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Russische Anti-Kriegs-Partei bleibt von Wahl ausgeschlossen
Politik · 17.08.2026 17:59

Russische Anti-Kriegs-Partei bleibt von Wahl ausgeschlossen

Kurz: Die russische Anti-Kriegs-Partei Jabloko bleibt von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Zudem wurde Vizechef Lew Schlosberg zu elf Jahren Haft verur

Ein schwerer Schlag für die liberale Opposition

Die politische Landschaft in Russland erfährt kurz vor den anstehenden Parlamentswahlen eine weitere massive Einschränkung. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat in einem Berufungsverfahren die Entscheidung bestätigt, die liberale Partei Jabloko von der Teilnahme an der für September angesetzten Duma-Wahl auszuschließen. Damit bleibt die einzige politische Kraft, die sich öffentlich und explizit gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine positioniert hat, von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Das Urteil, welches unter dem Vorsitz von Richter Wladimir Saizew gefällt wurde, zementiert den Ausschluss, der bereits in der Vorwoche durch eine erste Entscheidung des Gerichts eingeleitet worden war. Die Partei Jabloko hatte versucht, gegen diesen Beschluss vorzugehen, doch das dreiköpfige Richterkollegium lehnte sämtliche Einwände der Oppositionellen ab. Dieser Vorgang markiert ein Novum in der jüngeren russischen Wahlgeschichte, da es das erste Mal ist, dass eine bereits offiziell zugelassene Partei im Nachhinein wieder von einem Urnengang ausgeschlossen wurde. Die Auswirkungen auf das politische Klima im Land sind gravierend, da die Wähler nun keine Möglichkeit mehr haben, ihre Stimme für eine dezidiert friedensorientierte Alternative abzugeben.

Die juristische Auseinandersetzung und ihre Hintergründe

Der Ausschluss von Jabloko nahm seinen Ausgangspunkt in einer Klage der ultranationalistischen Partei Rodina, die dem Kreml nahesteht. Rodina hatte der liberalen Partei vorgeworfen, gegen geltende russische Wahlgesetze verstoßen zu haben. Obwohl die Wahlkommission im Juli zunächst die Zulassung von Jabloko zur Abstimmung erteilt hatte, welche im Zeitraum vom 18. bis zum 20. September stattfinden soll, wurde dieser Status durch das Gericht nun revidiert. Parteichef Nikolai Rybakow hatte das Oberste Gericht eindringlich aufgefordert, die ursprüngliche Zulassung wieder in Kraft zu setzen, doch diese Forderung blieb ungehört. Die juristische Argumentation der Klägerseite, die letztlich vom Gericht gestützt wurde, führte zu einer Situation, in der die liberale Opposition faktisch von der parlamentarischen Bühne entfernt wurde. Die Partei kündigte bereits an, den Rechtsweg weiter auszuschöpfen und eine Aufsichtsbeschwerde beim Präsidium des Obersten Gerichts einzureichen, um den Ausschluss doch noch abzuwenden. Dennoch werden die Erfolgsaussichten für dieses Unterfangen von Beobachtern als äußerst gering eingeschätzt, da die Justiz in diesen Fragen weitgehend auf Linie der Staatsführung agiert.

Die Verurteilung von Lew Schlosberg

Parallel zum Ausschluss der Partei von den Wahlen wurde ein weiteres juristisches Verfahren gegen einen prominenten Vertreter der Jabloko-Partei abgeschlossen. Der Vizechef und bekannte Kriegsgegner Lew Schlosberg wurde von einem russischen Gericht zu einer Haftstrafe von elf Jahren und einem Monat in einem Straflager verurteilt. Die zuständige Richterin Viktoria Maljamowa sah es als erwiesen an, dass der 63-jährige Politiker unter anderem die russischen Streitkräfte verunglimpft habe. Das Strafmaß liegt nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zuvor zwölf Jahre und einen Monat gefordert hatte. Schlosberg, der den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wiederholt und scharf kritisiert hat, wird das Urteil nach Angaben der Partei anfechten. In seinem Schlusswort vor Gericht hatte der Politiker die russische Justiz scharf angegriffen und kritisiert, dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte lediglich als willfährige Instrumente des Staates fungierten, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen. Er bemängelte zudem, dass ihm die Anwesenheit seiner Anwälte bei einem Prozesstermin verwehrt wurde und ihm stattdessen ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde.

