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Tempo 30 bleibt: Münchens neuer OB vollzieht verkehrspolitische Kehrtwende
Technik · 07.08.2026 15:47

Tempo 30 bleibt: Münchens neuer OB vollzieht verkehrspolitische Kehrtwende

Kurz: Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause beendet den juristischen Streit um Tempo 30 auf der Landshuter Allee. Die Stadt zieht ihre Beschwerde offiziell zurück

Ein Ende des juristischen Tauziehens

Der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat eine klare verkehrspolitische Entscheidung getroffen: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 an der Landshuter Allee bleibt bestehen. Mit diesem Schritt beendet die Stadtverwaltung ein monatelanges juristisches und politisches Ringen um einen der am stärksten befahrenen Straßenabschnitte Deutschlands. Die Stadt hat ihre Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss, der Tempo 30 auf dem Mittleren Ring wiederhergestellt hatte, offiziell zurückgezogen.

Die Entscheidung markiert eine deutliche Abkehr vom Kurs seines Vorgängers Dieter Reiter (SPD), der eine Rückkehr zu Tempo 50 angestrebt hatte. Krause, der seit Mai 2026 im Amt ist, begründet diesen Schritt mit der 9. Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans vom September 2025. Er betonte, dass sich die Maßnahme als wirksam erwiesen habe und solange notwendig sei, wie die gesetzlichen Grenzwerte nicht sicher eingehalten werden können.

Wissenschaftliche Grundlage und Grenzwerte

Der zentrale Streitpunkt zwischen der ehemaligen und der aktuellen Stadtführung war die Interpretation von NO₂-Messwerten und Prognosen. Während Reiter auf einen gesunkenen Jahresmittelwert von 38 µg/m³ im Jahr 2025 verwies und damit die EU-Grenzwerte als unterschritten ansah, legte das Gericht strengere Maßstäbe an. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof forderte eine „sichere und deutliche“ Unterschreitung des Grenzwerts.

Die aktuelle Immissionsprognose unterstreicht die Notwendigkeit des Tempolimits: Bei Tempo 50 lägen die Werte für 2025 bei knapp 39 µg/m³, was die gerichtlichen Vorgaben verfehlen würde. Mit Tempo 30 hingegen sinken die prognostizierten Werte auf 36 µg/m³ für das Jahr 2025 und 32 µg/m³ für 2026. Gutachter schätzen den Effekt des Tempolimits auf eine Reduktion von 3 bis 4 µg/m³ NO₂ ein.

Auswirkungen auf den Verkehrsfluss

Ein wesentlicher Aspekt bei der Bewertung der Maßnahme war die Sorge vor negativem Ausweichverkehr. Die Daten des Verkehrsversuchs, der seit Juni 2024 läuft, entkräften diese Befürchtungen jedoch. Die Verkehrsmenge auf der Landshuter Allee sank nach Einführung von Tempo 30 um etwa 10 Prozent – von rund 88.000 auf 79.000 Fahrzeuge täglich. Laut Luftreinhalteplan und Bestätigungen des Polizeipräsidiums München kam es auf umliegenden Straßen wie der Dachauer Straße oder dem Wintrichring zu keiner messbaren Zunahme des Verkehrsaufkommens.

Hintergrund und Ausblick

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Entscheidung Krauses. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass die Einhaltung eines wirksamen Luftreinhalteplans eine Grundvoraussetzung rechtsstaatlichen Handelns sei. Das laufende Klageverfahren gegen die Stadt gilt damit als erledigt.

Dennoch bleibt das Thema verkehrspolitisch relevant. Tempo 30 fungiert aktuell als milderes Mittel, um strengere Maßnahmen wie eine Ausweitung der Diesel-Zufahrtsbeschränkungen in der Umweltzone zu vermeiden. Ob die Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft beibehalten werden muss, hängt von der künftigen Schadstoffbelastung und der Entwicklung der Fahrzeugflotte ab. Eine erneute Überprüfung im Rahmen künftiger Fortschreibungen des Luftreinhalteplans ist bereits absehbar, um auf Basis aktueller Messdaten über den Fortbestand der Regelung zu entscheiden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/ruckseite-eines-strassenschildes-vor-blauem-himmel-36788828/ · Foto: Jan van der Wolf
Quelle: https://www.heise.de/news/Tempo-30-bleibt-Muenchens-neuer-OB-vollzieht-verkehrspolitische-Kehrtwende-11403569.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag