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Umweltschutz - EU-Umweltkommissarin will Einzelregel in neuer Verpackungsordnung nicht umsetzen
Schlagzeilen · 12.08.2026 16:56

Umweltschutz - EU-Umweltkommissarin will Einzelregel in neuer Verpackungsordnung nicht umsetzen

Kurz: EU-Umweltkommissarin Roswall fordert, eine bürokratische Hürde der neuen Verpackungsordnung bei grenzüberschreitenden Verkäufen vorerst nicht anzuwenden.

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die seit dem 12. August 2026 in Kraft getretene neue EU-Verpackungsordnung sorgt unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten für politischen Zündstoff. Die EU-Umweltkommissarin Roswall hat sich mit einem dringenden Appell an die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten gewandt. Sie fordert diese dazu auf, eine spezifische Regelung innerhalb des neuen Regelwerks vorerst nicht durchzusetzen. Konkret geht es um die Vorschrift, dass Händler, die ihre Produkte in andere EU-Mitgliedsländer vertreiben möchten, sich in jedem dieser Staaten einzeln registrieren und zudem einen Bevollmächtigten benennen müssen. Dieser bürokratische Aufwand wird von vielen Seiten als Hürde für den grenzüberschreitenden Handel kritisiert. Roswall hat die nationalen Behörden explizit dazu aufgerufen, von Sanktionen gegen Unternehmen abzusehen, solange diese die Registrierungspflicht noch nicht umgesetzt haben. Ihr Ziel ist es, den Druck von den betroffenen Firmen zu nehmen, während sie gleichzeitig auf eine schnelle legislative Korrektur durch die europäischen Institutionen drängt.

Die Einzelheiten der Regelung

Die umstrittene Bestimmung verpflichtet Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind, zu einem hohen administrativen Aufwand. Wer Waren in ein anderes EU-Land exportiert, muss sich dort offiziell registrieren und einen lokalen Bevollmächtigten einsetzen. Diese Anforderung hat insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen für erhebliche Kritik gesorgt, da die Kosten und der organisatorische Aufwand für grenzüberschreitende Verkäufe dadurch massiv ansteigen könnten. EU-Umweltkommissarin Roswall hat nun reagiert und einen Vorschlag unterbreitet, diese spezifische Regelung für europäische Hersteller vorübergehend auszusetzen. Sie setzt darauf, dass sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union die Verpackungsregeln für kleine Unternehmen ohne weitere Verzögerungen vereinfachen werden. Die Verpackungsordnung selbst ist ein umfangreiches Dokument, das weit über diese Registrierungspflicht hinausgeht. Sie enthält zahlreiche Einzelmaßnahmen, darunter das Verbot bestimmter Einwegplastikverpackungen sowie die Einführung neuer, strengerer Grenzwerte für sogenannte Ewigkeitschemikalien, die in vielen Verpackungsmaterialien enthalten sind.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die neue Verpackungsordnung ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen auf europäischer Ebene, die nun mit dem Inkrafttreten am 12. August 2026 ihren vorläufigen Abschluss gefunden haben. Doch bereits kurz nach dem Start zeigt sich, dass die praktische Umsetzung auf erhebliche Widerstände stößt. Die Regelung zur Registrierungspflicht, die nun im Zentrum der Debatte steht, war als Teil der Bemühungen gedacht, die Verantwortung der Hersteller für ihre Verpackungsabfälle grenzüberschreitend zu regeln. Den Berichten zufolge hat sich jedoch schnell herausgestellt, dass die Umsetzung für kleinere Marktteilnehmer kaum praktikabel ist. Die Kritik aus der Wirtschaft, insbesondere von kleineren Händlern, hat die EU-Kommission unter Zugzwang gesetzt. Die Forderung der Kommissarin, von Sanktionen abzusehen, ist somit als Notbremse zu verstehen, um den europäischen Binnenmarkt nicht durch übermäßige Bürokratie zu lähmen, während man gleichzeitig versucht, die ökologischen Ziele der Verordnung beizubehalten.

Die Beteiligten und ihre Positionen

Die Debatte involviert verschiedene Akteure auf europäischer und nationaler Ebene. Im Zentrum steht EU-Umweltkommissarin Roswall, die als treibende Kraft hinter dem Vorschlag zur Aussetzung der Regelung agiert. Sie fungiert als Vermittlerin zwischen den ökologischen Zielen der EU und den wirtschaftlichen Realitäten der Unternehmen. Auf der anderen Seite steht die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, die sich kritisch zu den Auswirkungen der Verpackungsordnung äußert. Die Abgeordneten der Unionsfraktion haben explizit gefordert, dass der europäische Binnenmarkt nicht durch die neuen Regeln geschwächt oder fragmentiert werden darf. Sie sehen in der aktuellen Ausgestaltung der Verpackungsordnung eine Gefahr für die wirtschaftliche Einheit des Marktes. Zudem sind die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten direkt betroffen, da sie nun angehalten sind, die Sanktionspraxis vorerst auszusetzen und auf eine einheitliche Linie der Kommission zu warten.

Einordnung und offene Fragen

Einzuordnen ist die aktuelle Situation als ein klassischer Zielkonflikt zwischen ambitionierter Umweltpolitik und der notwendigen Entlastung der Wirtschaft. Während die ökologischen Ziele, wie das Verbot von Einwegplastik und die Reduktion von Ewigkeitschemikalien, weitgehend unstrittig sind, zeigt sich bei den administrativen Details der Widerstand der Praxis. Den Berichten zufolge ist die Situation derzeit durch eine gewisse Rechtsunsicherheit geprägt, da die offizielle Verordnung zwar in Kraft ist, die Durchsetzung der umstrittenen Regelung jedoch durch den Appell der Kommissarin in der Schwebe hängt. Dennoch bleiben wichtige Fragen offen: Wie lange soll die Aussetzung der Registrierungspflicht konkret andauern? Welche rechtliche Bindungswirkung hat der Appell der Kommissarin für die nationalen Behörden, die rechtlich an die Verordnung gebunden sind? Zudem bleibt unklar, wie genau die "Vereinfachung" für kleine Unternehmen aussehen soll, die das Parlament und der Rat nun beschließen müssen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob eine bloße Aussetzung ausreicht oder ob das gesamte Regelwerk in diesem Punkt grundlegend nachgebessert werden muss.

Wie es weitergeht

Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich von den Entscheidungen des Europäischen Parlaments und des Rates ab. Diese Gremien sind gefordert, die Verpackungsregeln für kleine Unternehmen zügig zu vereinfachen, um die von der Kommissarin geforderte Entlastung dauerhaft zu gewährleisten. Ein konkreter Zeitplan für diese legislative Nachbesserung wurde im Quelltext nicht genannt, jedoch betonte Roswall die Notwendigkeit einer Umsetzung "ohne weitere Verzögerung". Bis dahin bleibt die Situation für Händler, die in andere EU-Staaten exportieren wollen, in einer Grauzone. Die nationalen Behörden sind nun aufgerufen, auf Sanktionen zu verzichten, was eine faktische Aussetzung der Regelung bedeutet, solange der politische Prozess zur Vereinfachung läuft. Die weiteren Schritte werden zeigen, ob der Kompromiss zwischen ökologischem Anspruch und bürokratischer Machbarkeit gefunden werden kann, ohne die Integrität des europäischen Binnenmarktes zu gefährden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/38862877/ · Foto: Ann H
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/eu-umweltkommissarin-will-einzelregel-in-neuer-verpackungsordnung-nicht-umsetzen-100.html