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Schweizer E-ID: Justizminister Jans verhindert geheimen Amazon-Deal
Technik · 01.09.2026 18:09

Schweizer E-ID: Justizminister Jans verhindert geheimen Amazon-Deal

Kurz: Justizminister Beat Jans hat Pläne gestoppt, zentrale Teile der Schweizer E-ID-Infrastruktur an Amazon Web Services auszulagern. Ein Rückschlag für die Cloud-Pl

Was geschehen ist – die Kernmeldung

Die Einführung der elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz ist ein Projekt von hoher nationaler Bedeutung, das seit einer knappen Volksabstimmung unter intensiver Beobachtung steht. Hinter den Kulissen der Bundesverwaltung gab es jedoch Bestrebungen, die als kritisch eingestufte Vertrauensinfrastruktur der E-ID in die Cloud-Umgebung des US-amerikanischen Konzerns Amazon auszulagern. Wie das Magazin Republik aufdeckte, planten das Bundesamt für Justiz sowie das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation im Frühjahr, zentrale Aufgaben der digitalen Identitätsverwaltung an Amazon Web Services (AWS) zu vergeben. Dieses Vorhaben wurde jedoch im Februar 2026 durch ein persönliches Veto des Schweizer Justizministers Beat Jans gestoppt. Der Sozialdemokrat intervenierte, um eine Abhängigkeit von einem US-Konzern zu verhindern, da eine solche Vergabe den Zielen der digitalen Souveränität der Schweiz fundamental widersprochen hätte. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Strategie zur Umsetzung der digitalen Identität, da sie die Frage nach der staatlichen Kontrolle über sensible Bürgerdaten erneut in den Fokus rückt.

Die Einzelheiten des geplanten Outsourcings

Das geplante Outsourcing betraf das Herzstück der E-ID-Infrastruktur. Konkret ging es um die Vertrauensinfrastruktur, welche die Echtheit digitaler Ausweise sowie die Autorisierung von Unternehmen und Behörden, die diese Ausweise abfragen, sicherstellt. Zu den betroffenen Elementen zählte das Basisregister, das den Status einer E-ID in anonymisierter Form verwaltet, sowie das öffentlich einsehbare Vertrauensregister, in dem autorisierte Aussteller und Verifizierungsdienste gelistet sind. Die IT-Verantwortlichen in den betroffenen Bundesämtern hatten sich für AWS entschieden, da sie von der hohen Ausfallsicherheit der Rechenzentren überzeugt waren, die für eine staatliche Infrastruktur rund um die Uhr gewährleistet sein muss. Da die eigentlich vorgesehene staatliche Cloud-Infrastruktur nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde, betrachteten die Verantwortlichen die Nutzung bestehender Rahmenverträge mit internationalen Anbietern als pragmatische Lösung. Das Bundesamt für Justiz bestätigte gegenüber dem Magazin Republik, dass man im Vorfeld sämtliche technischen Optionen geprüft habe, um die notwendige Stabilität für das E-ID-System zu gewährleisten.

Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Debatte um die E-ID in der Schweiz ist eng mit dem Vertrauen der Bevölkerung verknüpft. Nach der knappen Annahme durch das Stimmvolk gilt die staatliche und datensichere Verwaltung der digitalen Identität als das Fundament des gesamten Projekts. Die Bundesverwaltung stand unter erheblichem Druck, eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen, nachdem sich der Aufbau der eigenen staatlichen Cloud-Lösung verzögert hatte. Die Idee, auf bestehende Rahmenverträge mit globalen Hyperscalern zurückzugreifen, entstand aus dieser Notlage heraus. Diese Verträge, die ursprünglich für andere Zwecke abgeschlossen wurden, erwiesen sich jedoch als unzureichend für die Anforderungen einer nationalen Identitätsinfrastruktur. Analysen zeigen, dass es sich bei diesen Abschlüssen primär um standardisierte Vorlagen handelt, die den spezifischen Bedürfnissen staatlicher Stellen nicht gerecht werden. Die Abhängigkeit von externen Anbietern, die ihre technischen Grundlagen einseitig anpassen können, wurde dabei als erhebliches Risiko für die staatliche Handlungsfähigkeit identifiziert, was letztlich den Anstoß für die Intervention des Justizministeriums gab.

Die beteiligten Akteure und Institutionen

In den Prozess involviert waren maßgeblich das Bundesamt für Justiz sowie das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, die als treibende Kräfte hinter der geplanten AWS-Vergabe standen. Auf der Gegenseite steht Justizminister Beat Jans, der als oberste Instanz das Projekt stoppte. Der Sozialdemokrat begründete seine Entscheidung mit den Gefahren, die von Verträgen mit US-Konzernen ausgehen. Zu den weiteren Akteuren zählen das Onlinemagazin Republik, das die Vorgänge öffentlich machte, sowie diverse Branchenexperten und Parlamentarier, die das Vorhaben scharf kritisierten. Auch Bürgerrechtsorganisationen meldeten sich zu Wort und warnten vor den Konsequenzen einer solchen Abhängigkeit. Die Kritik entzündet sich insbesondere an der Tatsache, dass die Volksabstimmung zur E-ID unter dem Versprechen gewonnen wurde, sensible Bürgerdaten strikt unabhängig von großen Technologiekonzernen zu verwalten. Die Bundesregierung als Ganzes ist nun gefordert, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren, während sie gleichzeitig mit den technischen Herausforderungen der Implementierung kämpft.

Einordnung der politischen und technischen Risiken

Einzuordnen ist das Vorhaben als ein massives Risiko für die digitale Souveränität des Schweizer Staates. Durch den sogenannten Cloud Act unterliegen US-Konzerne wie Amazon dem Zugriff von Behörden aus Übersee, was bei einer zentralen Identitätsinfrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft. Den Berichten zufolge bergen Verträge mit solchen Anbietern zudem erhebliche politische Risiken. Sollte es zu Sanktionen oder geopolitischen Spannungen kommen, bestünde theoretisch die Gefahr einer Abschaltung der Infrastruktur durch die US-Regierung. Zudem ist die vertragliche Situation problematisch: Amazon behält sich das Recht vor, technische Grundlagen einseitig zu ändern, während die Haftung bei Systemausfällen nur sehr gering ausfällt. Besonders kritisch ist die vertraglich vereinbarte Migrationsfrist von nur 90 Tagen bei einer Vertragsauflösung. Für eine kritische staatliche Infrastruktur wäre ein solcher Zeitraum in der Praxis kaum umsetzbar, was den Staat in eine gefährliche Abhängigkeit manövriert hätte. Die Entscheidung von Beat Jans wird daher als notwendige Korrektur gewertet, um die Integrität der E-ID zu schützen.

Offene Fragen und ungelöste Herausforderungen

Der Quelltext lässt einige Fragen offen, die für die weitere Entwicklung des Projekts von Bedeutung sind. Zwar wurde der Amazon-Deal gestoppt, doch es bleibt unklar, wie die Bundesverwaltung die nun entstandene Lücke bei der technischen Infrastruktur kurzfristig füllen will, ohne erneut auf unsichere oder nicht souveräne Lösungen zurückzugreifen. Zudem werden im Text spezifische Datenschutzfragen bei der Abfrage von Versicherungsnummern erwähnt, deren Lösung noch aussteht. Auch die technischen Restriktionen innerhalb des Systems sind noch nicht abschließend geklärt. Ein weiteres ungelöstes Problem stellt der Bereich der Künstlichen Intelligenz dar: Deepfakes erschweren den Online-Identifikationsprozess massiv, weshalb Zivilgesellschaft und Digitalverbände verlässliche Offline-Registrierungen fordern. Es bleibt offen, wie die Regierung auf diese Forderungen reagieren wird und welche Sicherheitsvorkehrungen gegen KI-gestützte Betrugsversuche implementiert werden sollen. Die Kompatibilität mit dem eID-System der Europäischen Union (EUDI) ist in der ersten Version des Schweizer Systems ebenfalls nicht gegeben, was weitere Fragen zur zukünftigen internationalen Einbindung aufwirft.

Wie es weitergeht: Ausblick und Zeitplan

Die Konsequenz aus den Verzögerungen und den gescheiterten Outsourcing-Plänen ist eine deutliche Anpassung des Zeitplans. Die eidgenössische Bundesregierung hat den geplanten Start der E-ID offiziell auf das erste Halbjahr 2027 verschoben. Dieser zusätzliche Zeitraum soll genutzt werden, um die technischen Herausforderungen zu bewältigen und die Architektur des Systems robuster zu gestalten. Die Entscheidung von Justizminister Jans, den Amazon-Deal zu stoppen, hat den Druck auf die IT-Verantwortlichen erhöht, nun eine souveräne und eigenständige Lösung zu entwickeln, die den Versprechen gegenüber den Stimmbürgern gerecht wird. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob die Bundesverwaltung in der Lage ist, die notwendige Infrastruktur ohne die Hilfe internationaler Hyperscaler aufzubauen. Beobachter erwarten, dass die Diskussionen um die digitale Souveränität und die Sicherheit der E-ID auch in der politischen Arena weiter anhalten werden, insbesondere im Hinblick auf die geforderte Offline-Registrierung und die notwendige Interoperabilität mit europäischen Systemen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-liest-e-reader-auf-holzboden-31145644/ · Foto: Letícia Alvares
Quelle: https://www.heise.de/news/Schweizer-E-ID-Justizminister-Jans-verhindert-geheimen-Amazon-Deal-11437433.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag