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Digital Networks Acts: Kupferabschaltung ist keine Enteignung
Technik · 11.08.2026 20:38

Digital Networks Acts: Kupferabschaltung ist keine Enteignung

Kurz: Ein neues Rechtsgutachten klärt auf: Die geplante Abschaltung von Kupfernetzen im Zuge des Digital Networks Acts ist rechtlich zulässig und keine Enteignung.

Rechtliche Einordnung der Kupferabschaltung

Der geplante Rückbau alter Kupfernetze innerhalb der Europäischen Union sorgt für Diskussionen unter Netzbetreibern. Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage, ob die Abschaltung eine entschädigungspflichtige Enteignung darstellt. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Professor Jürgen Kühling von der Universität Regensburg, das im Auftrag des Telekommunikationsverbands Breko erstellt wurde, kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Maßnahmen im Rahmen des Digital Networks Acts sind rechtlich zulässig und stellen keine unzulässige Enteignung dar.

Abgrenzung zur Enteignung

In der juristischen Debatte wurde vonseiten des Branchenverbands Connect Europe, der die Interessen ehemaliger staatlicher Netzbetreiber vertritt, ein gegenteiliges Gutachten von Professor Roberto Mastroianni vorgelegt. Mastroianni argumentierte, dass die Abschaltung einer De-facto-Enteignung gleichkomme. Kühling widerspricht dieser Einschätzung jedoch deutlich. Er betont, dass Mastroianni einen zu strengen Maßstab ansetzt, der nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) korrespondiert.

Nach Einschätzung von Kühling handelt es sich bei den Regelungen der Artikel 53 bis 61 des Verordnungsentwurfs lediglich um eine „Nutzungsregelung“. Ein dauerhafter Entzug der Eigentumsposition finde nicht statt. Die betroffenen Unternehmen behalten ihre Eigentumsrechte an der Infrastruktur, da physische Bestandteile wie Schächte, Gebäude, Leerrohre und bestehende Wegerechte weiterhin für den Ausbau und Betrieb von Glasfasernetzen (FTTH) genutzt werden können.

Gemeinwohl und Verhältnismäßigkeit

Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit wird durch gewichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Zu den zentralen Argumenten für die Abschaltung gehören:

* **Beschleunigung des Glasfaserausbaus:** Die Umstellung auf moderne Glasfasertechnologie ist ein erklärtes politisches Ziel der EU.

* **Ökologische Nachhaltigkeit:** Glasfasernetze verbrauchen im Betrieb deutlich weniger Strom als die veralteten Kupfernetze.

* **Wettbewerbsförderung:** Ein moderner Infrastrukturstandard schafft gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer.

Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass die Kupfernetze weitgehend abgeschriebene Infrastrukturen darstellen. Ein Teil der Kosten für deren ursprüngliche Ertüchtigung wurde in der Vergangenheit bereits durch Entgelte von Wettbewerbern refinanziert, was die Argumentation einer unzumutbaren finanziellen Belastung durch die Abschaltung zusätzlich schwächt.

Auswirkungen auf die Netzbetreiber

Die unternehmerische Freiheit bleibt laut der Analyse gewahrt. Der Digital Networks Act untersagt nicht den allgemeinen Netzbetrieb, sondern fokussiert sich auf einen spezifischen Teilbereich der Telekommunikation. Netzbetreiber behalten zudem Spielräume, um eigene Pläne für die Kupferabschaltung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben auszugestalten. Durch vorgesehene Übergangsfristen wird sichergestellt, dass kein abrupter Wertverlust eintritt.

Strategische Hintergründe der Telekommunikationsbranche

Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer spezifischen Ausbaustrategie statt. Branchenexperten beobachten, dass insbesondere die Deutsche Telekom Kupferanschlüsse vorrangig dort abschalten möchte, wo sie bereits eigene Glasfasernetze etabliert hat. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, doppelte Betriebskosten und Instandhaltungsaufwände zu vermeiden.

In Gebieten, in denen der Marktführer selbst noch keine Glasfaser verlegt hat, verfolgt das Unternehmen eine andere Strategie: Hier soll der DSL-Betrieb so lange aufrechterhalten werden, bis die Kundenzahlen so weit gesunken sind, dass die Betriebskosten nicht mehr gedeckt werden können. Diese Strategie bietet dem Unternehmen Zeit, während der Konkurrenten ihre Netze in diesen Regionen ausbauen können. Die rechtliche Klärung durch das Gutachten schafft nun mehr Planungssicherheit für den regulatorischen Rahmen, in dem sich dieser Wettbewerb um die digitale Infrastruktur der Zukunft abspielt.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/leiterplatte-maschendraht-elektronische-bauteile-8108683/ · Foto: Mikhail Nilov
Quelle: https://www.golem.de/news/digital-networks-acts-kupferabschaltung-ist-keine-enteignung-2608-211830.html