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Nazi-Bücher aus dem "Schelm"-Verlag in Kassel gelagert: Buchhändlerin verurteilt
Regional · 29.09.2026 20:41

Nazi-Bücher aus dem "Schelm"-Verlag in Kassel gelagert: Buchhändlerin verurteilt

Kurz: Das Amtsgericht Kassel hat eine 82-jährige Buchhändlerin wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie lagerte hunderte Nazi-Bücher.

Was geschehen ist: Die Verurteilung einer Buchhändlerin in Kassel

Im Zentrum eines aufsehenerregenden Prozesses vor dem Amtsgericht Kassel stand am vergangenen Dienstag eine 82 Jahre alte Buchhändlerin aus dem Landkreis Kassel. Die Justizbehörden verhandelten den Fall einer Frau, die über Jahre hinweg in ihrem Betrieb hunderte Exemplare von Büchern des rechtsextremen Verlags „Der Schelm“ gelagert hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich in 18 Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Die juristische Aufarbeitung mündete in einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro verhängt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da alle beteiligten Parteien – sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung – auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verbreitung von verfassungswidrigem Gedankengut über spezialisierte Versandwege und die rechtliche Verantwortung von Personen, die als Logistik- oder Lagerstellen für solche Inhalte fungieren.

Die Einzelheiten: Zahlen, Fakten und der Prozessverlauf

Die juristische Aufarbeitung des Falls umfasst eine komplexe Historie. Die nun verhängte Strafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung sowie die Geldstrafe von 10.004 Euro beinhalten bereits zwei Vorstrafen aus dem Jahr 2024. Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die 82-Jährige wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie einer entsprechenden Geldstrafe verurteilt. Im aktuellen Verfahren in Kassel konzentrierte sich die Beweisaufnahme auf den Zeitraum zwischen 2020 und 2022. In diesen Jahren hielt die Frau hunderte Bücher mit volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt in ihrer Buchhandlung vorrätig. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die Angeklagte die Schriften zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung gelagert habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten unter Einbeziehung der Leipziger Strafe gefordert, während die Verteidigung auf einen Freispruch plädierte. Die Angeklagte selbst räumte die Lagerung ein, bestritt jedoch eine eigene rechtsextreme Gesinnung.

Hintergrund: Die Rolle des Verlags „Der Schelm“

Der Verlag „Der Schelm“ ist seit Jahren Gegenstand behördlicher Ermittlungen. Er betreibt seit über einem Jahrzehnt den Vertrieb von unkommentierten Nachdrucken aus der Zeit des Nationalsozialismus. Das Portfolio umfasst dabei Schriften mit explizit antisemitischen Inhalten sowie Werke, in denen der Holocaust geleugnet wird. Viele dieser Publikationen unterliegen in Deutschland einem Verbot und dürfen nicht in den Handel gebracht werden. Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) zufolge hat der Verlag in den vergangenen Jahren geschätzt 11.000 Kunden weltweit beliefert. Im März dieses Jahres führten Ermittler eine großangelegte, europaweite Razzia gegen den Buchversand durch, bei der Durchsuchungen in fünf deutschen Bundesländern stattfanden. Auch in Hessen wurden Kunden identifiziert, die teilweise dutzende Exemplare dieser verbotenen Schriften bestellt hatten. Die Buchhändlerin aus Kassel hatte nach eigenen Angaben zeitweise eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verlag, um Bücher in dessen Auftrag zu versenden, beendete diese jedoch nach eigenen Aussagen, als ihr die ideologische Ausrichtung bewusst wurde.

Die Beteiligten: Akteure und Institutionen

Neben der 82-jährigen Angeklagten, die ihre Buchhandlung im Landkreis Kassel betreibt, waren diverse Institutionen in den Fall involviert. Das Amtsgericht Kassel fungierte als entscheidende Instanz, wobei die Vorsitzende Richterin die Urteilsbegründung übernahm. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Anklage und forderte ein höheres Strafmaß. Eine wesentliche Rolle spielt zudem das Landesamt für Verfassungsschutz, das die Verlagsbuchhandlung der Frau als eine von Rechtsextremen gewerblich genutzte Immobilie beobachtet. Auch der Entzug des Ehrenbriefs des Landes Hessen in der Vergangenheit ist ein relevanter Aspekt in der Biografie der Angeklagten, der jedoch im aktuellen Verfahren keine direkte Berücksichtigung fand. Die Ermittlungen zum Verlag „Der Schelm“ wurden durch überregionale Behörden und den rbb öffentlichkeitswirksam begleitet. Die Angeklagte betonte im Prozess, sie habe die Bücher nach dem Ende der vertraglichen Vereinbarung nicht entsorgen wollen, da sie sich als Buchhändlerin grundsätzlich gegen das Wegwerfen von Büchern ausspreche.

