Neue Auflagen für Google nach DMA-Verstoß
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) erstmals Bußgelder gegen Google verhängt. Der US-Technologiekonzern muss insgesamt 890 Millionen Euro zahlen, da die Behörde wettbewerbswidriges Verhalten in der Google-Suche sowie im Play Store festgestellt hat. Diese Entscheidung markiert einen weiteren Schritt der EU, die Marktmacht großer Digitalkonzerne zu begrenzen und ein offeneres Ökosystem zu fördern.
Bevorzugung eigener Dienste in der Suche
Ein wesentlicher Teil der Strafe, konkret 460 Millionen Euro, entfällt auf die Praxis, eigene Dienste innerhalb der Suchergebnisse zu bevorzugen. Nutzer, die nach Reiseangeboten wie Hotels oder Flügen suchen, erhalten laut EU-Kommission primär Googles eigene Vergleichsdienste angezeigt. Konkurrierende Plattformen wie Booking.com oder Skyscanner geraten dadurch in den Hintergrund.
Die Kommission betont, dass diese Praxis über frühere Verfahren, etwa den Fall Google Shopping aus dem Jahr 2017, hinausgeht. Mittlerweile sind auch Bereiche wie Google Maps, Übersetzungen, Spiele und Sportergebnisse betroffen. Ein Beispiel hierfür ist die Darstellung von Sportergebnissen, die Nutzer direkt in der Suche abrufen können, wodurch Klicks auf spezialisierte Nachrichtenseiten wie den Kicker ausbleiben. Google ist nun verpflichtet, eigene Angebote und die von Wettbewerbern gleichwertig zu behandeln, indem entweder die Sichtbarkeit der Konkurrenz erhöht oder die der eigenen Dienste angepasst wird.
Einschränkungen im Google Play Store
Weitere 430 Millionen Euro Bußgeld betreffen den Google Play Store. Der DMA schreibt vor, dass App-Entwickler ihre Kunden über alternative Kaufmöglichkeiten informieren und auf externe Webseiten oder andere App-Stores verweisen dürfen. Nach Angaben der Kommission hat Google diese Kommunikation technisch und vertraglich unterbunden. Zudem wurden die Provisionen und deren Laufzeiten als nicht vereinbar mit den DMA-Vorgaben eingestuft.
Auswirkungen auf die KI-Suche
Obwohl die neue KI-gestützte Suche von Google nicht direkt Gegenstand dieses speziellen Verfahrens war, stellt die Kommission klar, dass die DMA-Prinzipien auch hier Anwendung finden. Google darf demnach auch in KI-generierten Antworten keine eigenen Dienste bevorzugen. Dies ist von hoher Relevanz, da Studien darauf hindeuten, dass Chatbots und KI-Übersichten das Nutzerverhalten verändern und den Traffic für klassische Online-Medien reduzieren könnten.
Reaktionen und nächste Schritte
Google hat bereits erste Anpassungen bei der Darstellung von Suchergebnissen und Sportinhalten sowie bei den Regeln für externe Kaufangebote im Play Store vorgenommen. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob diese Maßnahmen ausreichen. Der Konzern hat nun 60 Tage Zeit, um weitere notwendige Änderungen umzusetzen, andernfalls drohen zusätzliche Strafzahlungen.
Die Reaktionen auf die Entscheidung fallen unterschiedlich aus. Während Vertreter der Zivilgesellschaft und Verbraucherschützer die Strafen als längst überfällig bezeichnen, kritisiert Google-Manager Kent Walker den Beschluss scharf. Er befürchtet eine Verschlechterung der Produktqualität und sieht die Entscheidung als Ergebnis einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer. Auch auf politischer Ebene gibt es Spannungen: Die US-Regierung betrachtet den DMA kritisch als Handelshemmnis. Trotz dieser Differenzen beharrt die EU-Kommission darauf, dass die europäische Gesetzgebung nicht verhandelbar sei.
Mit einem Bußgeld in Höhe von 0,22 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bleibt die Strafe deutlich unter dem möglichen Maximalwert von zehn Prozent. Kritiker wie die EU-Abgeordnete Alexandra Geese halten die Summe daher für nicht verhältnismäßig zum verursachten wirtschaftlichen Schaden. Ob Google den Rechtsweg gegen die Entscheidung beschreitet, ist derzeit noch offen.