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Bundesregierung will "begleitetes Trinken" für Jugendliche verbieten
Schlagzeilen · 12.08.2026 13:52

Bundesregierung will "begleitetes Trinken" für Jugendliche verbieten

Kurz: Die Bundesregierung plant das Ende des sogenannten begleiteten Trinkens. Künftig sollen auch 14- und 15-Jährige keinen Alkohol mehr in Begleitung konsumieren.

Ein Einschnitt in die deutsche Tradition des begleiteten Trinkens

Die Bundesregierung hat ein bedeutendes Vorhaben zur Verschärfung des Jugendschutzes auf den Weg gebracht, das eine langjährige Praxis in Deutschland beenden könnte. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das sogenannte begleitete Trinken für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren untersagt. Bisher war es diesen Jugendlichen gestattet, in Anwesenheit von Erziehungsberechtigten – etwa bei Familienfeiern oder besonderen Anlässen wie einer Jugendweihe – Bier oder Wein zu konsumieren. Diese Ausnahmeregelung soll nun ersatzlos aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen werden. Die Entscheidung markiert einen deutlichen Kurswechsel in der staatlichen Gesundheitspolitik, da der Gesetzgeber die gesundheitlichen Risiken von Alkohol bei Minderjährigen zunehmend kritisch bewertet. Mit der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett ist der erste formale Schritt getan, um den Konsum von alkoholischen Getränken für diese Altersgruppe in jedem Fall zu unterbinden. Die Initiative geht maßgeblich auf die Familienministerin Karin Prien zurück, die den Vorschlag in das Kabinett eingebracht hatte. Damit reagiert die Exekutive auf eine Debatte, die bereits seit geraumer Zeit in Fachkreisen und unter den Gesundheitsministern der Bundesländer geführt wird, um den Schutz vor Suchtgefahren bereits in jungen Jahren konsequent zu erhöhen.

Die Details der geplanten Gesetzesänderung

Im Kern des Gesetzentwurfs steht die Streichung der bisherigen Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz. Bisher durften Jugendliche ab 14 Jahren unter Aufsicht einer personensorgeberechtigten Person – meist den Eltern – alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt zu sich nehmen. Diese Erlaubnis, die oft als Ausdruck familiärer Tradition bei Feierlichkeiten genutzt wurde, soll nun rechtlich unzulässig werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Erwerb und der Verzehr von alkoholischen Getränken für 14- und 15-Jährige künftig unabhängig von der Anwesenheit der Eltern verboten bleibt. Die Altersgrenze von 16 Jahren für den Kauf und öffentlichen Konsum von Bier, Wein und Sekt wird somit absolut gesetzt. Für hochprozentige alkoholische Getränke, wie etwa Schnaps oder Spirituosen, ändert sich an der bestehenden Rechtslage nichts, da diese ohnehin ausschließlich Erwachsenen vorbehalten sind. Die Begründung der Familienministerin Karin Prien (CDU) ist dabei eindeutig: Die bisherige Ausnahme schwäche den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums. Zudem stehe die Praxis im direkten Widerspruch zu den übergeordneten Zielen der Bundesregierung, die eine deutlich effektivere Suchtprävention anstrebt. Die Entscheidung wurde am 12. August 2026 offiziell bekannt gegeben, nachdem das Kabinett den Entwurf gebilligt hatte.

Der Weg zur Neuregelung und der Kontext der Suchtprävention

Der Weg zu diesem Verbot ist das Ergebnis eines längeren politischen Prozesses, der bereits im vergangenen Jahr an Fahrt aufnahm. Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich bereits vor Monaten für eine solche Verschärfung ausgesprochen, da sie die Suchtgefahren durch Alkohol bei Jugendlichen als zunehmend besorgniserregend einstuften. Auch der Bundesrat hatte eine entsprechende Initiative gestartet, um das Jugendschutzgesetz auf Bundesebene anzupassen. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, unterstützte diese Forderungen nachdrücklich. Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer veränderten Wahrnehmung von Alkohol als Droge statt. Während in früheren Generationen ein Glas Sekt für den Enkel bei einem runden Geburtstag oder ein Bier bei der Jugendweihe als gesellschaftlich akzeptiert galt, wird heute verstärkt auf die langfristigen Risiken hingewiesen. Die Bundesregierung sieht sich in der Pflicht, durch eine strengere Gesetzgebung ein klares Signal zu senden. Dabei spielt auch die allgemeine Entwicklung des Drogenkonsums bei jungen Menschen eine Rolle, wie sie etwa im Juni 2026 thematisiert wurde, als der Drogenbeauftragte insbesondere vor den Gefahren durch Kokain warnte. Die Verschärfung beim Alkohol ist somit Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, den Zugang zu Suchtmitteln für Minderjährige konsequent zu erschweren und die gesundheitliche Aufklärung zu intensivieren.

