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Nach Erfolg gegen OpenAI: Gema setzt sich vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno durch
Technik · 01.08.2026 18:17

Nach Erfolg gegen OpenAI: Gema setzt sich vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno durch

Kurz: Die Gema hat einen wegweisenden juristischen Erfolg gegen den KI-Musikgenerator Suno erzielt. Das Landgericht München untersagt die Nutzung geschützter Werke.

Ein juristischer Meilenstein für das Urheberrecht

Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat einen bedeutenden juristischen Erfolg im Kampf gegen die unlizenzierte Nutzung von Musik durch Künstliche Intelligenz erzielt. Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 31. Juli 2026 entschieden, dass das US-amerikanische Unternehmen Suno durch seinen KI-Musikgenerator gegen deutsches Urheberrecht verstoßen hat. Das Gericht untersagte dem Anbieter die Verwendung bestimmter geschützter Musikwerke, was insbesondere auch deren Einsatz im Rahmen des KI-Trainings umfasst.

Der Kern des Rechtsstreits

Im Zentrum des Verfahrens standen sechs bekannte Musikstücke, darunter Klassiker wie „Daddy Cool“, „Big in Japan“ und der Schlager-Hit „Atemlos“. Die Gema warf Suno vor, diese Werke ohne die erforderliche Genehmigung vervielfältigt und für die Entwicklung seines KI-Modells missbraucht zu haben.

Um den Vorwurf zu untermauern, führte die Gema einen praktischen Test durch: Der KI-Generator wurde lediglich mit den Titeln, den Künstlernamen und dem Stil der fraglichen Songs gefüttert – ohne weitere spezifische Vorgaben zur Melodie oder zum Arrangement. Das Ergebnis der KI ähnelte den Originalen laut Angaben der Gema in hohem Maße, was als Beleg für die unzulässige Verarbeitung gewertet wurde.

Argumentation von Suno und die Rolle des „Fair Use“

Das US-Unternehmen Suno wies die Vorwürfe zurück. Die Verteidigung argumentierte, dass die Musikstücke nicht im eigentlichen Sinne in den Modellen gespeichert seien. Stattdessen basiere die KI auf mathematischen Parametern, die während des Trainingsprozesses aus umfangreichen Datenmengen extrahiert würden.

Zudem versuchte Suno, sich auf die im US-Recht verankerte „Fair-Use“-Regelung zu berufen, die unter bestimmten Bedingungen die Nutzung geschützter Werke ohne explizite Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt. Darüber hinaus stellte das Unternehmen die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit in diesem Fall infrage. Das Landgericht München folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Hintergrund und Signalwirkung

Dieser Erfolg ist für die Gema kein Einzelfall. Bereits im November 2025 hatte die Verwertungsgesellschaft vor dem Landgericht München gegen OpenAI obsiegt. In jenem Verfahren ging es um die unlizenzierte Verarbeitung von Liedtexten durch den Chatbot ChatGPT. Das Gericht bestätigte damals, dass OpenAI geschützte Texte ohne Erlaubnis verarbeitet und vervielfältigt habe.

Beobachter der Branche bewerten das aktuelle Urteil gegen Suno als ein Signal mit weitreichender Bedeutung. Es könnte als wichtige Referenz für weitere laufende Verfahren dienen, in denen große Musikkonzerne wie Sony und Universal ebenfalls gegen KI-Anbieter vorgehen. Während Warner Music bereits Ende 2025 einen Lizenzvertrag mit Suno abschloss, bleibt die rechtliche Lage für Unternehmen, die auf eine solche Einigung verzichten, zunehmend prekär.

Mögliche Konsequenzen und nächste Schritte

Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Suno hat bereits angekündigt, das Urteil prüfen zu wollen und zieht eine Berufung in Betracht. Sollte das Verbot Bestand haben, drohen dem Unternehmen zudem Schadensersatzforderungen, deren Höhe aktuell noch nicht festgesetzt wurde.

Für die Musikindustrie unterstreicht der Prozess die Notwendigkeit, klare Lizenzmodelle für das Training von KI-Modellen zu etablieren. Die Entscheidung aus München verdeutlicht, dass internationale KI-Firmen sich bei ihrem Markteintritt in Deutschland und der EU strikt an die geltenden urheberrechtlichen Rahmenbedingungen halten müssen, unabhängig von den in ihren Heimatländern geltenden Rechtsauffassungen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/polizeiwagen-auf-dem-historischen-munsterplatz-37969450/ · Foto: Sergej *****
Quelle: https://t3n.de/news/gema-ki-musikgenerator-suno-1755936/?utm_source=rss&utm_medium=newsFeed&utm_campaign=newsFeed