Neue Hürden für den Zugang zu sozialen Medien
Die österreichische Bundesregierung hat eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die den Zugang zu sozialen Netzwerken und Videoplattformen grundlegend verändern könnte. Ziel des Vorhabens ist es, den Jugendschutz im digitalen Raum durch eine verpflichtende Altersverifikation drastisch zu verschärfen. Ab dem Jahr 2027 sollen Personen unter 14 Jahren – im Gesetzestext als „Unmündige“ bezeichnet – von der Nutzung betroffener Dienste ausgeschlossen werden.
Der Entwurf zur Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase. Er richtet sich an Plattformen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben oder mit Unternehmen verbunden sind, die in der EU ansässig sind, sofern sie sich gezielt an ein Publikum in Österreich wenden.
Welche Plattformen sind betroffen?
Die Definition der erfassten Dienste ist breit gefasst. Als „Video-Sharing-Plattform“ gelten Angebote, die Informationen, Unterhaltung oder Bildung vermitteln und bei denen der Betreiber die inhaltliche Organisation übernimmt – sei es durch Algorithmen oder menschliche Kuration. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Dienst direkt bezahlt wird oder werbefinanziert ist; entscheidend ist der wirtschaftliche Charakter des Angebots.
Die Novelle greift insbesondere bei Diensten, die bestimmte Funktionen aufweisen, welche den Jugendschutz gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem:
* Automatisierte Wiedergabe von Inhalten.
* Endloses Scrolling (Infinite Scrolling).
* Empfehlungssysteme, bei denen mehr als ein Drittel der Inhalte nicht von selbst gewählten Kontakten stammen.
* Ermöglichung direkter Kontakte zu fremden Nutzern ohne bestehendes Kontaktverhältnis.
* Push-Benachrichtigungen, die nicht sicherheitsrelevant oder individuell abonniert sind.
* Anreize zur Interaktion mit Inhalten oder anderen Nutzern.
Reine Online-Speicherdienste, bei denen der Betreiber keine inhaltliche Anordnung vornimmt, bleiben von der Regelung ausgenommen.
Technische Umsetzung der Altersprüfung
Um den Datenschutz zu wahren, soll die Altersverifikation nicht direkt durch den Plattformbetreiber erfolgen. Stattdessen ist ein unabhängiger Dritter vorgesehen, der das Alter prüft und lediglich ein Signal an die Plattform sendet, ob der Nutzer das 14. Lebensjahr vollendet hat oder nicht. Die Betreiber sind dazu angehalten, offene Standards zu nutzen, während den Prüfstellen das Führen eines zentralen Nutzungsprotokolls untersagt wird.
Die Anforderungen an die Identitätsprüfung sind hoch angesetzt. Die Regierung orientiert sich hierbei an den Standards, die für Finanzinstitute im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung gelten. Als bevorzugtes Instrument wird die elektronische ID Austria propagiert.
Politische Kontroversen und Sanktionen
Das Vorhaben stößt auf ein geteiltes Echo. Während die Grünen das Ziel des Jugendschutzes unterstützen, kritisieren sie die rechtliche Unschärfe des Entwurfs und bemängeln ein Missverhältnis zwischen Datenschutz-Marketing und konkreten Lösungen. Die FPÖ lehnt den Gesetzesentwurf entschieden ab und wertet diesen als Zensurmaßnahme unter dem Deckmantel des Jugendschutzes.
Die Durchsetzung des Gesetzes soll durch empfindliche Strafen gesichert werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 150.000 Euro. Für Anbieter, die von der EU-Kommission als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft werden, könnten die Sanktionen noch gravierender ausfallen: Hier sind Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.
Hintergrund und Ausblick
Die Notwendigkeit einer so strikten Regelung wird in Regierungskreisen mit dem Schutz vor Inhalten begründet, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen könnten. Da die genaue Auslegung dieser Begriffe der Regulierungsbehörde obliegt, bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis gestaltet. Interessierte Bürger und Organisationen haben noch bis zum 21. September die Möglichkeit, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Stellung zu dem Entwurf zu beziehen.