Ein schauriger Fund am Kinzigufer
In Steinau an der Straße sorgte ein ungewöhnlicher Fund am Montagabend für helle Aufregung und einen größeren Einsatz von Polizei und Feuerwehr. Ein aufmerksamer Spaziergänger war gegen 21 Uhr in einem Bereich zwischen der Bahnhofstraße und der Straße „Am Mühlberg“ unterwegs, als er im Uferbereich der Kinzig auf ein Objekt stieß, das auf den ersten Blick wie ein menschliches Skelett aussah. Die Situation gestaltete sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als schwierig, da das Gebilde halb im Wasser und halb am Ufer lag. Da die Stelle zudem dicht bewachsen ist, war eine sofortige Identifizierung des Objekts durch den Zeugen nicht möglich. In der Annahme, es könne sich um einen Leichenfund handeln, setzte der Mann umgehend einen Notruf ab, was eine sofortige Alarmierung der zuständigen Behörden zur Folge hatte.
Details zum Polizeieinsatz und zur Bergung
Nach dem Eingang des Notrufs entsandte die Polizeistation Schlüchtern umgehend Beamte an den Fundort. Aufgrund der Unklarheit über die Beschaffenheit des Fundes und der schwierigen Zugänglichkeit des Geländes wurde die Feuerwehr zur Unterstützung hinzugezogen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr übernahmen dabei die wichtige Aufgabe, die Fundstelle professionell auszuleuchten, um den Beamten eine genaue Untersuchung bei Dunkelheit zu ermöglichen. Zudem war die Feuerwehr maßgeblich an der Bergung des Objekts beteiligt. Zur weiteren Abklärung wurde zudem der Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Südosthessen hinzugezogen, da bei einem Verdacht auf menschliche Überreste eine kriminaltechnische Untersuchung zwingend erforderlich ist. Nach etwa eineinhalb Stunden intensiver Arbeit vor Ort konnte der Einsatz schließlich beendet werden. Die anfängliche Anspannung wandelte sich in Erleichterung, als die Experten feststellten, dass es sich bei dem Fund keineswegs um einen menschlichen Körper handelte, sondern um eine täuschend echt wirkende Nachbildung aus Kunststoff.
Hintergrund des Geschehens
Das künstliche Skelett, das eine ursprüngliche Größe von etwa 80 Zentimetern aufgewiesen haben dürfte, war zum Zeitpunkt der Entdeckung bereits nicht mehr vollständig. Den Erkenntnissen der Polizei zufolge ist davon auszugehen, dass das Objekt bereits über einen längeren Zeitraum im Wasser der Kinzig gelegen haben muss. Dass es nun zum Vorschein kam, ist den aktuellen hydrologischen Bedingungen geschuldet: Das derzeit herrschende Niedrigwasser im Flusslauf führte dazu, dass der Wasserstand so weit sank, dass das zuvor verborgene oder unterspülte Plastikobjekt an der Uferböschung sichtbar wurde. Die Kombination aus der Dämmerung, der unzugänglichen Lage im dichten Gestrüpp und der durch das Wasser veränderten Optik des Kunststoffes führte dazu, dass der Spaziergänger den Fund für ein reales menschliches Skelett hielt. Die Polizei vermutet, dass es sich bei dem Gegenstand möglicherweise um ein entsorgtes Überbleibsel einer Halloween-Dekoration handeln könnte, die auf unsachgemäße Weise in die Natur gelangt ist.
Die beteiligten Institutionen
An dem Einsatz waren mehrere Einheiten beteiligt, um die Sicherheit und die Aufklärung des Sachverhalts zu gewährleisten. Die Polizeistation Schlüchtern war als erste Dienststelle vor Ort und koordinierte die Absperrung sowie die ersten Ermittlungsschritte. Unterstützt wurden sie durch die örtliche Feuerwehr, die mit technischem Gerät für die Ausleuchtung und Bergung sorgte. Der Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Südosthessen übernahm die fachliche Begutachtung des Fundes, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich nicht um ein Verbrechen oder einen Leichenfund handelt. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Südosthessen, vertreten durch Thomas Leipold, Felix Geis, Claudia Benneckenstein und Maximilian Edelbluth, informierte im Nachgang über den Vorfall. Die Behörde betonte dabei, dass der Einsatz aufgrund der unklaren Lage und der potenziellen Gefahr für die öffentliche Sicherheit notwendig war, um jeden Zweifel an der Natur des Fundes auszuräumen.
Einordnung der Situation
Einzuordnen ist das Geschehen als ein Vorfall, bei dem die Vorsicht der Behörden und des Zeugen absolut angemessen war. Auch wenn sich der Fund letztlich als harmlose Plastiknachbildung herausstellte, ist die Entscheidung des Spaziergängers, bei einem derartigen Anblick den Notruf zu wählen, aus polizeilicher Sicht korrekt. Die Polizei betont, dass es keine Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Den Berichten zufolge ist das Auftauchen von Gegenständen bei Niedrigwasser ein bekanntes Phänomen, das immer wieder zu Irritationen führen kann. Die Schwierigkeit, in der Dunkelheit zwischen einer täuschend echten Requisite und menschlichen Knochen zu unterscheiden, unterstreicht, warum der Kriminaldauerdienst hinzugezogen werden musste. Die Entsorgung von solchem Kunststoffmaterial in einem Gewässer ist zwar kein strafrechtlich relevantes Delikt im Sinne eines Tötungsdelikts, stellt aber eine Umweltbelastung dar, die durch die Entdeckung nun zumindest beendet wurde, da das Objekt aus der Kinzig entfernt wurde.
Offene Fragen und ungeklärte Punkte
Der vorliegende Sachverhalt lässt einige Fragen offen, die auch nach Abschluss des Einsatzes nicht abschließend geklärt werden konnten. So bleibt beispielsweise völlig unklar, wie genau das Skelett in die Kinzig gelangte. Ob es sich um eine bewusste Entsorgung handelte, ob das Objekt durch Hochwasserereignisse in der Vergangenheit an diese Stelle gespült wurde oder ob es aus einem privaten Garten in Ufernähe stammt, lässt sich derzeit nicht verifizieren. Ebenso wenig ist bekannt, wie lange sich das Objekt tatsächlich bereits im Wasser befand, da der Zustand der Plastiknachbildung lediglich auf einen längeren Zeitraum hindeutet, ohne jedoch exakte Zeitangaben zuzulassen. Auch die Herkunft des Skeletts bleibt ein Rätsel, da an dem Kunststoff keine Hinweise auf einen Hersteller oder einen früheren Besitzer gefunden werden konnten. Die Polizei kann lediglich Vermutungen anstellen, etwa in Richtung einer Halloween-Dekoration, doch eine gesicherte Erkenntnis über den ursprünglichen Verwendungszweck oder den Besitzer gibt es nicht.