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Anklage gegen Wiesbadens Ex-OB Sven Gerich wegen Bestechlichkeit erhoben
Regional · 11.08.2026 10:40

Anklage gegen Wiesbadens Ex-OB Sven Gerich wegen Bestechlichkeit erhoben

Kurz: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen den ehemaligen Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich wegen Bestechlichkeit erhoben. Es geht um Mietwohnunge

Juristisches Nachspiel für den ehemaligen Oberbürgermeister

Der frühere Oberbürgermeister von Wiesbaden, Sven Gerich, sieht sich erneut mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz bekannt gab, wurde gegen den ehemaligen Kommunalpolitiker Anklage erhoben. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Vorwürfe der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, die sich auf seine berufliche Tätigkeit nach seiner Amtszeit als Oberbürgermeister beziehen.

Hintergrund der Vorwürfe

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Wiesbadener Oberbürgermeisters, das er zwischen 2013 und 2019 innehatte, war Gerich als Angestellter bei der Immobilienfirma J. Molitor mit Sitz in Ingelheim tätig. In dieser Funktion war er unter anderem für die Vergabe von Mietwohnungen zuständig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun vor, seine Position ausgenutzt zu haben, um sich persönliche finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Konkret soll Gerich Mietinteressenten bevorzugt behandelt haben, sofern diese bereit waren, ihm Bargeldzahlungen im dreistelligen Bereich zukommen zu lassen. Unterstützt worden sein soll er dabei von einem mutmaßlichen Komplizen, der die entsprechenden Kontakte vermittelt und dafür eine Provision erhalten haben soll. Die betroffene Immobilienfirma soll von den Machenschaften laut den Ermittlungsbehörden keine Kenntnis gehabt haben.

Der konkrete Anklagepunkt

Obwohl die Ermittler im Zuge der Beweisaufnahme zahlreiche Mobiltelefone auswerteten, gestaltete sich die Beweisführung aufgrund der verschlüsselten oder unpräzisen Kommunikation der Beteiligten schwierig. Da in den ausgewerteten Nachrichten häufig keine Namen genannt wurden, konzentriert sich die Anklage derzeit auf einen nachweisbaren Einzelfall: Im Mai 2022 sollen Gerich und sein mutmaßlicher Komplize von einem Mietinteressenten 750 Euro gefordert und entgegengenommen haben, um diesem den Zuschlag für eine Wohnung in Mainz zu sichern. Allen Beteiligten, einschließlich des Mietinteressenten, sei dabei bewusst gewesen, dass es sich um eine illegale Gegenleistung handelte.

Ermittlungsstand und weitere Vorwürfe

Nicht alle ursprünglichen Verdachtsmomente konnten erhärtet werden. Ein Vorwurf, wonach der mutmaßliche Komplize Mietinteressenten Anleitungen zur Erlangung von Wohnberechtigungsscheinen unter falschen Voraussetzungen gegeben haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Die Beweislage reichte hierfür nicht aus.

Sven Gerich selbst weist die Vorwürfe der Bestechlichkeit zurück, wie er bereits seit Bekanntwerden der Ermittlungen im Jahr 2023 betont. Auch sein mutmaßlicher Komplize bestreitet die Anschuldigungen. Der dritte Angeklagte, der Mietinteressent, hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Frühere juristische Auseinandersetzungen

Für den ehemaligen Oberbürgermeister ist dies nicht die erste juristische Konfrontation. Bereits im Jahr 2020 wurde Gerich vom Amtsgericht München wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Damals ging es um kostenlose Aufenthalte in einer Ferienvilla in Südfrankreich sowie in einem Münchner Fünf-Sterne-Hotel, die ihm von einem Gastronomen gewährt wurden, der auch in Wiesbaden geschäftlich tätig ist. Aufgrund der damaligen Vorwürfe hatte Gerich bereits 2019 auf eine erneute Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters verzichtet.

Ausblick auf das Verfahren

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Amtsgericht Mainz entscheiden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen Gerich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sollte das Gericht von einem gewerbsmäßigen Vorgehen ausgehen, könnte das Strafmaß sogar bis zu fünf Jahre Haft betragen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/polizei-suv-neben-marineschiff-mit-f-805-kennzeichnung-33589248/ · Foto: Martijn Stoof
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-anklage-gegen-wiesbadens-ex-ob-sven-gerich-wegen-bestechlichkeit-erhoben-100.html