betroffene sollen ihre Rechte einfacher auf dem Klageweg durchsetzen können.

* **Strafrechtliche Verschärfung:** Die unbefugte Herstellung und Verbreitung intimer Aufnahmen – einschließlich KI-generierter Deepfakes – soll künftig als eigenständiger Straftatbestand mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

Interessanterweise geht der deutsche Entwurf an dieser Stelle über die europäischen Mindestanforderungen hinaus, da er bereits die Erstellung des Materials, etwa durch einen Prompt in einem KI-Generator, unter Strafe stellen will, während die EU-Richtlinie erst bei der Verbreitung ansetzt.

Lücken bei Belästigung und Hassrede

Während die Regierung bei bildbasierter Gewalt und dem Einsatz von GPS-Trackern zur Überwachung Fortschritte macht, sieht sie in anderen Bereichen keinen weiteren Handlungsbedarf. Die EU-Richtlinie fordert explizit die Bestrafung von Cyberbelästigung, wie etwa das ungefragte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte digitale Kampagnen. Die Bundesregierung argumentiert jedoch, dass bestehende Pornografie-Delikte bereits ausreichen, um die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.

Auch bei der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt aus Gründen des Geschlechts bleibt die Regierung zurückhaltend. Obwohl die EU dies als Straftatbestand vorsieht, findet sich im aktuellen deutschen Gesetzentwurf kein entsprechender Passus im Volksverhetzungsparagrafen.

Prävention und Datenerhebung als Herausforderung

Über das Strafrecht hinaus verlangt die EU ein ganzheitliches Konzept, das Prävention und Hilfsangebote einschließt. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, das ein Recht auf Beratung bei digitaler Gewalt vorsieht, ist jedoch erst ab 2032 geplant. Die Verantwortung für die praktische Ausgestaltung liegt hierbei maßgeblich bei den Bundesländern.

Ein weiteres Problem ist die Datenlage. Die polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur angezeigte Fälle ab und lässt das Dunkelfeld außen vor. Eine vom Bundeskriminalamt vorgestellte Dunkelfeldstudie (LeSuBiA) sollte diese Lücke schließen. Kritiker, darunter Vertreter der Linken, bemängeln jedoch, dass die erhobenen Daten zu unpräzise seien, da unterschiedliche Gewaltformen in der Auswertung vermengt würden.

Ausblick und nächste Schritte

Ob die geplanten Gesetzesänderungen noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, hängt vom parlamentarischen Zeitplan ab. Sollte der Entwurf im Herbst im Bundestag debattiert werden, stünde einer fristgerechten Umsetzung der EU-Vorgaben formal nichts im Wege. Dennoch bleibt die Frage offen, wie effektiv die Maßnahmen in der Praxis greifen werden, insbesondere in Bereichen, in denen die Regierung derzeit noch auf bestehende, teils als unzureichend kritisierte Gesetze verweist.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/vintage-technologie-computer-tastatur-16172593/ · Foto: Sidde
Quelle: https://netzpolitik.org/2026/einheitliche-eu-regeln-wie-weit-ist-deutschland-beim-digitalen-gewaltschutz/