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Debatte über Befehlsverweigerung - Ehemaliger Vize-Generalinspekteur widerspricht Navid Kermani
Schlagzeilen · 11.08.2026 13:54

Debatte über Befehlsverweigerung - Ehemaliger Vize-Generalinspekteur widerspricht Navid Kermani

Kurz: Nach Navid Kermanis Rede zum Gelöbnis der Bundeswehr entbrennt eine Debatte über die Pflicht zur Befehlsverweigerung. Ein Ex-General widerspricht dem Schriftste

Kontroverse um die soldatische Gehorsamspflicht

Die Rede des Schriftstellers Navid Kermani anlässlich des feierlichen Gelöbnisses der Bundeswehr am 20. Juli hat eine intensive sicherheitspolitische Debatte ausgelöst. Kermani, der auf Einladung des Verteidigungsministeriums zum Gedenken an den militärischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus sprach, rückte dabei die ethische Verantwortung der einzelnen Soldaten in den Fokus. Er betonte, dass das Grundgesetz sowie das Völkerrecht über jedem militärischen Befehl stünden. Daraus leitete er die Schlussfolgerung ab, dass Angehörige der Streitkräfte im Ernstfall die moralische und rechtliche Pflicht hätten, rechtswidrige Befehle zu verweigern.

Einordnung durch militärische Expertise

Dieser Auffassung trat nun der ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Markus Hoppe, in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine“ entgegen. Hoppe, der im Jahr 2025 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, hält die Erwartung an junge Soldaten, komplexe völkerrechtliche Sachverhalte eigenständig zu bewerten, für unrealistisch und systemisch falsch.

Nach Ansicht von Hoppe könne von zwanzigjährigen Rekrutinnen und Rekruten nicht verlangt werden, das Völkerrecht in seiner Tiefe auszulegen. Dies sei auch nicht ihre Aufgabe. Er argumentiert, dass die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit militärischer Operationen bei den dafür ausgebildeten Entscheidungsträgern liege – also beim Parlament, dem Verteidigungsministerium und den Vorgesetzten in der Befehlskette.

Systemische Verantwortung statt individueller Last

Um seine Position zu verdeutlichen, verwies der ehemalige Vize-Generalinspekteur auf historische Beispiele der jüngeren Vergangenheit. Er nannte dabei den Irakkrieg im Jahr 2003 sowie militärische Aktionen der USA und Israels gegen den Iran. In diesen Fällen habe sich die Bundesrepublik Deutschland bewusst gegen eine Beteiligung entschieden. Diese weitreichenden politischen und strategischen Entscheidungen seien innerhalb des staatlichen Systems getroffen worden, nicht durch die individuelle Abwägung der Soldaten vor Ort.

Hintergründe und Perspektiven

Die Debatte berührt den Kern des Selbstverständnisses der Bundeswehr als „Armee im Einsatz“ und ihrer Verankerung in der demokratischen Gesellschaft. Während Kermani an das historische Erbe des Widerstands gegen den Nationalsozialismus appelliert, um ein Bewusstsein für die Grenzen des Gehorsams zu schärfen, warnt die militärische Führungsebene vor einer Überforderung der Truppe.

Die Diskussion wirft grundsätzliche Fragen zur Ausbildung und zum Rechtsverständnis innerhalb der Bundeswehr auf. Es bleibt abzuwarten, ob die Debatte Auswirkungen auf die politische Kommunikation bei künftigen Gelöbnisfeiern haben wird oder ob sie als Anstoß für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der soldatischen Verantwortung in der politischen Bildungsarbeit der Streitkräfte dient. Die unterschiedlichen Standpunkte verdeutlichen die Spannung zwischen dem Ideal des mündigen Staatsbürgers in Uniform und der notwendigen Hierarchie militärischer Strukturen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-person-sitzung-sitzen-5511626/ · Foto: Mike van Schoonderwalt
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/ehemaliger-vize-generalinspekteur-widerspricht-navid-kermani-100.html