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Urheberrechtsklage gegen KI-Entwickler: Sony und Warner verklagen Anthropic
Technik · 31.08.2026 08:55

Urheberrechtsklage gegen KI-Entwickler: Sony und Warner verklagen Anthropic

Kurz: Sony Music und Warner Chappell Music haben Klage gegen den KI-Entwickler Anthropic wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen beim Training von Claude eingere

Ein juristischer Schlagabtausch um geistiges Eigentum

Am 28. August 2026 erreichte der anhaltende Konflikt zwischen der Musikindustrie und den Entwicklern generativer Künstlicher Intelligenz eine neue Eskalationsstufe. Die renommierten Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eine umfangreiche Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Im Zentrum der Vorwürfe steht die Behauptung, dass Anthropic urheberrechtlich geschützte Musikkompositionen in erheblichem Umfang ohne die erforderliche Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle der Reihe Claude verwendet habe. Die Kläger werfen dem Unternehmen nicht nur die unautorisierte Nutzung der Werke als Trainingsmaterial vor, sondern kritisieren auch, dass die KI-Modelle in der Lage seien, geschützte Liedtexte in ihren Antworten nahezu wortgetreu wiederzugeben. Die Klage richtet sich dabei nicht ausschließlich gegen die juristische Person Anthropic, sondern nimmt auch die Mitgründer des Unternehmens, Dario Amodei und Benjamin Mann, persönlich in die Verantwortung. Damit weitet sich der Kreis derer, die sich gegen die Praktiken der KI-Entwickler zur Wehr setzen, erneut aus, und die Fronten zwischen den Inhabern geistiger Eigentumsrechte und den Anbietern moderner Sprachmodelle verhärten sich weiter.

Die Details der Klageschrift und die Forderungen der Kläger

Die Klageschrift, die laut Berichten von Musicbusinessworldwide eingereicht wurde, ist in vier zentrale Anklagepunkte unterteilt. Diese umfassen den direkten Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch illegale Torrent-Downloads, die Beihilfe zu diesen Handlungen durch die Mitgründer Amodei und Mann sowie den Vorwurf des direkten Verstoßes und der systematischen Entfernung von Urheberrechtsmerkmalen durch Anthropic. Die Kläger fordern Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 150.000 US-Dollar für jede einzelne vorsätzliche Verletzung der Schutzrechte. Zusätzlich verlangen sie eine Entschädigung von bis zu 25.000 US-Dollar für jedes entfernte Urheberrechtsmerkmal. Neben dem finanziellen Ausgleich zielen die Kläger auf eine grundlegende Änderung der Geschäftspraktiken ab: Sie fordern ein Geschworenenverfahren, die vollständige Vernichtung sämtlicher Kopien der geschützten Werke sowie eine umfassende Offenlegung der verwendeten Trainingsdaten. Zu den explizit genannten Werken, deren Rechte verletzt worden sein sollen, zählen weltbekannte Titel wie „Ain't No Mountain High Enough“, „All I Want for Christmas is You“, „Eye of the Tiger“, „Livin' On a Prayer“, „September“, „Hallelujah“, „Uptown Funk“ sowie „Paper Rings“ von Taylor Swift. Die Kläger betonen, dass die Schutzmechanismen der KI durch einfache Umformulierungen der Prompts leicht zu umgehen seien.

Ein historischer Kontext der Auseinandersetzung

Der aktuelle Rechtsstreit ist keineswegs ein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in eine lange Reihe von juristischen Auseinandersetzungen ein, die bereits seit Oktober 2023 die Branche beschäftigen. Damals reichten die Universal Music Publishing Group, die Concord Music Group und ABKCO eine erste Klage gegen Anthropic ein. Im Januar 2026 folgte eine zweite Klage derselben Verlage, die sich auf mehr als 20.000 Werke bezog und Schadensersatzforderungen in Höhe von über drei Milliarden US-Dollar zum Gegenstand hatte. Auch andere Akteure der Musikbranche haben sich dem juristischen Widerstand angeschlossen: BMG reichte im März 2026 eine Klage wegen 493 Kompositionen ein, und Round Hill Music folgte am 17. August 2026. Die Vorwürfe stützen sich teilweise auf Erkenntnisse aus einem anderen Verfahren, namentlich „Bartz gegen Anthropic“. Diesen Dokumenten zufolge soll Benjamin Mann bereits im Juni 2021 etwa fünf Millionen raubkopierte Bücher über BitTorrent von der Plattform Library Genesis heruntergeladen haben. Mitarbeiter des Unternehmens sollen zudem im Juli 2022 weitere zwei Millionen Werke von der Seite Pirate Library Mirror bezogen haben. Ergänzend dazu wird Anthropic vorgeworfen, lizenziert betriebene Textportale wie Musixmatch und Lyricfind gezielt durch Scraping-Methoden ausgelesen zu haben.

