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Netzanschlusspaket: Mobilfunkbetreiber können Stromanschluss nicht planen
Schlagzeilen · 30.07.2026 00:13

Netzanschlusspaket: Mobilfunkbetreiber können Stromanschluss nicht planen

Kurz: Das neue Netzanschlusspaket stößt auf scharfe Kritik: Mobilfunkbetreiber und IT-Verbände warnen vor Planungsunsicherheit bei der Stromversorgung kritischer Infr

Kritik an neuem Netzanschlusspaket

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 das sogenannte Netzanschlusspaket verabschiedet. Während die Bundesregierung damit regulatorische Weichen für die Energieinfrastruktur stellt, äußern führende IT- und Telekommunikationsverbände wie Bitkom und VATM deutliche Kritik. Ihrer Einschätzung nach begünstigt der Entwurf einseitig die Energiekonzerne, während die spezifischen Bedürfnisse der digitalen Infrastruktur vernachlässigt werden.

Fehlende Priorisierung kritischer Infrastruktur

Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, bezeichnete das Paket als mit „gravierenden Konstruktionsfehlern“ behaftet. Aus Sicht der Verbände müssen Mobilfunkmasten sowie Rechenzentren als essenzielle Bestandteile der kritischen Infrastruktur betrachtet werden. Dies erfordert eine zuverlässige Stromversorgung rund um die Uhr. Die aktuelle Ausgestaltung des Gesetzes sieht jedoch keine verbindlichen Pflichten für Energieversorger vor, die eine solche Priorisierung sicherstellen würden.

Das Problem der entziehbaren Anschlussleistung

Ein zentraler Streitpunkt ist das Recht der Stromnetzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlusskapazitäten wieder zu entziehen. Laut Bitkom stellt dies ein erhebliches Investitionsrisiko dar. Hintergrund ist, dass große Infrastrukturprojekte wie Ladeparks oder Rechenzentren ihre volle Auslastung oft erst zeitversetzt erreichen. Zudem sind Reserven für technische Redundanzen und zukünftiges Wachstum zwingend erforderlich.

Die Kritik richtet sich gegen die pauschale Einstufung von Kapazitäten als „ungenutzt“. Rohleder fordert stattdessen:

* Einzelfallprüfungen statt pauschaler Entziehung.

* Einen aktiven Austausch zwischen Netzbetreibern und Unternehmen.

* Einen Nachweis über eine tatsächlich dauerhaft ungenutzte Leistung.

Ohne diese Anpassungen fürchten die Verbände eine signifikante Bremswirkung auf den Ausbau digitaler und klimafreundlicher Infrastrukturen.

Mobilfunkausbau bleibt ausgebremst

Auch der VATM äußert sich besorgt über die Auswirkungen auf den Mobilfunkausbau. Valentina Daiber, Präsidentin des VATM und Vorständin bei Telefónica Deutschland, betont, dass ein neuer Mobilfunkstandort ohne rechtzeitigen Stromanschluss nicht in Betrieb gehen kann. Das aktuelle Paket löst die praktischen Hürden für diesen Prozess nicht.

Die Branche hatte sich ursprünglich eine Regelung im Rahmen der TKG-Novelle erhofft, die vom Bundesdigitalministerium angedacht war. Diese hätte aus Sicht der Unternehmen folgende Vorteile geboten:

* Einen standortbezogenen Auskunftsanspruch.

* Einen vorrangigen Anschluss für Mobilfunkstandorte.

* Verbindliche Informationen zu Zeitplänen und anfallenden Kosten.

Planungsunsicherheit als Investitionshemmnis

Für die Mobilfunkbetreiber ist die aktuelle Situation problematisch, da Standorte, Investitionen und der operative Betrieb verlässliche Daten benötigen. Ohne klare Zusagen seitens der Energieversorger – insbesondere hinsichtlich der Kosten und der zeitlichen Umsetzung – bleibt die Planung neuer Masten mit hohen Unsicherheiten behaftet. Da die Energiewirtschaft im aktuellen Paket keine verbindlichen Pflichten übernommen hat, bleibt offen, wie die notwendige Planungssicherheit für den digitalen Ausbau in Zukunft gewährleistet werden soll.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/rot-fahrzeug-event-veranstaltung-17204626/ · Foto: Radwan Menzer
Quelle: https://www.golem.de/news/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koennen-stromanschluss-nicht-planen-2607-211425.html