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Nach verweigerter Kontrolle - NADA fordert vierjährige Sperre für Sprinter Owen Ansah
Schlagzeilen · 07.08.2026 14:00

Nach verweigerter Kontrolle - NADA fordert vierjährige Sperre für Sprinter Owen Ansah

Kurz: Die NADA fordert eine vierjährige Sperre für den deutschen 100-Meter-Rekordhalter Owen Ansah nach einer verweigerten Dopingkontrolle.

Schwere Vorwürfe gegen deutschen Rekordhalter

Der deutsche Leichtathletik-Sport sieht sich mit einem gravierenden Doping-Verfahren konfrontiert. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat eine vierjährige Sperre gegen den 100-Meter-Rekordhalter Owen Ansah beantragt. Hintergrund der Forderung ist ein Vorfall vom 9. Juli, bei dem der Athlet eine Dopingkontrolle in seinem häuslichen Umfeld verweigert haben soll.

Der Vorfall ereignete sich unmittelbar vor der Abreise des 25-jährigen Sprinters vom Hamburger SV zu einem Diamond-League-Meeting in Monaco. Nach Angaben der NADA liegt damit ein klarer Verstoß gegen den Anti-Doping-Code des Deutschen Leichtathletik-Verbandes vor.

Die Sichtweise des Athleten

Owen Ansah äußert sich zu den Vorwürfen mit einer abweichenden Darstellung der Ereignisse. Er argumentiert, dass der Kontrolleur außerhalb des offiziell gemeldeten Zeitfensters für eine unangemeldete Kontrolle erschienen sei. Zudem habe er unter erheblichem Zeitdruck gestanden, um seinen Flug nach Monaco nicht zu verpassen. Ein weiterer Faktor sei laut Ansah die Unmöglichkeit gewesen, unmittelbar vor Ort eine Probe abzugeben, da er kurz zuvor die Toilette aufgesucht habe.

Rechtliche Schritte und Fristen

Für den betroffenen Athleten beginnt nun eine kritische Phase. Die NADA hat eine 20-tägige Frist eingeräumt, innerhalb derer Ansah auf den Sanktionsvorschlag reagieren muss. Er hat dabei zwei Möglichkeiten:

* Akzeptanz der Forderung: Bei einer Zustimmung zur Strafe würde sich die Sperre automatisch auf drei Jahre reduzieren.

* Anfechtung: Der Athlet kann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor dem Deutschen Sportschiedsgericht beantragen, um den Fall juristisch prüfen zu lassen.

Auswirkungen auf den Wettkampfbetrieb

Trotz der laufenden Ermittlungen und der drohenden Sanktion bleibt Ansah vorerst startberechtigt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf der Sprinter weiterhin an Wettkämpfen teilnehmen. Dies betrifft insbesondere die anstehenden Europameisterschaften in Birmingham. Der Athlet steht im offiziellen Aufgebot und soll dort am kommenden Dienstag über die 100-Meter-Distanz an den Start gehen.

Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich von der Entscheidung des Athleten ab, ob er den Weg vor das Sportschiedsgericht wählt oder die von der NADA vorgeschlagene Sperre annimmt. Für den deutschen Leichtathletik-Verband und die Anti-Doping-Arbeit stellt der Fall eine bedeutende Prüfung der geltenden Kontrollmechanismen dar.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/ferien-bikini-smartphone-stift-8830672/ · Foto: Nataliya Vaitkevich
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/nada-fordert-vierjaehrige-sperre-fuer-sprinter-owen-ansah-102.html