Die Akteure und ihre Rollen im Rechtsstreit

Auf der Seite der Kläger stehen die großen Musikverlage, die ihre Interessen durch die Wahrung des geistigen Eigentums ihrer Künstler und Komponisten legitimiert sehen. Sony Music Publishing und Warner Chappell Music agieren hier als zentrale Instanzen, die nun gemeinsam mit anderen Branchengrößen wie Universal, Concord und BMG gegen Anthropic vorgehen. Auf der Gegenseite steht Anthropic als KI-Entwickler, dessen Modelle, insbesondere die Claude-Reihe, auf der Verarbeitung riesiger Datenmengen basieren. Die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann werden in der Klageschrift persönlich adressiert, was die Schwere der Vorwürfe unterstreicht. Die juristische Auseinandersetzung wird vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien geführt. Interessanterweise zeigt sich, dass die Musikbranche in dieser Frage keineswegs geschlossen agiert, wenn es um andere KI-Unternehmen geht: Während Warner Music beispielsweise im November 2025 einen Vergleich mit dem KI-Musikgenerator Suno schloss und eine Lizenzpartnerschaft vereinbarte, verfolgen Sony und Universal gegen Suno weiterhin eine harte Linie und haben die Zahl der geltend gemachten Verletzungen im Mai 2026 auf über 61.000 Werke ausgeweitet.

Einordnung der rechtlichen und strategischen Lage

Einzuordnen ist die Klage als Teil eines größeren, systemischen Konflikts zwischen der Kreativwirtschaft und der Technologiebranche. Den Berichten zufolge geht es bei diesen Verfahren nicht nur um den konkreten Schadensersatz, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten unter das Konzept des „Fair Use“ fällt oder eine illegale Verwertung darstellt. Die Musikverlage argumentieren, dass die KI-Modelle durch die unautorisierte Nutzung ihrer Kataloge direkt mit den Urhebern konkurrieren und deren Geschäftsmodell untergraben. Dass die Verlage nun auch die persönliche Haftung der Gründer ins Visier nehmen, lässt auf eine Strategie schließen, den Druck auf die Unternehmensführung maximal zu erhöhen. Ein interessanter Aspekt für die rechtliche Bewertung ist das Urteil des Landgerichts München I vom Juli 2026, das in einem separaten Fall gegen Suno zugunsten der Gema entschied und die Fair-Use-Einrede des KI-Unternehmens verwarf. Auch wenn dieses Urteil in Deutschland noch nicht rechtskräftig ist, könnte es als Indiz für die wachsende Skepsis der Justiz gegenüber den Argumentationsmustern der KI-Entwickler dienen.

Offene Fragen und der Blick in die Zukunft

Die vorliegenden Informationen lassen einige zentrale Fragen unbeantwortet, die für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein könnten. So bleibt unklar, wie Anthropic die Vorwürfe des massenhaften Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material durch seine Gründer und Mitarbeiter im Detail entkräften will oder ob sie diese als Teil einer gängigen Trainingspraxis rechtfertigen werden. Ebenso ist offen, inwieweit die technischen Schutzmechanismen, die Anthropic zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen implementiert hat, vor Gericht als ausreichend oder fahrlässig eingestuft werden. Die Klageschrift nennt zwar konkrete Beispiele für die Umgehung dieser Schutzmaßnahmen, doch eine abschließende richterliche Bewertung steht noch aus. Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich von den kommenden Schritten vor dem US-Bezirksgericht ab. Ein Urteil im Fall Suno, das noch aussteht, könnte zudem eine Signalwirkung für den gesamten Sektor haben. Die Branche wartet nun darauf, ob es zu einer ähnlichen Lizenzpartnerschaft wie bei Warner und Suno kommen wird oder ob die Auseinandersetzung in einem langwierigen Prozess mündet, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI-Training in den USA nachhaltig verändern könnte.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/nahaufnahme-eines-computerbildschirms-mit-code-34804024/ · Foto: Daniil Komov
Quelle: https://www.golem.de/news/urheberrechtsklage-gegen-ki-entwickler-sony-und-warner-verklagen-anthropic-2608-212432.html