Reaktionen und die Rolle der Akteure

Die Reaktionen auf die Urteile fallen drastisch aus. Nikolai Rybakow, der Vorsitzende von Jabloko, bezeichnete das Urteil gegen seinen Stellvertreter Lew Schlosberg als eine Tragödie, die den vollständigen Zusammenbruch der russischen Rechtsprechung verdeutliche. Er betonte, dass Schlosberg lediglich für seine Äußerungen bestraft werde, in denen er sich für ein Waffenstillstandsabkommen und die Rettung von Menschenleben eingesetzt habe. Auch aus dem Exil kommen deutliche Stimmen: Der Oppositionelle Leonid Wolkow erklärte, dass die anfängliche Zulassung von Jabloko lediglich dazu gedient habe, den Schein eines demokratischen Prozesses zu wahren. Sobald die Partei jedoch an Zuspruch gewonnen habe, sei sie systematisch ausgeschlossen worden. Die Rolle des Kreml wird dabei als treibende Kraft hinter den Kulissen wahrgenommen. ZDF-Reporter Ehm ordnete die Geschehnisse so ein, dass der Kreml verhindern wolle, dass Jabloko zu einem Symbol des Anti-Kriegs-Protestes im Land werde. Die staatlichen Institutionen, von der Wahlkommission bis hin zu den Gerichten, agieren hierbei als ausführende Organe einer Strategie, die darauf abzielt, jegliche organisierte Opposition vor den Wahlen zu neutralisieren.

Einordnung der politischen Lage

Die aktuelle Entwicklung ist in den Kontext eines massiven Drucks auf die russische Opposition einzuordnen. Menschenrechtler berichten von Hunderten politischer Gefangener, die aufgrund ihrer Kritik am Krieg von Wladimir Putin gegen die Ukraine in Straflagern inhaftiert sind. Der Ausschluss von Jabloko von der Duma-Wahl ist dabei ein zentraler Baustein, um den politischen Raum in Russland zu homogenisieren. Den Berichten zufolge ist das Ziel dieser Maßnahmen, jegliche abweichende Meinung aus dem offiziellen politischen Diskurs zu verbannen. Die Tatsache, dass eine Partei, die sich explizit für Frieden einsetzt, nicht an Wahlen teilnehmen darf, unterstreicht die aktuelle Ausrichtung des russischen Staates. Kritiker und Oppositionelle sehen darin den Beweis, dass in Russland zwar formell Gerichte existieren, eine unabhängige Rechtsprechung jedoch nicht mehr stattfindet. Die Strategie der Machthaber scheint darauf hinauszulaufen, die Opposition durch eine Kombination aus juristischer Verfolgung, Haftstrafen und dem Ausschluss von demokratischen Prozessen vollständig zu zermürben und ihre Handlungsfähigkeit zu unterbinden.

Offene Fragen und kommende Schritte

Trotz der ausführlichen Berichterstattung bleiben einige Punkte ungeklärt. So ist offen, wie genau die Aufsichtsbeschwerde beim Präsidium des Obersten Gerichts ausgestaltet sein wird und welche konkreten juristischen Argumente Jabloko dort vorbringen will, um den Ausschluss noch zu revidieren. Auch bleibt unklar, ob und wie die Anhänger der Partei auf den Ausschluss reagieren werden, da der öffentliche Protestraum in Russland stark eingeschränkt ist. Des Weiteren ist nicht absehbar, ob gegen weitere Mitglieder der Partei ähnliche Verfahren wie gegen Lew Schlosberg eingeleitet werden. Die kommenden Tage und Wochen werden zeigen, ob die Partei trotz des Ausschlusses von der Wahl eine politische Strategie entwickeln kann oder ob sie durch den massiven staatlichen Druck vollständig in die Bedeutungslosigkeit gedrängt wird. Die angekündigte Anfechtung des Urteils durch Schlosberg bleibt als nächster offizieller Schritt im juristischen Prozess abzuwarten, wobei die Erwartungen an eine Korrektur der Haftstrafe aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der russischen Justiz als äußerst gering einzustufen sind. Die Wahlen im September werden somit unter Ausschluss der einzigen relevanten Anti-Kriegs-Stimme stattfinden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/verlassene-vom-krieg-zerstorte-gebaude-auf-zypern-29548805/ · Foto: Melih Akkus
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/ausland/russland-jabloko-partei-ausschluss-wahl-100.html