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Regional · 19.08.2026 08:14

Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt steht wegen Mordvorwurfs erneut vor Gericht

Kurz: Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Zahnarztpraxis wird der Fall neu verhandelt: Dem Narkosearzt wird nun Mord durch Unterlassen vorgeworfen.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Ein erschütternder Fall aus einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Hochtaunus kehrt vor das Landgericht Frankfurt zurück. Im Zentrum steht ein heute 69-jähriger Anästhesist, der sich erneut wegen des Todes eines vierjährigen Mädchens sowie der lebensgefährlichen Erkrankung dreier weiterer Kinder verantworten muss. Der Vorfall ereignete sich am 18. September 2021. Damals verabreichte der Mediziner den Kindern ein Narkosemittel, das zuvor bereits bei einer erwachsenen Patientin zum Einsatz gekommen war. Die Verwendung derselben Flasche Propofol führte zu einer massiven Verunreinigung, die bei den betroffenen Kindern eine schwere Sepsis auslöste. Während ein Kind an den Folgen der Infektion verstarb, überlebten drei weitere Kinder nur knapp durch eine intensivmedizinische Behandlung. Der ursprüngliche Prozess endete im November 2024 mit einer Verurteilung wegen Totschlags und dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen. Da die Staatsanwaltschaft jedoch in Revision ging und eine Verurteilung wegen Mordes anstrebt, hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Nun muss sich das Landgericht Frankfurt erneut mit der juristischen Einordnung der Tat befassen, wobei insbesondere die Frage der Verdeckungsabsicht im Fokus steht.

Die Einzelheiten des Falls

Die Ereignisse vom 18. September 2021 in der Kronberger Praxis sind durch eklatante Hygieneverstöße geprägt. Der Angeklagte, ein Anästhesist und Notfallmediziner aus Bensheim, der zum Zeitpunkt des Geschehens bereits im Ruhestand war, nutzte für die Behandlung der vier Kinder eine Propofol-Flasche, die er zuvor bereits bei einer erwachsenen Patientin angebrochen hatte. Diese Praxis widersprach jeglichen medizinischen Standards und führte zur Kontamination des Mittels. Die Folgen waren verheerend: Alle vier Kinder erkrankten an einer Sepsis. Ein vierjähriges Mädchen verlor dabei ihr Leben. Drei weitere Kinder mussten in der Folge auf Intensivstationen um ihr Leben kämpfen. Der Angeklagte, der während des ersten Prozesses äußerlich unbewegt blieb, hatte der Familie des verstorbenen Mädchens eine Zahlung von 20.000 Euro zugesichert. Ein Verteidiger stellte im ersten Verfahren keinen konkreten Strafantrag. Der heute 69-Jährige ist zudem kein unbeschriebenes Blatt: Er ist bereits wegen der fahrlässigen Tötung einer anderen erwachsenen Patientin aus dem Jahr 2019 vorbestraft, was in der juristischen Bewertung des aktuellen Verfahrens eine Rolle spielt. Seine Approbation wurde ihm bereits in der Vergangenheit entzogen.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Der juristische Weg dieses Falls ist lang und komplex. Nach dem Vorfall im September 2021 wurde der Mediziner angeklagt und im November 2024 erstinstanzlich zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Frankfurt sah es damals als erwiesen an, dass der Arzt den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht explizit beabsichtigt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die Anklagebehörde vertritt die Auffassung, dass der Arzt die Kinder nicht aus Versehen oder durch bloße Nachlässigkeit in Lebensgefahr brachte, sondern den Tod bewusst in Kauf nahm, um eigene Hygienemängel zu vertuschen. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation in Teilen und hob das Urteil auf. Die Begründung: Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Mordverurteilung zu eng ausgelegt. Nach der Aufhebung des Urteils im Januar 2026 wurde der Angeklagte aufgrund bestehender Fluchtgefahr festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der nun beginnende Prozess soll klären, ob die Kriterien für ein Morddelikt – insbesondere eine Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe – erfüllt sind.

Die Beteiligten im Verfahren

Die juristische Aufarbeitung des Falls liegt in den Händen der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt. Auf der Anklagebank sitzt der 69-jährige ehemalige Anästhesist aus Bensheim. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt vertreten, deren Sprecher Dominik Mies bereits im Vorfeld die Strategie der Behörde erläuterte. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Mediziner um die kurze Nachweisbarkeit bestimmter Sepsis-Erreger im Blut wusste. Durch das bewusste Unterlassen einer notärztlichen Versorgung habe er sich Zeit verschafft, um die begangenen Hygienemängel zu verschleiern. Auf der Seite der Betroffenen stehen die Familien der vier Kinder, wobei der Tod des vierjährigen Mädchens das schmerzhafteste Ereignis darstellt. Der Angeklagte wird durch einen Verteidiger vertreten, der bereits im ersten Prozess agierte. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das erste Urteil aufzuheben, hat die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt, da das höchste deutsche Strafgericht die bisherige Prüfung der Mordmerkmale als unzureichend bewertete und eine erneute, tiefere Auseinandersetzung mit den Beweggründen des Angeklagten forderte.

Einordnung der juristischen Situation

Einzuordnen ist das Verfahren als eine juristische Auseinandersetzung um die Schwere der Schuld. Während das erste Urteil den Fokus auf die Fahrlässigkeit und den Totschlag legte, zielt die aktuelle Revision auf die Mordmerkmale ab. Den Berichten zufolge ist die zentrale Frage, ob der Angeklagte den Tod der Kinder als notwendiges Mittel in Kauf nahm, um seine berufliche Existenz oder seinen Ruf zu schützen. Die Staatsanwaltschaft unterstellt ihm ein kalkuliertes Handeln: Indem er die Kinder nicht sofort in eine professionelle notärztliche Versorgung gab, habe er bewusst in Kauf genommen, dass sich die Sepsis verschlimmert, nur um die Beweise für seine hygienischen Versäumnisse zu minimieren. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass hier eine Verdeckungsabsicht vorlag, wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe die zwingende Konsequenz. Die Vorstrafe wegen fahrlässiger Tötung aus dem Jahr 2019 unterstreicht zudem die Schwere der Vorwürfe, da sie ein Muster an medizinischem Fehlverhalten nahelegt, das weit über einen einmaligen Ausrutscher hinausgeht.

Offene Fragen und Lücken im Sachverhalt

Obwohl der Sachverhalt in seinen Grundzügen durch das erste Urteil geklärt scheint, bleiben zentrale Fragen offen. Der Quelltext beantwortet nicht, wie genau der Angeklagte den zeitlichen Ablauf in der Praxis am 18. September 2021 wahrnahm und ob er tatsächlich glaubte, die Sepsis-Erreger durch das Unterlassen einer Notfallbehandlung unbemerkt aus dem Blutkreislauf der Kinder verschwinden lassen zu können. Ebenso bleibt unklar, welche konkreten internen Überlegungen der Arzt in den Stunden zwischen der Narkosegabe und dem kritischen Zustand der Kinder anstellte. Die Frage, ob es neben der Verdeckungsabsicht weitere Motive gab, die das Gericht als niedrige Beweggründe einstufen könnte, wird erst im Verlauf der neuen Hauptverhandlung geklärt werden können. Auch die genaue psychologische Verfassung des Angeklagten während der Tatzeit ist bisher nur fragmentarisch beleuchtet worden. Die Lücke zwischen dem medizinischen Fehlverhalten und der bewussten Inkaufnahme des Todes bleibt der Kernpunkt, den das Gericht nun durch die Zeugenbefragungen und die Beweisaufnahme schließen muss.

Wie es weitergeht

Das Landgericht Frankfurt hat für den kommenden Mittwoch den Beginn der neuen Hauptverhandlung terminiert. Nachdem der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes präzisiert hat, steht nun eine umfassende neue Beweisaufnahme an. Der Angeklagte, der seit Januar 2026 in Untersuchungshaft sitzt, wird sich erneut vor der Schwurgerichtskammer verantworten müssen. Die Dauer des Prozesses ist derzeit nicht absehbar, da die Beweisaufnahme aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der juristischen Komplexität der Mordmerkmale sehr detailliert geführt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass erneut medizinische Sachverständige gehört werden, um die Kausalität zwischen der verunreinigten Propofol-Flasche und dem Tod des Kindes sowie der Erkrankung der anderen drei Kinder zweifelsfrei zu belegen. Das Urteil, das in diesem Prozess gefällt wird, wird darüber entscheiden, ob der 69-Jährige für den Rest seines Lebens in Haft bleiben wird oder ob das Gericht erneut zu einer anderen juristischen Bewertung der Schuld gelangt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-vierjaehrige-in-zahnarztpraxis-gestorben-narkosearzt-steht-wegen-mordvorwurfs-erneut-vor-gericht-100.html