Die Akteure und ihre Rollen im Gesetzgebungsverfahren

An dem Vorhaben sind verschiedene politische Ebenen und Akteure beteiligt. Die Federführung in der Regierung liegt bei der Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU, die den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben und in das Kabinett eingebracht hat. Das Bundeskabinett fungiert als entscheidendes Gremium, das den Entwurf offiziell gebilligt hat. Auf der Seite der Länder haben die Gesundheitsminister eine treibende Rolle gespielt, indem sie den Druck für eine Gesetzesänderung durch ihre Forderungen und die Initiative des Bundesrates erhöht haben. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, nimmt eine zentrale beratende und unterstützende Rolle ein, indem er die fachliche Notwendigkeit eines Verbots unterstreicht. Die betroffene Gruppe sind die 14- und 15-jährigen Jugendlichen, deren bisherige rechtliche Freiheit zum Alkoholkonsum in Begleitung eingeschränkt wird. Zudem sind die Erziehungsberechtigten betroffen, da sie künftig nicht mehr über den Alkoholkonsum ihrer Kinder in diesem Alter entscheiden dürfen, wenn es um den Verzehr von Bier oder Wein geht. Der Gesetzgeber agiert hier als ordnende Instanz, die den Jugendschutz über die bisherige familiäre Autonomie stellt, um den gesundheitlichen Risiken entgegenzuwirken.

Einordnung der neuen gesundheitspolitischen Ausrichtung

Einzuordnen ist das Vorhaben der Bundesregierung als eine deutliche Abkehr von liberaleren Ansätzen im Jugendschutz. Den Berichten zufolge ist die Streichung des begleiteten Trinkens ein Versuch, die gesellschaftliche Normalisierung von Alkoholkonsum bei Minderjährigen zu unterbrechen. Die Argumentation der Bundesregierung stützt sich dabei auf die Annahme, dass jede Form des Alkoholkonsums in jungen Jahren das Risiko für spätere Suchterkrankungen erhöht. Die gesundheitspolitische Bewertung ist demnach eindeutig: Ein Schutz, der Ausnahmen zulässt, wird als inkonsequent betrachtet. Die Entscheidung, das begleitete Trinken zu verbieten, unterstreicht den Willen der Regierung, die Suchtprävention als staatliche Aufgabe priorisiert zu behandeln. Kritiker könnten zwar anführen, dass die familiäre Erziehung durch ein solches Verbot bevormundet wird, doch die offizielle Linie der Ministerin Prien betont, dass der Schutz vor den erheblichen gesundheitlichen Folgen des Alkohols höher zu gewichten sei als die bisherige Praxis. Es ist ein Paradigmenwechsel, der die Verantwortung der Eltern in diesem Punkt beschneidet, um den Jugendschutz auf ein einheitliches, strengeres Niveau zu heben, das keine Interpretationsspielräume mehr lässt.

Offene Fragen und der weitere parlamentarische Weg

Obwohl der Gesetzentwurf klare Konturen aufweist, bleiben einige Fragen unbeantwortet. Der Quelltext gibt beispielsweise keinen Aufschluss darüber, wie die Durchsetzung des Verbots im privaten Raum kontrolliert werden soll, da das begleitete Trinken meist in geschlossenen familiären Kontexten stattfindet. Auch bleibt offen, ob es Übergangsfristen geben wird oder ab welchem konkreten Datum das Gesetz nach einer möglichen Verabschiedung in Kraft treten soll. Zudem werden keine Details zu möglichen Sanktionen bei Verstößen genannt, etwa ob Eltern mit Bußgeldern rechnen müssen, wenn sie ihren Kindern entgegen der neuen Regelung Alkohol anbieten. Was das weitere Vorgehen betrifft, ist der nächste Schritt klar definiert: Der Bundestag wird sich nun mit dem Gesetzentwurf befassen und darüber beraten. Ob es im parlamentarischen Prozess noch zu Änderungen am Entwurf kommen wird, bleibt abzuwarten. Da das Kabinett den Vorschlag bereits gebilligt hat, ist davon auszugehen, dass die Koalitionsfraktionen das Vorhaben unterstützen. Ein konkreter Zeitplan für die abschließende Abstimmung im Bundestag wurde jedoch im vorliegenden Text nicht genannt. Der Prozess befindet sich somit in einer Phase, in der die parlamentarische Debatte erst noch beginnen muss, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-kaffee-tasse-smartphone-7256305/ · Foto: MART PRODUCTION
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kabinett-alkoholverbot-jugendliche-100.html