Einordnung: Bewertung und juristische Einschätzung

Einzuordnen ist das Urteil als deutliches Signal gegen die Verbreitung rechtsextremer Propaganda. Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass die Angeklagte spätestens nach einer Durchsuchung im Jahr 2019 genau wusste, welche Art von Material sie in ihren Räumlichkeiten lagerte. Dass sie die Lieferungen des Verlags nicht konsequent ablehnte, wurde ihr als schwere Unterlassung ausgelegt. Dennoch bewertete das Gericht die Persönlichkeit der Frau differenziert: Man glaube ihr, dass sie die rechtsextreme Gesinnung selbst nicht teile. Die Richterin führte aus, die Angeklagte habe verstanden, dass die Zusammenarbeit mit dem Verlag ein folgenschwerer Fehler in ihrer beruflichen Laufbahn gewesen sei. Dass das Gericht trotz der Vorstrafen aus Leipzig an einer bewährungsfähigen Strafe festhielt, zeigt den Versuch einer einzelfallbezogenen Abwägung. Den Berichten zufolge war die Angeklagte durch die vorangegangenen Verfahren bereits sensibilisiert, was die Schwere ihres Handelns unterstreicht. Die Entscheidung, keine Rechtsmittel einzulegen, wertet das Gericht als Zeichen der Akzeptanz des Urteils durch die Beteiligten.

Offene Fragen: Was der Quelltext nicht klärt

Obwohl der Prozess detaillierte Einblicke in die Lagerhaltung der Buchhändlerin gab, bleiben einige Aspekte unklar. Der Quelltext beantwortet nicht, wie genau die logistische Abwicklung der Lieferungen ohne Absender auf den Paketen technisch möglich war, wenn die Frau angab, die Bücher nicht zurücksenden zu können. Auch bleibt offen, ob die 10.004 Euro Geldstrafe in einem spezifischen Verhältnis zu den Einnahmen aus der Tätigkeit für den Verlag stehen oder wie sich diese Summe exakt zusammensetzt. Zudem wird nicht detailliert ausgeführt, welche konkreten „rechtsextremen Aktivitäten“ zum Entzug des Ehrenbriefs des Landes Hessen in der Vergangenheit führten, außer dass dieser Umstand im aktuellen Verfahren unberücksichtigt blieb. Es bleibt zudem unklar, inwiefern die Buchhandlung der Frau heute noch aktiv betrieben wird oder ob durch die behördliche Beobachtung und die Verurteilung ein dauerhafter Geschäftsbetrieb überhaupt noch möglich ist. Auch die genaue Identität der Hintermänner des Verlags „Der Schelm“ wird im Text nicht weiter beleuchtet.

Wie es weitergeht: Ausblick auf die Zukunft

Da das Urteil des Amtsgerichts Kassel rechtskräftig ist, sind keine weiteren Instanzen vorgesehen, die den Fall neu verhandeln könnten. Die Angeklagte hat die Strafe akzeptiert und muss nun die Bewährungsauflagen sowie die Geldzahlung erfüllen. Für das Landesamt für Verfassungsschutz bleibt die Immobilie der Frau weiterhin ein Objekt der Beobachtung, da sie als gewerblich durch Rechtsextreme genutzt eingestuft ist. Ob die Buchhändlerin ihre berufliche Tätigkeit in der bisherigen Form fortsetzen wird oder kann, ist nicht Gegenstand weiterer gerichtlicher Ankündigungen. Die Ermittlungen gegen den Verlag „Der Schelm“ und dessen Kundenkreis in ganz Europa und Deutschland dürften hingegen fortgesetzt werden, da die Razzien im März erst einen Teil der Strukturen offengelegt haben. Weitere Verfahren gegen Kunden, die verbotene Schriften bestellt haben, sind angesichts der hohen Kundenzahl von 11.000 weltweit und der Identifizierung von Käufern auch in Hessen in der Zukunft nicht auszuschließen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/polizeiwagen-auf-dem-historischen-munsterplatz-37969450/ · Foto: Sergej *****
Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/nazi-buecher-aus-dem-schelm-verlag-in-kassel-gelagert-buchhaendlerin-verurteilt-v1,urteil-rechter-verlag-100.html