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Niedersachsen - Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen
Schlagzeilen · 29.07.2026 21:45

Niedersachsen - Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen

Kurz: In Niedersachsen wurden mehrere AfD-Kandidaten für die Kommunalwahlen nicht zugelassen. Die Wahlausschüsse begründen dies mit Zweifeln an der Verfassungstreue.

Ausschluss von AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen

Im Vorfeld der niedersächsischen Kommunalwahlen im September hat es eine bemerkenswerte Entscheidung der zuständigen Wahlausschüsse gegeben. Mehrere Bewerber der AfD wurden nicht für den Urnengang zugelassen. Zu den betroffenen Personen zählt unter anderem Stephan Bothe, der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Niedersachsen und Landtagsabgeordneter. Er hatte angestrebt, bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg zu kandidieren.

Begründung der Wahlausschüsse

Die Entscheidung der Gremien basiert auf einer Prüfung der persönlichen Eignung der Kandidaten. Nach Auffassung der Wahlausschüsse bestehen bei den betroffenen Bewerbern erhebliche Zweifel an deren Verfassungstreue. Diese Einschätzung ist der zentrale Punkt für die Verweigerung der Zulassung.

Der niedersächsische Landeswahlleiter, Steinmetz, ordnete diesen Vorgang gegenüber dem NDR ein. Er betonte, dass der Eingriff in das passive Wahlrecht – also das Recht, sich zur Wahl zu stellen – nicht leichtfertig erfolge, sondern aus triftigen Gründen geschehe. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem besonderen Status der Ämter: Gewählte Bürgermeister und Landräte werden nach ihrem Amtsantritt zu Beamten auf Zeit. Daraus leitet sich eine besondere Pflicht ab: Sie müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Reaktion der Partei und rechtliche Folgen

Die AfD reagierte scharf auf die Entscheidung der Wahlausschüsse. Die Partei wies die Vorwürfe zurück und unterstellte den Mitgliedern der Ausschüsse ein politisch motiviertes Vorgehen. Um gegen den Ausschluss vorzugehen, hat die AfD bereits angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Kandidaten versuchen werden, ihre Zulassung auf dem Rechtsweg zu erzwingen.

Hintergrund und Einordnung

Die Zulassung zu Wahlen ist in Deutschland an klare Voraussetzungen geknüpft. Wenn es um Ämter geht, die mit einer Beamteneigenschaft verbunden sind, spielt die Verfassungstreue eine entscheidende Rolle. Die aktuelle Entwicklung in Niedersachsen zeigt, wie die Wahlausschüsse ihre Aufgabe wahrnehmen, die Eignung von Bewerbern bereits im Vorfeld der Wahl zu prüfen, um sicherzustellen, dass Amtsträger die demokratischen Grundwerte stützen.

Ob die rechtlichen Schritte der Partei Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Die Auseinandersetzung verdeutlicht jedoch die Spannungsfelder, die entstehen, wenn die Anforderungen an die Verfassungstreue von Amtsträgern auf die politische Praxis treffen. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie die zuständigen Gerichte die Entscheidung der Wahlausschüsse bewerten und ob die betroffenen Kandidaten noch zur Wahl zugelassen werden.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/schloss-winsen-im-fruhling-niedersachsen-deutschland-31755414/ · Foto: Wolfgang Weiser
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/mehrere-afd-bewerber-von-kommunalwahl-ausgeschlossen-102.html